Archiv Amtliche Mitteilungen
vom 20.12.2019
Hallenbad geschlossen
Arnstein: Das Hallenbad und das Bistro sind vom 23.12.2019 bis einschließlich 01.01.2020 geschlossen. Ab 02.01.2020 ist das Hallenbad zu den gewohnten Zeiten wieder geöffnet.
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Schließtage des Rathauses Arnstein zum Jahreswechsel 2019/2020
Die Stadtverwaltung Arnstein, die Stadtbücherei sowie das Stadtarchiv sind in der Zeit vom 23. Dezember 2019 bis einschließlich 6. Januar 2020 für den Parteiverkehr geschlossen. Die Erreichbarkeit in Notfällen, wie z.B. Sterbefälle, Störfälle in der Wasserversorgung (Rohrbruch, etc.), Wahlangelegenheiten, ist über die Tel.Nr. 09363/801-0 gewährleistet.
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Im Stadtwald Arnstein sind am Samstag, den 21.12.2019 folgende Brennholz-Verstriche geplant:
In Arnstein im „Dürren Hügel“ (Lau): 10 Lose Polterholz (überwiegend Esche), sowie 3 Lose Feldahorn-Durchforstung
- PLAN ARNSTEIN
Treffpunkt um 8.30 Uhr vor der Stadthalle in Arnstein
In Gänheim im „Niederholz“: 7 Lose Eichen-Durchforstung
- PLAN GÄNHEIM
Treffpunkt um 9.00 Uhr am Sportheim in Gänheim
In Schwebenried im „Finsterbrunnen“: Eichen- und Feldahorn-Polterholz, sowie weitere Kronenlose vom letzten Jahr und 2 Lose Hainbuchen-Unterholz Durchforstung
- PLAN SCHWEBENRIED
Treffpunkt um 09.45 Uhr am Sportheim in Schwebenried
In Altbessingen 9 Lose (Durchforstung im „Schwarzbauholz“, sowie Rückegassen aufschneiden im „Soolholz“)
- PLAN ALTBESSINGEN
Treffpunkt um 10.30 Uhr am Sportheim in Altbessingen
In Halsheim im „Molkenbrunnen“: 10 Durchforstungslose Eiche
- PLAN HALSHEIM
Treffpunkt um 11.10 Uhr am Feuerwehrhaus in Halsheim
In Binsfeld bei den Windrädern sowie am Timingerweg: 20 Lose Polterholz (überwiegend Buche)
- PLAN BINSFELD
Treffpunkt um 11.40 Uhr am Feuerwehrhaus in Binsfeld
Die Pläne hierzu hängen ab Freitag in den Städtischen Aushangkästen in den jeweiligen Gemarkungen und in Arnstein an der Außentür des Schwesternhauses aus. Weiterhin sind sie im Internet unter www.arnstein.de verfügbar.
Im Neuen Jahr verstrichen werden in
Gänheim im Niederholz: Eichen-Polterlose (Rückung erst bei trockenerem Wetter möglich).
Im weiteren Verlauf des Winters kommen dann weitere Lose in fast allen Gemarkungen.
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Info zur Kommunalwahl am 15.03.2020
Bekanntmachung Aufforderung Einreichung Wahlvorschläge
Bekanntmachung Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
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Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Ab Samstag, 21.12.2019 bis einschließlich Montag, 06.01.2020 ist die Bücherei geschlossen.
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstraße 30, Karlstadt
wöchentlich dienstags
Beratung durch Frau Fleckenstein
von der Psychologischen Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-21
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
telefonische Beratung der Fachstelle in Karlstadt
in der Regel montags, mittwochs und donnerstags
ab 09:00 Uhr unter Tel. (0 93 52) 84 31 18
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18.01.2020 (07:00 - 20:00 Uhr)
Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch „Gramschatzer Wald“
Zeitpunkt: 18.01.2020 (07:00 – 20:00 Uhr)
Raum: Gramschatzer und Reuchelheimer Wald
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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vom 13.12.2019
Hallenbad geschlossen
Arnstein: Das Hallenbad und das Bistro sind vom 23.12.2019 bis einschließlich 01.01.2020 geschlossen. Ab 02.01.2020 ist das Hallenbad zu den gewohnten Zeiten wieder geöffnet.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 14. Dezember 2019 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragung von Übermittlungssperren
nach dem Bundesmeldegesetz
Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind gegeben:
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche
Religionsgemeinschaften (§ 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetz)
Die Meldebehörden übermitteln Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder in keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft sind, an die öffentlich-recht-lichen Religionsgesellschaft der anderen Familienangehörigen. Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder.
Der Widerspruch verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft.
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz)
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis 31.03. Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz)
Die Meldebehörden darf auf Anfrage Parteien, Wählergruppen oder anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz)
Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen. Altersjubilare sind der 70., jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburts-tag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Dier Widerspruch eines Ehegatten wirkt auch für den anderen Ehegatten.
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz)
Die Meldebehörde übermitteln auf Anfrage Adressbuchverlagen Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift zu allen Einwohnern, die das
18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffen Person gemeldet ist, einzulegen.
Die Übermittlungssperren können unter Vorlage eines Identitätsdokuments bei der Stadt Arnstein, -Einwohnermeldeamt- Zimmer-Nr. 8, Marktstraße 37, 97450 Arnstein errichtet werden.
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Stadt Arnstein - Bericht aus der Bürgerversammlung Arnstein vom 05.11.2019
Erster Bürgermeister Franz-Josef Sauer begrüßte die zahlreich anwesenden Bürger, Stadträte und Pressevertreter und die Verwaltung. Er möchte über einige aktuelle Projekte der Stadt informieren und gern Anregungen zu den Themen aus der Bürgerschaft mitnehmen.
Tagesordnungspunkt 1 - Allgemeiner Bericht des Bürgermeisters
Der Erste Bürgermeister informierte anhand der statistischen Angaben über die Einwohnerzahlen, Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, einen Auszug aus der Verwaltungstätigkeit und Kämmerei sowie Kindergarten, Schule und Arbeitsmarkt.
Tagesordnungspunkt 2 - Maßnahmen in der Kernstadt
Hier liegt der Focus auf der Stadtentwicklung und dem Verkehrskonzept. Es soll im Rahmen der Stadtentwicklung die Innenentwicklung vorangebracht werden und dem Leerstand entgegengewirkt werden. Die angesprochenen Maßnahmen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
Neue Mitte: hier konnte Bürgermeister Sauer mitteilen, dass lt. Angaben der Investoren der neue Rewe-Markt voraussichtlich Mai 2020 eröffnen wird.
Spielplatz Höflein: Ist ein Beispiel für eine positive Stadtentwicklung in Arnstein. Er sprach
Dank an alle Beteiligten, Bürger und Helfer, ihr Engagement für Unterstützung und Umsetzung aus.
Naturbadesee: Sachstandsbericht: Der See ist ein Naturbadesee, mit einem Grundwasserzufluss aus einer Lehmschicht. Nach Rücksprache mit den damaligen Landschaftsplanern und den diesjährigen Untersuchungen und Analysen zum Boden haben ergeben, dass sich ein gutes Bodensediment (von ca. 10-20 cm) gebildet hat. Hinzu kommt die durch das Wasser angeweichte Lehmschicht in Übergangszonen. Es sind keine Schadstoffe enthalten, das Niveau des Sedimentes gleicht einer guten fruchtbaren Humusschicht. Die Entsorgung der Sedimentschicht ist nicht nötig. Einige Stellen im Naturbadesee sollen aufgewertet werden, vereinzelte Tiefenwiederherstellungen und Verbesserungen einiger Zugangsbereiche zum Baden werden erfolgen. Unser natürlicher Naturbadesee soll erhalten bleiben. Weitere Aufwertungen für Bürger und Gäste im, am und um dieses Freizeit- und Erholungsgebiet sollen erfolgen, mit einem geänderten Konzept.
Stadthalle: Dank an die Zusammenarbeit mit den Vereinen, die sich bzgl. des Umbaus und der Gestaltung der Stadthalle engagiert mit eingebracht haben. Die Stadthalle soll Aushängeschild für Arnstein werden, mit neuem Nutzungskonzept (Vereine, Privatfeiern, Regionalveranstaltungen) und neuem Verwaltungsmanagement. So soll der Innenhof für Freiluftveranstaltungen ausgebaut werden.
Schulcampus – BIG, Hallenbad: Die Stadt Arnstein steht vor der Herausforderung der Sanierung zum Campus - BIG (Schule, Berufsorientierung, Praktika, Vereine, lebenslanges Lernen). Die Idee des BIG wurde im Kultusministerium vorgestellt und soll einen Pilotstatus dafür vom Kultusministerium erhalten. Die vorhandenen Sporthallen sind in gutem Zustand, wogegen beim Hallenbad sehr großer Handlungsbedarf besteht. Bürgermeister Sauer, wünscht sich für das Hallenbad eine verstärkte Nutzung, bedauert aber auch, dass nicht mehr Schwimmunterricht angeboten werden kann, da nicht ausreichend pädagogisches Personal/Badeaufsicht vorhanden ist. Wer sich als Badeaufsicht einbringen möchte, kann sich gern bei der Stadt melden.
Kindergarten: Auch hier besteht ein hoher Investitionsbedarf: in Arnstein wird ein zusätzlicher Standort benötigt, in Gänheim bedarf es eines Neubaus und in Müdesheim müssen bauliche Veränderungen vorgenommen werden um den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen gerecht werden zu können. Auf Grund der guten Geburtenentwicklung in Arnstein ist eine langfristige und vorausschauende Planung notwendig. Er sprach Dank und Lob an die Leitungsteams der Kindergärten und Erzieher aus sowie dem Elternbeirat für seinen Einsatz und Engagement.
Rathausumbau: Sachstand zum Fortschritt: Es sind Nachbesserungen bei Statik, Denkmalpflege, Brandschutz notwendig gewesen, die etwas zeitlichen Verzug mit sich gebracht haben. Bewusst hat man sich für die Sanierung am bestehenden Rathausgebäude, im Herzen der Stadt und gegen einen Neubau auf der grünen Wiese entschieden um mit gutem Beispiel im Sinne der Stadtinnenentwicklung voran zu gehen. Weiter steht die Modernisierung der Verwaltung an. Bauende voraussichtlich 2020. Der Umbau wird zu 90 % gefördert. Weitere Aufgabenstellungen sind, wie die Bürger – barrierefrei - in die Stadt kommen, dies soll im Rahmen der Stadtentwicklung betrachtet werden. Die Altstadt soll den Menschen gehören, nicht den Fahrzeugen.
Friedhof Arnstein: 2. Bürgermeister Grodel erläuterte die geänderte Rolle des Friedhofes in der heutigen Zeit, er wird immer mehr zum Aufenthaltsbereich. Veränderungen sind aber nur langfristig möglich. Aktuell sind vermehrt Urnengräber nachgefragt, als normale Gräber, dem Bedarf muss entsprochen werden, einige kleine Flächen auf dem städtischen Friedhof sind frei um zukünftig Urnengräber anbieten zu können. Der Stadtrat informiert sich in anderen Kommunen zu weiteren Umsetzungsbeispielen. Die Bürger sind dazu aufgerufen Ideen mit einzubringen.
Stadtentwicklung – Handlungsfelder: Die Handlungsfelder des Stadtrates und der Stadt sind: Städtebau und Freiraum, Mobilität und Erreichbarkeit, attraktives Leben für Jung und Alt, Freizeit und Tourismus, Leben und Versorgen, Arbeiten und Umwelt, Bildung und Kultur, kooperative Stadtentwicklung. Erster Bürgermeister Sauer berichtet vom ersten erfolgreich durchgeführten Mehrgenerationentag im September 2019, dieser solle in den nächsten Jahren weiterhin statt finden, mit wechselnden Themen. 2020 soll dieser Tag ganz im Sinne der Familie stehen. Ferner soll das Stadtmarketing ausgebaut und im Rathaus eine Wirtschaftsförderung geschaffen werden.
Verkehrskonzept: Bürgermeister Sauer, möchte nicht die Verkehrsprobleme von Arnstein, hinweg in andere Gemeinden verlagern. Er möchte zeitgerechte Verkehrsführung zur Bürgerentlastung. Heugrumbach muss bei Überlegungen bzgl. des Verkehrs mitbetrachtet werden. Der LKW-Verkehr soll aus der Stadt raus, nur noch Quell- und Zielverkehr. Gewerbegebiete sind aktuell schwierig für LKW anzufahren.
Kreisel Wasserwerkskurve: Baumaßnahmen sind beendet, offizielle Einweihung im November 2019. Hinweis und Bitte, dass Fuß- und Radweg um den Kreisel nicht mit PKW zu befahren sind.
Grabenstraße, weitere Straßenbaumaßnahmen: Baustelle hat begonnen, es sind vorbereitende Maßnahmen für die nächsten Jahre. In der Graben- und Schweinfurter Straße wird die Infrastruktur (Wasser, Kanal, Strom, Glasfaser) erneuert. Herausforderung wird hier die Verkehrsführung während der Baumaßnahmen sein, die Bürger werden hier im Vorfeld entsprechend informiert. Eine weitere Baumaßnahme wird die Würzburger Straße sein, die mit einer ca. 10monatigen Vollsperrung einhergeht, hier werden große Entlastungsbauwerke geschaffen um Abwasser gut ableiten zu können, diese Stauraumkanäle haben einen Durchmesser von ca. 1,40 m. Zusammen mit den beteiligten Behörden werden bereits Umleitungskonzepte erarbeitet, die den Bürgern dann vorgestellt werden. Im Zuge dieser Straßenbaumaßnahmen soll die barrierefreie Gestaltung der Gehwege erfolgen. Weiterhin soll eine Verbesserung der Parkmöglichkeiten im Stadtgebiet erreicht werden, evtl. auf dem ehemaligen EDEKA-Gelände sowie eine bessere Fahrraderreichbarkeit mit Stellplätzen und E-Radladestationen geschaffen werden.
Tagesordnungspunkt 3 - Verschiedenes
Der erste Bürgermeister informierte über weitere Investitionen die demnächst anstehen: Feuerwehr, Anschaffung einer neuen Drehleiter in Partnerschaft mit der Stadt Hofheim und der Flächenerwerb durch die Stadt, um Ausgleichsflächen zum Tausch für Stadtentwicklungsflächen zur Verfügung stellen zu können. Diese sollen vorerst hiesigen Bauwerbern zur Verfügung gestellt werden. U. a. ist die Schaffung von Generationenwohnen (WohnenPlus) angedacht. Bzgl. der Stadtreinigung sollen im Bauhof neue Strukturen geschaffen werden. Appell an die Mitverantwortlichkeit eines jeden Grundstückeigentümers.
Den Leitsatz der Stadtentwicklung „in Arnstein daheim! – Unsere Stadt, unsere Zukunft! Bleiben, zurückkommen, dazukommen!“ möchte er mit Leben füllen.
Weiterhin teilt er mit, dass die Stadtverwaltung momentan personell eng besetzt ist, und bat die Bürger um Geduld und Verständnis, dass die Bearbeitung ihrer Anliegen länger in Anspruch nehmen kann.
Auf Bürgernachfragen konnten vom 1. Bürgermeister folgende Auskünfte erteilt werden:
stillgelegte Parkscheinautomaten/ruhender Verkehr: Automaten sind nicht zeitgemäß, das Kurzzeitparkmanagement soll besser organisiert werden, keine verschärften Parkregelungen während der Straßenbaumaßnahmen.
Bürger gaben die Anregung, gegen die zugeparkten Sitzbänke am Schweinemarkt vorzugehen und dies zu Ahnden sowie zur Einrichtung von Mitfahrerbänken.
Nachfrage zu E-Ladesäulen: Stadt hat Förderbescheide für 4 E-Ladesäulen (2 Stadthalle, 2 Neue Mitte)
Personenzugverkehr für Arnstein möglich?: Überlegungen hierzu gibt es, allerdings verfügt Stadt keine Eigentumsflächen entlang der Bahnlinie, die für die Wiederaufnahme nötig wären. Die Schaffung einer Haltestelle kostet 500.000 €. Der Landkreis hat sein Mobilitätskonzept aufgestellt, jetzt soll das der Stadt folgen (u. a. Bürgerbuskonzept – was dann aber auch von den Bürgern genutzt werden muss).
schlechte Radwege Richtung Büchold, Schwebenried: Erneuerung ist nötig, Versuche zur Ausführung wurden gemacht, Entscheidungen müssen nun von Seiten des Stadtrates folgen.
geschlossene Toilette am ZOB: auf Grund menschenunwürdiger Nutzung und Unzumutbarkeit an Reinigungspersonal ist die Toilette geschlossen.
Warum Beginn Baumaßnahme mitten in der Grabenstraße?: aus Bürgerfreundlichkeit, es sind vorbereitende Maßnahmen – punktuell - um Wasserversorgung auch während der Baumaßnahmen aufrecht erhalten zu können und Verkehrschaos zu vermeiden, da Ampelregelung erfolgt.
Welche Pläne gibt es für das „Alte Krankenhaus“: nach Umsetzung des Verkehrskonzept muss geprüft werden, wie man damit umgeht (Alternativräume Vereine).
Schaffung eines sicheren Radweges zur Siedlung über Würzburger Straße möglich? 1.Bürgermeister verwies auf Mobilitätskonzept, Würzburger Straße ist Bundesstraße und gehört mit zum militärischen Straßensystem, Stadt kann nur bei Gehweggestaltung mitbestimmen.
Nachfrage, ob Stadt immer noch bereit ist eine eigene Umgehung zu bauen, falls B26n nicht realisiert wird?: Ja, das ist „Plan B“.
Warum ist in der Karlstadter Straße kein Tempo 30 mit Überwachung, Verkehrsinseln oder Querungshilfen zur Verkehrsberuhigung möglich?: so etwas ist leider nicht umsetzbar, da es sich um Bundesstraße (u.militärischen Straßensystem) handelt, Mitbestimmung der Stadt begrenzt.
Ein Bürger brachte ein, dass der Verkehr der täglich durch die Stadt fährt, der Ziel- und Quellverkehr aus dem Landkreis ist und hier die Verkehrssituation im Landkreis überdacht werden müsste um positive Veränderungen herbeizuführen. Er wies darauf hin, dass die Positionierung der Kanaldeckel in der Fahrbahnmitte für die unmittelbaren Straßenanwohner in der Karlstadter Straße eine erhebliche Geräuschbelastung sind, evtl. könnte das noch in die Planung in den weiteren Straßenbaumaßnahmen Berücksichtigung finden.
Nachfrage zum Stand Behindertenparkplatz Goldgasse/Grabenstraße: Es muss eine Regelung gefunden werden, aber er möchte auch ein gutes Miteinander und möchte beiden Aufgaben gerecht werden (Behindertenparkplätze und Aufenthaltsqualität, Bepflanzung).
Bürgermeister Sauer bedankte sich für die zahlreiche Teilnahme und erklärte die Bürgerversammlung für beendet.
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Schließtage des Rathauses Arnstein zum Jahreswechsel 2019/2020
Die Stadtverwaltung Arnstein, die Stadtbücherei sowie das Stadtarchiv sind in der Zeit vom 23. Dezember 2019 bis einschließlich 6. Januar 2020 für den Parteiverkehr geschlossen. Die Erreichbarkeit in Notfällen, wie z.B. Sterbefälle, Störfälle in der Wasserversorgung (Rohrbruch, etc.), Wahlangelegenheiten, ist über die Tel.Nr. 09363/801-0 gewährleistet.
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Im Stadtwald Arnstein sind am Samstag, den 21.12.2019 folgende Brennholz-Verstriche geplant:
In Arnstein im „Dürren Hügel“ (Lau): 10 Lose Polterholz (überwiegend Esche), sowie 3 Lose Feldahorn-Durchforstung
- PLAN ARNSTEIN
Treffpunkt um 8.30 Uhr vor der Stadthalle in Arnstein
In Gänheim im „Niederholz“: 7 Lose Eichen-Durchforstung
- PLAN GÄNHEIM
Treffpunkt um 9.00 Uhr am Sportheim in Gänheim
In Schwebenried im „Finsterbrunnen“: Eichen- und Feldahorn-Polterholz, sowie weitere Kronenlose vom letzten Jahr und 2 Lose Hainbuchen-Unterholz Durchforstung
- PLAN SCHWEBENRIED
Treffpunkt um 09.45 Uhr am Sportheim in Schwebenried
In Altbessingen 9 Lose (Durchforstung im „Schwarzbauholz“, sowie Rückegassen aufschneiden im „Soolholz“)
- PLAN ALTBESSINGEN
Treffpunkt um 10.30 Uhr am Sportheim in Altbessingen
In Halsheim im „Molkenbrunnen“: 10 Durchforstungslose Eiche
- PLAN HALSHEIM
Treffpunkt um 11.10 Uhr am Feuerwehrhaus in Halsheim
In Binsfeld bei den Windrädern sowie am Timingerweg: 20 Lose Polterholz (überwiegend Buche)
- PLAN BINSFELD
Treffpunkt um 11.40 Uhr am Feuerwehrhaus in Binsfeld
Die Pläne hierzu hängen ab Freitag in den Städtischen Aushangkästen in den jeweiligen Gemarkungen und in Arnstein an der Außentür des Schwesternhauses aus. Weiterhin sind sie im Internet unter www.arnstein.de verfügbar.
Im Neuen Jahr verstrichen werden in
Gänheim im Niederholz: Eichen-Polterlose (Rückung erst bei trockenerem Wetter möglich).
Im weiteren Verlauf des Winters kommen dann weitere Lose in fast allen Gemarkungen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 17. Dezember 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 18 Dezember 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 19. Dezember 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Die AOK-Direktion Würzburg stellt den Sprechtag im Rathaus zum 31.12.2019 ein.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag,
19. Dezember 2019, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 19. Dezember 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstr. 30, Karlstadt
am Donnerstag, 19.12.2019, 13:00 – 15:00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny
vom Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 19.12.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
oder telefonische Beratung:
montags, mittwochs und donnerstags
ab 09:00 Uhr unter o. g. Telefonnummer
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstraße 30, Karlstadt
wöchentlich dienstags
Beratung durch Frau Fleckenstein
von der Psychologischen Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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Hallenbad geschlossen
Arnstein: Das Hallenbad und das Bistro sind vom 23.12.2019 bis einschließlich 01.01.2020 geschlossen. Ab 02.01.2020 ist das Hallenbad zu den gewohnten Zeiten wieder geöffnet.
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Bekanntmachung der Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Halsheim
Am Samstag, den 07.12.2019 um 19.30 Uhr findet im Gasthaus „Zum Roß“ die Jahreshauptversammlung mit der Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Halsheim statt.
Hierzu sind alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen.
Der Feuerwehrkommandant wird von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt.
Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.
Dies gilt für den Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten entsprechend.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: „Leben unter erschwerten Bedingungen GRAMSCHATZ“,
Zeitpunkt: 10.12.2019 (14:30 Uhr) bis 11.12.2019 (05:30)
Raum: Arnstein, Binsfeld, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN
Die Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN findet am
Dienstag, 10. Dezember 2019 von 14 bis 16 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Anmeldungen sind im Rathaus unter der Tel. 09363/801-16 oder
Herrn Scheffler Tel. 09391 / 9118423 möglich.
Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 10. Dezember 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 11 Dezember 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 12. Dezember 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 12.12.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
oder telefonische Beratung:
montags, mittwochs und donnerstags
ab 09:00 Uhr unter o. g. Telefonnummer
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstraße 30, Karlstadt
wöchentlich dienstags
Beratung durch Frau Fleckenstein
von der Psychologischen Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 29.11.2019
SuedLink informiert
Ankündigung von Kartierungsarbeiten in Arnstein
Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell finden bereits Vorarbeiten für die Planfeststellung statt. In diesem Zusammenhang sind zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage biologische Kartierungen geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen.
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes i.V.m. § 18 Abs. 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Abs. 2 EnWG mitgeteilt.
Die Kartierungsarbeiten erfolgen in Arnstein im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.10.2020. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstücksliste. Diese liegt in der Stadt Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein zwischen 26.11.2019 und 31.10.2020 zur öffentlichen Einsicht aus.
Mitarbeiter und Vorhabenträger oder von ihnen beauftragte Firmen werden darüber hinaus mit den von den Kartierungsarbeiten berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten bei Bedarf in Kontakt treten, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 3. Dezember 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 4. Dezember 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 5. Dezember 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Die AOK-Direktion Würzburg stellt den Sprechtag im Rathaus zum 31.12.2019 ein.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 5. Dezember 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstr. 30, Karlstadt
am Donnerstag, 05.12.2019, 13:00 – 15:00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny
vom Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Gesprächsgruppe für Angehörige von Menschen mit Demenz
im Mehrgenerationenhaus Binsfeld
am Donnerstag, 05.12.2019, 10:00 – 11:30 Uhr
mit Frau Sebold vom Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
oder telefonische Beratung:
montags, mittwochs und donnerstags
ab 09:00 Uhr unter o. g. Telefonnummer
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstraße 30, Karlstadt
wöchentlich dienstags
Beratung durch Frau Fleckenstein
von der Psychologischen Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 22.11.2019
Bekanntmachung der Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Halsheim
Am Samstag, den 07.12.2019 um 19.30 Uhr findet im Gasthaus „Zum Roß“ die Jahreshauptversammlung mit der Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Halsheim statt.
Hierzu sind alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen.
Der Feuerwehrkommandant wird von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt.
Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.
Dies gilt für den Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten entsprechend.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Truppenübung „Grüner Phönix“
Nachtmärsche/Fallschirmabsprünge
Zeitpunkt: 25.11.2019 (08:00) bis 29.11.2019 (11:00 Uhr)
Raum: Adelsberg, Ruine Homburg, Gössenheim, Aschfeld, Heßlar, Binsfeld, Gramschatzer Wald, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 26. November 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 27. November 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 28. November 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 28.11.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
oder telefonische Beratung:
montags, mittwochs und donnerstags
ab 09:00 Uhr unter o. g. Telefonnummer
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstraße 30, Karlstadt
wöchentlich dienstags
Beratung durch Frau Fleckenstein
von der Psychologischen Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 15.11.2019
Dorferneuerung Rieden 3
Gemeinde Hausen b. Würzburg, Landkreis Würzburg
Ausführungsanordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken vom 30.10.2019
Bekanntgabe
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat am 30.10.2019 die Ausführung des Flurbereinigungsplans angeordnet und den Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes bestimmt. Die Ausführungsanordnung ist sofort vollziehbar (§§ 61 ff. Flurbereinigungsgesetz – FlurbG, § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO).
Die Ausführungsanordnung mit Rechtsbehelfsbelehrung ist in der Verwaltung der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, vom 15.11.2019 mit 29.11.2019 niedergelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die Ausführungsanordnung und die Bestandskarte können innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Ausführungsanordnung“ eingesehen werden (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554/).
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Einladung zu den Bürgerdialogen
am 19.11.2019 in Altbessingen, um 19:00 Uhr im Sportheim Altbessingen
am 21.11.2019 in Müdesheim, um 19:00 Uhr im Sportheim Müdesheim
am 22.11.2019 in Schwebenried, um 19:00 Uhr im Sportheim Schwebenried
am 27.11.2019 in Büchold, um 19:00 Uhr im Sportheim Büchold
am 01.12.2019 in Gänheim um 19:00 Uhr im Sportheim Gänheim
am 04.12.2019 in Reuchelheim, um 19:00 Uhr im DJK Reuchelheim
am 10.12.2019 in Binsbach, um 19:00 Uhr im Sportheim Binsbach
am 16.12.2019 in Binsfeld um 19:00 Uhr im Sportheim Binsfeld
am 24.01.2020 in Halsheim, um 19:00 Uhr im Gasthaus Schömig.
Zu den oben genannten Terminen findet jeweils ein Bürgerdialog statt, zu dem hiermit alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen sind.
Franz-Josef Sauer
1. Bürgermeister
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 19. November 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 20. November 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 21. November 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag,
21. November 2019, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 21. November 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstr. 30, Karlstadt
am Donnerstag, 21.11.2019, 13:00 – 15:00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny
vom Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 21.11.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
oder telefonische Beratung:
montags, mittwochs und donnerstags
ab 09:00 Uhr unter o. g. Telefonnummer
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstraße 30, Karlstadt
wöchentlich dienstags
Beratung durch Frau Fleckenstein
von der Psychologischen Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 08.11.2019
Sirenenprobealarm
Am Samstag, 9. November 2019 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Waldneuordnung Egenhausen 5
Markt Werneck und Gemeinde Wasserlosen, Landkreis Schweinfurt
Neuwahl von Vorstandsmitgliedern und ihrer Stellvertreter
Bekanntgabe
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden zu einer Teilnehmerversammlung geladen, in der die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und ihre Stellvertreter gewählt werden.
Die Versammlung findet statt am
Dienstag, den 26.11.2019, um 19:00 Uhr,
Ort: Sportheim des FV Egenhausen, An den Kastanien 1, 97440 Werneck.
Hierzu ist eine Bekanntmachung und Ladung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken in der Verwaltung der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, vom 11.11.2019 mit 25.11.2019 niedergelegt, die dort während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Hinweis
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 12. November 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 13. November 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 14. November 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung oder telefonische Beratung:
montags, mittwochs und donnerstags
ab 09:00 Uhr
Tel.(0 93 52) 84 31 18
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstraße 30, Karlstadt
wöchentlich dienstags
Beratung durch Frau Fleckenstein
von der Psychologischen Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 31.10.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist 01.11.2019 (Allerheiligen) geschlossen.
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Einladungzur Bürgerversammlung am 05.11.2019
Am Dienstag, 5. November 2019 um 19:00 Uhr findet in der Stadthalle Arnstein eine Bürgerversammlung statt, zu der hiermit ordnungsgemäß Einladung ergeht.
Tagesordnung:
- Allgemeiner Bericht des Bürgermeisters
- Maßnahmen in der Kernstadt
- Verschiedenes
Arnstein, 15.10.2019
Franz-Josef Sauer
1. Bürgermeister
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Jagdkampfübungen „Gramschatz LÜ“ und „Gramschatz PÜ“
Zeitpunkt: Gramschatz LÜ: 04.11.2019 (12:30 Uhr) bis 07.11.2019 (06:30 Uhr) Gramschatz
PÜ: 11.11.2019 (12:30 Uhr) bis 14.11.2019 (05:30 Uhr)
Raum: Stadt Arnstein, Thüngen, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: SIRA Übung „Kützberg“,
Zeitpunkt: 04.11.2019 (von 09:00 bis 17:00 Uhr)
05.11.2019 (von 07:00 bis 14:00 Uhr)
Raum: Stadt Arnstein
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 5. November 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 6. November 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 7. November 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 7. November 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstr. 30, Karlstadt
am Donnerstag, 07.11.2019, 13:00 – 15:00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny
vom Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Gesprächsgruppe für Angehörige von Menschen mit Demenz
Mehrgenerationenhaus in Binsfeld
am Donnerstag, 07.11.2019, 10:00 – 11:30 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
oder telefonische Beratung:
montags, mittwochs und donnerstags
ab 09:00 Uhr unter o. g. Telefonnummer
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstraße 30, Karlstadt
wöchentlich dienstags
Beratung durch Frau Fleckenstein
von der Psychologischen Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 25.10.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist 01.11.2019 (Allerheiligen) geschlossen.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch Tag „Arnstein“,
Zeitpunkt: 28. bis 31.10.2019 ( jeweils von 07:00 bis 19:00 Uhr)
Raum: Arnstein, Thüngen, Stetten, Schönarts, Eußenheim
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch Tag „Gramschatz“,
Zeitpunkt: 30.10.2019 (07:00 bis 20:00 Uhr)
Raum: Gramschatzer und Reuchelheimer Wald
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 30. Oktober 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 31. Oktober 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 31.10.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
oder telefonische Beratung:
montags, mittwochs und donnerstags
ab 09:00 Uhr unter o. g. Telefonnummer
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstraße 30, Karlstadt
wöchentlich dienstags
Beratung durch Frau Fleckenstein
von der Psychologischen Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 18.10.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 01.11.2019 (Allerheiligen) geschlossen.
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Einladung
zur Bürgerversammlung am 05.11.2019
Am Dienstag, 5. November 2019 um 19:00 Uhr findet in der Stadthalle Arnstein eine Bürgerversammlung statt, zu der hiermit ordnungsgemäß Einladung ergeht.
Tagesordnung:
- Allgemeiner Bericht des Bürgermeisters
- Maßnahmen in der Kernstadt
- Verschiedenes
Arnstein, 15.10.2019
Franz-Josef Sauer
1. Bürgermeister
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Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN
Die Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN findet am
Dienstag, 22. Oktober 2019 von 14 bis 16 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Anmeldungen sind im Rathaus unter der Tel. 09363/801-16 oder
Herrn Scheffler Tel. 09391 / 9118423 möglich.
Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 22. Oktober 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 23. Oktober 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 24. Oktober 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag,
24. Oktober 2019, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstr. 30, Karlstadt
am Donnerstag, 24.10.2019, 13:00 – 15:00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny
vom Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung oder telefonische Beratung:
montags, mittwochs und donnerstags
ab 09:00 Uhr
Tel.(0 93 52) 84 31 18
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstraße 30, Karlstadt
wöchentlich dienstags
Beratung durch Frau Fleckenstein
von der Psychologischen Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 11.10.2019
Bekanntgabe einer Niederlegung durch Anschlag an den
Gemeindetafeln
Stadt Arnstein
Flurbereinigungsgenossenschaft Rundelshausen, Markt Werneck,
Landkreis Schweinfurt;
VKZLE 743341
Neuwahl von Vorstandsmitgliedern und ihrer Stellvertreter
Bekanntgabe
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden zu einer Teilnehmerversammlung geladen, in der die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und ihre Stellvertreter gewählt werden.
Die Versammlung findet statt am
Dienstag, dem 22.10.2019 um 19:00 Uhr
Ort: Rundelshausen, in der alten Schule
Hierzu ist eine Bekanntmachung und Ladung der Flurbereinigungsgenossenschaft Rundelshausen in der Geschäftsstelle der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein vom 07.10.2019 mit 22.10.2019 niedergelegt, die dort während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Hinweis
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 12. Oktober 2019 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch „Gramschatzer Wald“,
Vorbereitung Einzelkämpferlehrgang
Zeitpunkt: 17.10.2019 (09:00 bis 21:00 Uhr)
Raum: Gramschatzer und Reuchelheimer Wald
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch Tag „Arnstein“
Zeitpunkt: 14.10.2019 (07:00 bis 19:00 Uhr)
Raum: Eußenheim, Schönarts, Heßlar, Stetten, Thüngen, Binsfeld, Halsheim, Müdesheim, Reuchelheim, Heugrumbach, Dattensoll, Marbach
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 15. Oktober 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 16. Oktober 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 17. Oktober 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde am Donnerstag, 17. Oktober 2019 im Rathaus entfällt!
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Gesprächsgruppe für Angehörige von Menschen mit Demenz
Mehrgenerationenhaus in Binsfeld
am Donnerstag, 17.10.2019, 10:00 – 11:30 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
oder telefonische Beratung:
montags, mittwochs und donnerstags
ab 09:00 Uhr unter o. g. Telefonnummer
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstraße 30, Karlstadt
wöchentlich dienstags
Beratung durch Frau Fleckenstein
von der Psychologischen Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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04.10.2019
Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch Tag „Arnstein“
Zeitpunkt: 07.10.2019 (07:00 - 19:00 Uhr)
Raum: Heugrumbach, Eußenheim, Schönarts, Thüngen
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 8. Oktober 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 9. Oktober 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 10. Oktober 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstr. 30, Karlstadt
am Donnerstag, 10.10.2019, 13:00 – 15:00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny
vom Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 10.10.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
oder telefonische Beratung:
montags, mittwochs und donnerstags
ab 09:00 Uhr unter o. g. Telefonnummer
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstraße 30, Karlstadt
wöchentlich dienstags
Beratung durch Frau Fleckenstein
von der Psychologischen Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 27.09.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 03.10.19 (Tag der deutschen Einheit) geschlossen.
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Wasserzähler werden abgelesen
Derzeit werden in Arnstein und den umliegenden Ortsteilen die Wasserzähler abgelesen, bzw. Ablesekarten versandt.
Die Stadt Arnstein bittet deshalb im Hinblick auf die Jahresrechnung die Ablesung zu ermöglichen. Sie können aber auch ihren Zählerstand persönlich ablesen und den Stand der Stadtverwaltung Arnstein bei Frau Müller unter der Tel.Nr. 09363/801-21 mitteilen oder per E-Mail an eva.mueller@arnstein.bayern.de evtl. mit Foto des Zählerstandes).
Ist kein Ablesen des Wasserzählers möglich, so muss der Verbrauch anhand der Vorjahre geschätzt werden.
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Rathaus Arnstein am Freitag, 27.09.2019 geschlossen.
Wegen einer betrieblichen Veranstaltung ist die Stadtverwaltung am Freitag, 27.09.2019 geschlossen.
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Verkehrsverhältnisse Arnstein Sichersdorfer Straße
Wir teilen mit, dass die Vollsperrung der Sichersdorfer Straße in Arnstein bis 29.11.2019 verlängert wird da die Arbeiten noch nicht beendet werden konnten.
Wir danken für Ihr Verständnis.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 1. Oktober 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 2. Oktober 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstraße 30, Karlstadt
wöchentlich dienstags
Beratung durch Frau Fleckenstein
von der Psychologischen Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-21
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
telefonische Beratung der Fachstelle in Karlstadt
in der Regel montags, mittwochs und donnerstags
ab 09:00 Uhr unter Tel. (0 93 52) 84 31 18
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vom 20.09.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 03.10.19 (Tag der deutschen Einheit) geschlossen.
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Wasserzähler werden abgelesen
Derzeit werden in Arnstein und den umliegenden Ortsteilen die Wasserzähler abgelesen, bzw. Ablesekarten versandt.
Die Stadt Arnstein bittet deshalb im Hinblick auf die Jahresrechnung die Ablesung zu ermöglichen. Sie können aber auch ihren Zählerstand persönlich ablesen und den Stand der Stadtverwaltung Arnstein bei Frau Müller unter der Tel.Nr. 09363/801-21 mitteilen oder per E-Mail an eva.mueller@arnstein.bayern.de evtl. mit Foto des Zählerstandes).
Ist kein Ablesen des Wasserzählers möglich, so muss der Verbrauch anhand der Vorjahre geschätzt werden.
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Rathaus Arnstein am Freitag, 27.09.2019 geschlossen.
Wegen einer betrieblichen Veranstaltung ist die Stadtverwaltung am Freitag, 27.09.2019 geschlossen.
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Dorferneuerung Retzstadt 4
Gemeinde Retzstadt, Landkreis Main-Spessart
Ausführungsanordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken vom 06.09.2019
Bekanntgabe
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat am 06.09.2019 die Ausführung des Flurbereinigungsplans angeordnet und den Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes bestimmt. Die Ausführungsanordnung ist sofort vollziehbar (§§ 61 ff. Flurbereinigungsgesetz – FlurbG, § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO).
Die Ausführungsanordnung mit Rechtsbehelfsbelehrung ist in der Verwaltung der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, vom 23.09.2019 mit 07.10.2019 niedergelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die Ausführungsanordnung und die Bestandskarte können innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Ausführungsan-ordnung“ eingesehen werden (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554/).
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: SIRA Übung „Frankendolch“,
Zeitpunkt: 23.09.2019 (10:00 - 18:00 Uhr)
24.09.2019 (07:00 - 15:00 Uhr)
Raum: Stadt Arnstein
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: SERE Level B Gramschatz
Zeitpunkt: 25.09.2019 (05:30 Uhr)
bis 26.09.2019 (17:30 Uhr)
Raum: Stadt Arnstein, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: SIRA Übung „Werneck“,
Zeitpunkt: 21.09.2019 (13:00 - 18:00 Uhr)
22.09.2019 (07:00 – 16:00 Uhr)
Raum: Stadt Arnstein
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 24. September 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 25. September 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 26. September 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 26.09.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
oder telefonische Beratung: montags, mittwochs und donnerstags ab 09:00 Uhr
unter o. g. Telefonnummer
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstraße 30, Karlstadt
wöchentlich dienstags
Beratung durch Frau Fleckenstein
von der Psychologischen Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 13.09.2019
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Info zur Kommunalwahl am 15.03.2020
Alle Parteien und Wählergruppierungen, die eine Nominierungsversammlung abhalten, benötigen zur Durchführung die entsprechenden Vordrucke. Diese werden von der Stadt Arnstein vorgehalten und können im Wahlamt (Zimmer Nr. 12) kostenfrei abgeholt werden. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass die Verwendung von inaktuellen Vordrucken, die Nichtzulassung des Wahlvorschlags im Gemeindewahlausschuss zur Folge haben kann. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 14. September 2019 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 17. September 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 18. September 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 19. September 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag,
19. September 2019, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 19. September 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 19.09.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
oder telefonische Beratung: montags, mittwochs und donnerstags ab 09:00 Uhr
unter o. g. Telefonnummer
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstraße 30, Karlstadt
wöchentlich dienstags
Beratung durch Frau Fleckenstein
von der Psychologischen Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 06.09.2019
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die Stadt Arnstein hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen gem. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom Tag dieser Veröffentlichung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung bei der Stadt Arnstein, Marktstraße 37, Zimmer Nr. 17, zur Einsicht innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.
Arnstein, 04.09.2019
Bernd Röll
3. Bürgermeister
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Katastrophenschutz; Warnung der Bevölkerung – Probebetrieb
Das Bayer. Staatsministerium des Innern hat für Donnerstag, 12.09.2019 ab 11.00 Uhr wieder einen landesweit einheitlichen Sirenenprobealarm zur Warnung der Bevölkerung festgelegt.
Der Sirenenheulton von 1 Minute Dauer soll bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Bevölkerung darauf aufmerksam machen, dass diese Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten soll.
Außerdem sollen eventuell vorhandene Mängel an den Sirenen oder dem Alarmgeber erkannt und behoben werden.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch Nacht „Gramschatz“
Zeitpunkt: 09.09.2019 (17:00 Uhr) bis 10.09.2019 (08:00 Uhr)
Raum: Thüngen, Arnstein
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Verkehrsverhältnisse Gänheim
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass am Montag, 09.09.2019 die Winterleitenstraße in Gänheim wegen einer Kranstellung für den Verkehr komplett gesperrt ist. Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 10. September 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 11. September 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 12. September 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 12.09.2019, 09:00 -12:00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung.: (0 93 52) 84 31 18
oder telefonische Beratung: montags, mittwochs und donnerstags ab 09:00 Uhr
unter o. g. Telefonnummer
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian
Glauberstraße 30, Karlstadt
wöchentlich dienstags
Beratung durch Frau Fleckenstein
von der Psychologischen Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme, Lohr
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 30.08.2019
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 4. September 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 5. September 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 5. September 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Angehörigengruppe für Angehörige von Menschen mit Demenz
(Erfahrungsaustausch, Selbsthilfe, Information, Ausgleich)
im Mehrgenerationenhaus Binsfeld
am Donnerstag, 05.09.2019, 10 -11.30 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 23.08.2019
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 28. August 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 29. August 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 29.08.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 16.08.2019
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 21. August 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 22. August 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag,
22. August 2019, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 22.08.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 09.08.2019
Fundsachen
Mehrere Schlüssel, Schlüsselmäppchen, Armkettchen, Kinderjacke, Herrenrad und Jugend-Mountainbike
Nähere Informationen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 7, Fr. Krämer, Tel: 09363/801-13
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 10. August 2019 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Verkehrsverhältnisse Heugrumbach
Wir teilen mit, dass am Montag, 12.08.2019 in der Zeit von 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr die Brühlstraße in Heugrumbach wegen einer Kranstellung für den Verkehr komplett gesperrt ist.
Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle entfällt am Mittwoch, 14. August 2019
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 02.08.2019
Vollsperrung der BAB A 7
Die Autobahndirektion Nordbayern teilt mit, dass in der Zeit von Freitag, 09.08.2019, 22.00 Uhr bis einschl. Sonntag, 11.08.2019, 22.00 Uhr die Bundesautobahn A 7 vom Autobahnkreuz Schweinfurt/Werntal bis Anschlussstelle Gramschatzer Wald in Fahrtrichtung Kassel für den Verkehr komplett gesperrt wird. Eine Umleitung wird eingerichtet.
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle entfällt am Mittwoch, 7. August 2019
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 8. August 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 08.08.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 26.07.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist, während der Sommerferien, vom 29.07.2019 bis 09.09.2019 geschlossen.
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Vollzug der Wassergesetze;
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Wern (Gewässer-km 1,100 bis 38,234) im Gebiet der Städte Arnstein, Gemünden a.Main und Karlstadt, im Gebiet des Marktes Thüngen sowie im Gebiet der Gemeinden Eußenheim und Gössenheim
BEKANNTMACHUNG
1. Die dem wasserrechtlichen Verfahren zugrunde liegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 29.07.2019 bis 30.08.2019 bei der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 13, währen der Dienststunden, jeweils von Montag bis Freitag von 08.00 - 12 Uhr und Donnerstag von 14.00 -18.00 Uhr zu allgemeinen Einsichtnahme aus.
Diese Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen können zudem auf folgender Internetseite der Stadt Arnstein in elektronischer Form abgerufen werden: arnstein.de/stadt-buergerservice/rathaus-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/
2. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, d.h. bis spätestens 13.09.2019 bei der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, oder beim Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
3. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
4. Werden gegen das Vorhaben Einwendungen erhoben, so werden diese in einem Termin erörtert. Der Termin wird noch ortsüblich bekannt gemacht.
5. Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt.
Die gesonderte Benachrichtigung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der Erörterungstermin im Amtsblatt des Landkreises sowie in der örtlichen Tagespresse bekannt gemacht wird, die in dem Bereich verbreitet ist, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.
6. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
7. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil der Entscheidung, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die öffentliche Auslegung der gesamten Entscheidung (mit Planunterlagen) in der betroffenen Gemeinde im Amtsblatt des Landkreises sowie in der örtlichen Tagespresse bekannt gemacht werden, die in dem Bereich verbreitet ist, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.
8. Aufwendungen, die anlässlich der Einsicht in die Planunterlagen oder anlässlich der Teilnahme am Erörterungstermin anfallen, können nicht erstattet werden.
Arnstein, 25.07.2019
Franz-Josef Sauer
1. Bürgermeister
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 31. Juli 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 1. August 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 1. August 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Angehörigengruppe für Angehörige von Menschen mit Demenz
(Erfahrungsaustausch, Selbsthilfe, Information, Ausgleich)
im Mehrgenerationenhaus Binsfeld
am Donnerstag, 01.08.2019, 10 -11.30 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 17.07.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist, während der Sommerferien, vom 29.07.2019 bis 09.09.2019 geschlossen.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch „Gramschatz“,
Zeitpunkt: 25.07.2019 (09:00 Uhr) bis 25.07.2019 (21:00 Uhr)
Raum: Arnstein, Thüngen
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch Gramschatzer Wald
Zeitpunkt: 22.07.2019 (09:00 Uhr) bis 22.07.2019 (21:00 Uhr)
Raum: Arnstein, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Verkehrsverhältnisse Gänheim
Wir teilen mit, dass am Dienstag, 23.07.2019 von 7.00 – 14.00 Uhr die Winterleitenstraße im Bereich der Hs.Nr. 20 in Gänheim wegen einer Kranstellung komplett gesperrt ist. Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 23. Juli 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 24. Juli 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 25. Juli 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus, offene Sprechstunde
am Donnerstag, 25.07.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 12.07.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist, während der Sommerferien, vom 29.07.2019 bis 09.09.2019 geschlossen.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 13. Juli 2019 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 16. Juli 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 17. Juli 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 18. Juli 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag,
18. Juli 2019, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 18. Juli 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 18.07.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 05.07.2019
Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 9. Juli 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 10. Juli 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 11. Juli 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus, offene Sprechstunde
am Donnerstag, 11.07.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 28.06.2019
Bodenrichtwerte für die Großgemeinde Arnstein (Stand vom 31.12.2018)
Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Main-Spessart hat die Bodenrichtwerte im Landkreis Main-Spessart neu ermittelt (Stand 31.12.2018). Gemäß § 13 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung ist die Übersicht, in welcher die Bodenrichtwerte aufgenommen sind, für die Dauer vom 28. Juni 2019 bis 31. Juli 2019 öffentlich im Rathaus der Stadt Arnstein, Marktstraße 37, Zimmer-Nr. 10 zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 2. Juli 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 3. Juli 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 4. Juli 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 4. Juli 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Binsfeld, Mehrgenerationenhaus Angehörigengruppe
am Donnerstag, 04.07.2019, 10 -11.30 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 21.06.2019
Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: SIRA Übung „Werneck“,
Verteidigung/Verzögerung, mit ABCAbwBtl 7
Zeitpunkt: 24.06.2019 (13:00 Uhr) bis 25.06.2019 (16:00 Uhr)
Raum: Arnstein, Altbessingen, Neubessingen, Schwebenried, Gänheim, Binsbach, Büchold, Heugrumbach
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN
Die Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN findet am
Dienstag, 25. Juni 2019 von 14 bis 16 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Anmeldungen sind im Rathaus unter der Tel. 09363/801-16 oder
Herrn Scheffler Tel. 09391 / 9118423 möglich.
Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 25. Juni 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 26. Juni 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 27. Juni 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 27.06.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 14.06.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein hat am Donnerstag, 20. Juni 2019 (Fronleichnam) geschlossen.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Durchschlageübung „Gauaschach“, Marschübung
Zeitpunkt: 18.06.2019 (07:00 Uhr) bis 16.07.2019 (00:30 Uhr)
Raum: Arnstein-Altbessingen, Obersfeld
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Verkehrsverhältnisse während der Kunst- und Gartenmesse 2019
Aufgrund der Sperrung des Weyersmühlweg und der Baumaßnahmen am Kreisel haben wir für die Zeit der Kunst- und Gartenmesse am 15./16.06.2019 folgende Verkehrsmaßnahmen angeordnet.
Die Straße am Alten Schwimmbad wird als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Brühlstraße in Heugrumbach wird ebenfalls als Einbahnstraße ausgewiesen.
Wir bitten die Anwohner der Brühlstraße in Richtung B 26 Julius-Echter-Straße auszufahren.
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 19. Juni 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 07.06.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein hat vom Samstag den 8. Juni bis Montag, den 10. Juni 2019 (Pfingsten) und am Donnerstag, den 20. Juni 2019 (Fronleichnam) geschlossen.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 8. Juni 2019 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Ausbildung für SIRA Übung „Werneck“,
Verteidigung/Verzögerung, mit ABCAbwBtl 7
Zeitpunkt: 12.06.2019 (13:00 Uhr) bis 13.06.2019 (17:00 Uhr)
Raum: Arnstein, Altbessingen, Neubessingen, Schwebenried, Gänheim, Binsbach, Büchold
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 12. Juni 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag,
13. Juni 2019, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 13. Juni 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 13.06.2019, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 13.06.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 31.05.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein hat vom 09. bis 10. Juni 2019 (Pfingsten) und am Donnerstag, 20. Juni 2019 (Fronleichnam) geschlossen.
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Altbessingen;
Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
Die Jagdgenossenschaft Altbessingen hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 01.02.2019 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) für das Gemeinschaftsjagdrevier Altbessingen für den Wegebau im Stadtteil Altbessingen zu verwenden.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Altbessingen, 28.05.2019
Gerold Rudloff
Jagdvorsteher
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Arnstein;
Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
Die Jagdgenossenschaft Arnstein hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 10.04.2019 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) für satzungsgemäße Aufgaben in den Gemeinschaftsjagdrevieren zu verwenden.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Arnstein, 28.05.2019
Reinhold Klein
Jagdvorsteher
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Müdesheim;
Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
Die Jagdgenossenschaft Müdesheim hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 30.03.2019 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) für das Gemeinschaftsjagdrevier Müdesheim für den Wegebau im Stadtteil Müdesheim zu verwenden.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Arnstein-Müdesheim, 28.05.2019
Sauer Roland
Jagdvorsteher
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 4. Juni 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 5. Juni 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 6. Juni 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 6. Juni 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Binsfeld, Angehörigengruppe im Mehrgenerationenhaus
am Donnerstag, 06.06.2019, 10 -11.30 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 24.05.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 30. Mai 2019 (Christi Himmelfahrt) geschlossen.
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein hat vom 09. bis 10. Juni 2019 (Pfingsten) und am Donnerstag, 20. Juni 2019 (Fronleichnam) geschlossen.
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Wahlbezirk Gänheim - repräsentativer Wahlbezirk bei der Europawahl
Der Wahlbezirk Gänheim der Stadt Arnstein wurde für die Europawahl als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt.
Die Wahlberechtigten werden in verschiedene Jahrgänge eingeteilt. Zudem wird zwischen den Geschlechtern unterschieden. Je nach Zuteilung erhielten die Wahlberechtigten einen bestimmten Buchstaben auf der Wahlbenachrichtigung. Im Wahllokal wird ein mit diesem Buchstaben gekennzeichneter Stimmzettel ausgehändigt.
Die Wahl im repräsentativen Wahlbezirk bleibt trotz der Kennzeichnung geheim!
Weitere Informationen finden Sie unter www.arnstein.de.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 28. Mai 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 29. Mai 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 30.05.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 17.05.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 30. Mai 2019 (Christi Himmelfahrt) geschlossen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 21. Mai 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 22. Mai 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 23. Mai 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 23.05.2019, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 23.05.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 10.05.2019
Anmeldung zum Tag des offenen Denkmals
am Sonntag, 08. September 2019
Wie schon in den vergangenen Jahren, soll auch in diesem Jahr wieder ein Tag des offenen Denkmals durchgeführt werden. Ziel der Aktion ist es, durch die Öffnung sonst nicht zugänglicher Baudenkmäler in der Öffentlichkeit für den Denkmalschutzgedanken zu werben. Der bundesweite Termin am 08. September 2019 steht ganz im Zeichen des Schwerpunktthemas „Modern(e): Umbrüche in Kunst und Architektur“.
Eigentümer, die sich bereit erklären ein Objekt o. ä. am 08. September 2019 zu öffnen, werden gebeten sich entsprechend anzumelden. Die Anmeldung (bitte immer die Veranstalter-Nr. VN48187 angeben) und Materialbestellung zum Tag des offenen Denkmals kann über das Internet unter www.tag-des-offenen-denkmals.de/veranstalter erledigt werden. Die Anmeldung muss spätestens bis 31.05.2018 bei der Stiftung vorliegen.
Bitte teilen Sie Ihre Anmeldung auch der Stadt Arnstein (Frau Pfeuffer, ann-kathrin.pfeuffer@arnstein.bayern.de) oder dem Landratsamt Main-Spessart (Frau Alsheimer, Fax 09353/793-7223 oder doerte.alsheimer@lramsp.de) mit.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 11. Mai 2019 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 14. Mai 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 15. Mai 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 16. Mai 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag,
16. Mai 2019, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 16. Mai 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 16.05.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 03.05.2019
Maimarkt am 05.05.2019
Anlässlich des Maimarktes am Sonntag, 05.05.2019 sind in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Marktstraße, der Wenzberg, der Schweinemarkt, die Untere Schützenbergstraße und das Schelleck gesperrt. Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Die Umleitungen erfolgen wie bisher
Für die Umleitungsstrecke wurde die Verkehrsführung geändert und es wurden absolute Haltverbote angeordnet. Es ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 7. Mai 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 8. Mai 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 09.05.2019, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 9. Mai 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Offene Angehörigengruppe im Mehrgenerationenhaus Binsfeld
Selbsthilfe und Erfahrungsaustausch
Donnerstag, 09.05.2019, 10.00 – 11.30 Uhr
Information durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Tel. (0 93 52) 84 31 18
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
vom 26.04.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 01. Mai 2019 (Tag der Arbeit) geschlossen.
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BEKANNTMACHUNG
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
1. Das Wählerverzeichnis zur Europawahl für die Wahlbezirke der Stadt Arnstein
· wird von Montag, 06. Mai bis Freitag, 10. Mai 2019
· während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 8 – 12 Uhr
Donnerstag: 14 – 18 Uhr
im Rathaus Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 7 für Wahlberechtigte zur Ein-sichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Un-richtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Über-prüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eingetragen ist.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag, 06. bis spätestens Freitag, 10. Mai 2019 bei der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 7 Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 05. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Landkreis Main-Spessart
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises
oder
- durch Briefwahl
teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragene und wahlberechtigte Person.
Der Wahlschein kann bis Freitag, 24. Mai 2014, 18 Uhr bei der Stadt Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 7 schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen.
5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn
a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerver-zeichnis (bei Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europa-wahlordnung) - bis zum 05. Mai 2019 - oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung) - bis zum 10. Mai 2019 - versäumt hat,
b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchstabe a) genannten Fristen entstan-den ist,
c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Fest-stellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.
Der Wahlschein kann in diesem Fall bei der in Nr. 5.1 bezeichneten Stelle noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
6. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
7. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
– einen amtlichen Stimmzettel,
– einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
– einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und
– ein Merkblatt für die Briefwahl.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 25. Mai 2019), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
8. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Arnstein, 26.04.2019
Franz-Josef Sauer
1. Bürgermeister
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Dorferneuerung Rieden 3
Gemeinde Hausen bei Würzburg
Landkreis Würzburg
Bekanntgabe
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Flurbereinigungsplan Rieden 3 beschlossen. Die Bestandteile des Flurbereinigungsplans liegen
vom 06.05.2019 mit 04.06.2019
im Rathaus der Gemeinde Hausen bei Würzburg
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Die Bekanntgabe und die Abfindungskarte können zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der Auslegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/1085547).
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Anhörungstermin
Dieser findet am Dienstag, den 21.05.2019, von 14:00 bis 20:00 Uhr im historischen Rathaus in Rieden statt.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte verlangt werden.
Würzburg, den 26.03.2019
Die Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Eva Kiesekamp
Baurätin
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Gänheim
am Freitag, 26.04.2019
Am Freitag, 26.04.2019 um 20:00 Uhr findet im Alten Rathaus in Gänheim eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Gänheim statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Protokoll der letzten Versammlung
3. Kassenbericht und Entlastung der Vorstandschaft
4. Bericht des Jagdvorstehers
5. Beschlussfassung über die vorzeitige Verlängerung der bestehenden Jagdpachtverträge
6. Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtschillings
7. Aussprache über durchgeführte und geplante Wegeinstandhaltungsmaßnahmen
8. Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Gänheim, 09.04.2019
Georg Scheuring
Jagdvorsteher
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Verkehrsverhältnisse Gänheim
Schulzenstraße
Ab 02.05.2019 beginnen die Kanal- und Wasserleitungsbau in der Schulzenstraße in Gänheim. Aus diesem Grund wird diese komplett gesperrt.
Verkehrsverhältnisse Arnstein
Wir teilen mit, dass in der Zeit vom 29.04. – 10.05.2019 die Zehntbergstraße in Arnstein wegen Reparaturarbeiten komplett gesperrt ist.
Wir bitten um Beachtung.
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Die in Teilen des Waldes im Gebiet der Stadt Arnstein ablaufende Massenvermehrung des Insektes „Schwammspinner“ macht leider eine kleinflächige Bekämpfung (auf ca. 50 ha bei einer Gesamt-Waldfläche im Stadtgebiet von ca. 2.500 ha) in besonders betroffenen Bereichen notwendig.
Die Massenvermehrung baut sich schon seit letztem Jahr auf. Hauptbetroffene Baumart ist die Eiche. Der Wald ist leider zur Zeit auch noch von der Trockenheit stark geschwächt, sodass in den Haupt-Befallsbereichen ohne Bekämpfung mit einem Absterben von nennenswerten Eichen-Anteilen zu rechnen ist.
Diese Bekämpfung wurde von den betroffenen Waldbesitzern beantragt und wird von der „Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF)“ per Hubschrauber durchgeführt.
Es ist vorgesehen, das Insektizid „Mimic“ auszubringen.
Dieses ist als nicht bienengefährlich eingestuft. Der Wirkstoff „Tebufenozid“ ist ein Häutungsbeschleuniger. Die Hubschrauberlandeplätze, von denen aus die Behandlung der Flächen im Bereich der Stadt Arnstein erfolgt, liegen nicht in deren Gemeindegebiet sondern östlich angrenzend, im Landkreis Schweinfurt.
Die gesamte Aktion wird nicht vor dem 26.04.2019 beginnen. Bei der Befliegung können innerhalb kurzer Zeit große Flächen behandelt werden, jedoch ist Sie stark vom Wetter abhängig. Aus diesem Grund findet die Befliegung grundsätzlich auch an Sonn- und Feiertagen statt, ausgenommen ist nur der 1. Mai.
Die Behandlungsflächen sollen während und unmittelbar nach der Mittelausbringung nicht betreten werden.
Das AELF-Karlstadt wird selbst auch erst recht kurzfristig vor dem Einsatz von dem genauen Zeitpunkt Kenntnis erhalten und dann unverzüglich die Sperrung der betroffen Waldgebiete veranlassen. Diese erfolgt an den Hauptwegen mit Absperrbändern und Sperrschildern. Sie bleibt nur bis zum Tag nach der Behandlung bestehen.
Außer den Sperrschildern werden aber auch weitere Schilder angebracht, die vor dem Verzehr von Waldfrüchten (Beeren, Pilze, Waldmeister etc.) warnen, diese werden erst gegen Ende Mai wieder entfernt.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 30. April 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 2. Mai 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 2. Mai 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 18.04.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist, während der Osterfeiertage, vom 19.4. bis 22.04.2019 geschlossen.
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 01. Mai 2019 (Tag der Arbeit) geschlossen.
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Gänheim
am Freitag, 26.04.2019
Am Freitag, 26.04.2019 um 20:00 Uhr findet im Alten Rathaus in Gänheim eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Gänheim statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Protokoll der letzten Versammlung
3. Kassenbericht und Entlastung der Vorstandschaft
4. Bericht des Jagdvorstehers
5. Beschlussfassung über die vorzeitige Verlängerung der bestehenden Jagdpachtverträge
6. Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtschillings
7. Aussprache über durchgeführte und geplante Wegeinstandhaltungsmaßnahmen
8. Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Gänheim, 09.04.2019
Georg Scheuring
Jagdvorsteher
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 24. April 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 25. April 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 25.04.2019, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 12.04.2019
Das Hallenbad in Arnstein ist, während der Osterfeiertage, vom 19.4. bis 22.04.2019 geschlossen.
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsfeld
am Sonntag, 14. April 2019
Am Sonntag, den 14.04.2019 um 19.00 Uhr findet im Sportheim Binsfeld eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsfeld statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Jahresbericht des Vorstandes
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
3. Kassenbericht, Entlastung Kassier und Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
5. Neuwahlen
6. Wünsche und Anträge, Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder einen bevollmächtigten volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßige Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamteigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamteigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamteigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder der Gesamteigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Binsfeld, den 05.04.2019
gez.
Burkard Sauer
Jagdvorsteher
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Flurbereinigung Retzstadt 4
Gemeinde Retzstadt
Landkreis Main-Spessart
Bekanntgabe
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Flurbereinigungsplan Retzstadt 4 beschlossen. Die Bestandteile des Flurbereinigungsplans liegen
vom 29.04.2019 mit 29.05.2019
in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, ZiNr. 12,
Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Die Bekanntgabe und die Abfindungskarte können zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der Auslegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554/).
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Anhörungstermin
Dieser findet am Freitag, den 10.05.2019, von 9:00 bis 12:00 Uhr im Mehrzweckraum des Rathauses Retzstadt, Rathausplatz 5, 97282 Retzstadt statt.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte verlangt werden.
Würzburg, den 01.04.2019
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Andreas Kaiser
Techn. Amtsrat
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 13. April 2019 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Verkehrsverhältnisse Gänheim
Wir teilen mit, dass ab 08.04.2019 bis einschl. 27.04.2019 der Wirtschaftsweg 693/1(teilweise Werntalradweg) von der Einmündung B 26 bis zur Autobahnbrücke in Gänheim für den gesamten Verkehr wegen Bauarbeiten gesperrt ist.
Während dieser Zeit wird der Radweg umgeleitet. Wir bitten um Beachtung.
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Waldneuordnung Wiesenfeld 3
Stadt Karlstadt und Stadt Lohr a. Main, Landkreis Main-Spessart
Neuwahl von Vorstandsmitgliedern und ihrer Stellvertreter
Bekanntgabe
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden zu einer Teilnehmerversammlung geladen, in der die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und ihre Stellvertreter gewählt werden.
Die Versammlung findet statt am
Mittwoch, den 08.05.2019, um 19.00 Uhr,
Ort: Waldsassenhalle in Wiesenfeld.
Hierzu ist eine Bekanntmachung und Ladung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken in der Verwaltung der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, vom 23.04.2019 mit 07.05.2019 niedergelegt, die dort während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Hinweis
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass jeder Teilnehmer oder Bevollmächtige nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt.
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Die letzten Verstriche im Stadtwald Arnstein finden am Donnerstag, den 18.4.2019 statt. Leider war witterungs- und krankheitsbedingt kein früherer Termin möglich.
Da viele am Nachmittag noch bei der Arbeit sind, kann zum Verstrich auch ein Vertreter (z. B. naher Verwandter) kommen, der auf dem Schein für den Absolventen des Motorsägenkurses für die Einhaltung der UVV und sonst. Bedingungen „i. V.“ unterschreibt.
Die Frist zur Aufarbeitung für diese Lose ist bis mind. Ende Mai verlängert.
Beginn ist um 14 Uhr in Gänheim am Sportheim: hier werden im dem Niederholz 7 Hainbuchen- und Eichen-Polterlose angeboten.
In Arnstein um 14.40 Uhr an der Stadthalle: einige Lose im dem Dürren Hügel zum reinen Selberfällen (überwiegend Feldahorn), sowie auch Eichen-Polterlose.
In Müdesheim um 15.15 Uhr am Sportheim: im Triebbusch einige Eichen- und Buchen-Polterlose.
In Altbessingen um 15.50 Uhr am Sportheim: im Weidig Kronen- und Polterlose und im Rothen Rain Polterlose.
Zum Schluss in Schwebenried um 16.35 am Sportheim: im Seeholz (Kronen- und Polterlose) und im Finsterbrunnen (Kronenlose).
Im Privatwald im Stadtgebiet Arnstein müssen die Waldbesitzer dringend ihre Fichtenbestände auf Befall mit Borkenkäfern (Buchdrucker und Kupferstecher) kontrollieren.
Fichten mit roten/braunen Nadeln in der Krone, sowie Windwürfe und Kronenbrüche müssen umgehend aus dem Wald entfernt werden (Lagerung in mind. 500 m Entfernung zu den nächsten Fichten).
Fichten ohne Rinde sind nicht mehr fängisch und können belassen werden.
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Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN
Die Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN findet am
Dienstag, 16. April 2019 von 14 bis 16 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Anmeldungen sind im Rathaus unter der Tel. 09363/801-16 oder
Herrn Scheffler Tel. 09391 / 9118423 möglich.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 17. April 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 18. April 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag,
18. April 2019, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 18. April 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 18.04.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
____________________________________________________________________________________________________
vom 05.04.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist, während der Osterfeiertage, vom 19.4. bis 22.04.2019 geschlossen.
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Arnstein
am Mittwoch, 10.04.2019
Am Mittwoch, 10.04.2019 um 19.30 Uhr findet im Sportheim Arnstein eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Arnstein statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Jahresbericht des Vorstandes
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
3. Kassenbericht, Entlastung, Kassier und Vorstand
4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein, 14.03.2019
Reinhold Klein
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsfeld
am Sonntag, 14. April 2019
Am Sonntag, den 14.04.2019 um 19.00 Uhr findet im Sportheim Binsfeld eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsfeld statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Jahresbericht des Vorstandes
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
3. Kassenbericht, Entlastung Kassier und Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
5. Neuwahlen
6. Wünsche und Anträge, Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder einen bevollmächtigten volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßige Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamteigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamteigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamteigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder der Gesamteigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Binsfeld, den 05.04.2019
gez.
Burkard Sauer
Jagdvorsteher
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Katastrophenschutz; Warnung der Bevölkerung – Probebetrieb
Das Bayer. Staatsministerium des Innern hat für Donnerstag, 11. April 2019 ab 11.00 Uhr wieder einen landesweit einheitlichen Sirenenprobealarm zur Warnung der Bevölkerung festgelegt.
Der Sirenenheulton von 1 Minute Dauer soll bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Bevölkerung darauf aufmerksam machen, dass diese Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten soll.
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Verkehrsverhältnisse Büchold
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass in der Zeit vom 15.04. – 26.04.2018 der Bereich (Kindergartenneubau) Kreuzweg-Farbgrubenstraße in Büchold wegen Kabelarbeiten komplett gesperrt ist. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist möglich. Wir bitten um Beachtung.
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Verkehrsverhältnisse Gänheim
Vollsperrung der Oberen Kirchgasse ab Kirchplatz
Aufgrund von einer Kranstellung in der oberen Kirchgasse im Bereich der Hs.Nr. 12 wird vom 08.04. – 30.04.2019 eine Vollsperrung angeordnet. Die Mülltonnen sind für diese Zeit am Kirchplatz zur Leerung bereitzustellen. Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 9. April 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 10. April 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 11. April 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
vom 29.03.2019
Ausschreibung
Pflegekraft für städt. Grünanlagen gesucht
Die Stadt Arnstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pflegekraft für die städt. Grünanlagen im Stadtbereich. Interessierte Bürger und Bürgerinnen wenden sich bitte an Frau Günzel Tel. 09363/801-41, um nähere Auskünfte über Arbeitsumfang und Entlohnung zu erfahren.
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Neubessingen;
Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
Die Jagdgenossenschaft Neubessingen hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 16.03.2019 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) für das Gemeinschaftsjagdrevier Neubessingen für den Wegebau im Stadtteil Neubessingen zu verwenden.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Stürmer Herbert
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsbach
am Donnerstag, den 04.04.2019
Am Donnerstag, den 04.04.2019 um 19.30 Uhr findet im Sportheim Binsbach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsbach statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung mit Jahresbericht und Protokoll
2. Bericht des Kassiers
3. Entlastung des Kassierers und der Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Neuwahlen
6. Sonstiges/Wünsche und Anträge
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Binsbach, den 15.03.2019
gez.
Markert
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Heugrumbach
am Freitag, den 29.03.2019
Am Freitag, 29.03.2019 um 19.30 Uhr findet im Feuerwehrhaus Heugrumbach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Heugrumbach statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Bericht des 1. Vorstandes
2. Protokollverlesung
3. Kassenbericht, Entlastung – Kassier u. Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Wünsche u. Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimm-recht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Heugrumbach, den 18.03.2019
gez.
Dominik Manger
1. Vorsitzender
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Müdesheim
am Samstag, den 30. März 2019
Am Samstag, den 30. März 2019 findet um 19.30 Uhr im RSV-Sportheim Müdesheim eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Müdesheim statt, zu der alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung, Jahresbericht des 1. Vorstandes
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
3. Kassenbericht, Entlastung von Kassier und Vorstand
4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
5. Neuwahl der gesamten Vorstandschaft
6. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Veränderungen in der Grundstücksfläche sind dem Vorstand spätestens 1 Woche vor Versammlungsbeginn mitzuteilen.
Arnstein - Müdesheim, den 20.01.2019
gez.
Sauer Hubert
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Reuchelheim am Mittwoch, den 03. April 2019
Am Mittwoch, den 03. April 2019 um 19:30 Uhr findet im DJK-Sportheim in Reuchelheim eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Reuchelheim statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung, Bericht des 1. Vorstandes
2. Protokollverlesung
3. Kassenbericht; Entlastung Kassier u. Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Reuchelheim, 19. März 2019
Lichtlein
Jagd
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Fälligkeit der Hundesteuer 2019
Am 01.04. wird die Hundesteuer fällig. Maßgebend sind die zuletzt zugestellten Bescheide. Bürger, die Ihren Hund noch nicht angemeldet haben, bitten wir dies umgehend zu erledigen.
Soweit SEPA-Lastschriftmandate erteilt wurden, werden die fälligen Beträge automatisch vom Konto eingezogen. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, den Fälligkeitstermin einzuhalten. Bei bargeldloser Zahlung wird um Angabe der jeweiligen Personenkontonummer (PK-Nummer) gebeten.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird automatisch gemahnt.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Lehrübung „Leben unter erschwerten Bedingungen GRAMSCHATZ“ (Nachtübung!)
Zeitpunkt: 02.04.2019 (14:30 Uhr) bis 03.04.2019 (05:30 Uhr)
Raum: Arnstein, Retzstadt, Thüngen
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Vollzug der StVO;
Anordnung eines eingeschränkten Halteverbotes (VZ 286) sowie Aufbringen von Parkmarkierungen
Die Stadt Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 StVO nach Anhörung der Polizeiinspektion Karlstadt folgende
Anordnung:
1. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird für die südliche Seite der Straße „Am Höher“ im Bereich der Anwesen Hs.Nr. 4 bis Hs.Nr. 20 ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet. Auf der bestehenden öffentlichen Parkfläche (talseits der Fl.Nr. 3937) werden Parkmarkierungen aufgebracht.
2. Die vorstehende Anordnung tritt mit Aufstellung der Beschilderung in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung wird gem. § 24 StVG als Ordnungswidrigkeit geahndet.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 2. April 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 3. April 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 4. April 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 4. April 2019 von
16.00 – 17.00 Uhr im Rathaus statt.
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe ab 3. April 2019
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 22.03.2019
Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses für die 1. Änderung des Bebauungsplans
„Gartenhausgebiete“ im Stadtteil Halsheim
Die Stadt Arnstein hat mit Beschluss vom 11.03.2019 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gartenhausgebiete“ im Stadtteil Halsheim in der Fassung vom 07.12.2018/11.03.2019 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Arnstein, Bauamt, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 12 während den allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-
schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Arnstein geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Arnstein, 22.03.2019
Franz-Josef Sauer
1. Bürgermeister
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Bekanntmachung der Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neubessingen
Am 24.03.2019 um 19.00 Uhr findet im Feuerwehrhaus Neubessingen eine Versammlung zur Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neubessingen statt.
Hierzu sind alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen.
Der Feuerwehrkommandant wird von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt.
Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.
Dies gilt für den Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten entsprechend.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsbach
am Donnerstag, den 04.04.2019
Am Donnerstag, den 04.04.2019 um 19.30 Uhr findet im Sportheim Binsbach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsbach statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung mit Jahresbericht und Protokoll
2. Bericht des Kassiers
3. Entlastung des Kassierers und der Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Neuwahlen
6. Sonstiges/Wünsche und Anträge
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Binsbach, den 15.03.2019
gez.
Markert
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Altbessingen
am Samstag, den 23.3.2019
Am Samstag, den 23. März 2019 um 20.00 Uhr findet im Sportheim Altbessingen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Altbessingen statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Verlesung des Protokolls durch den Schriftführer
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Kassenbericht mit Entlastung der Vorstandschaft
5. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
6. Neuwahlen
7. Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, das jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Altbessingen, 11.3.2019
gez.
Erwin Göbel
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Arnstein
am Mittwoch, 10.04.2019
Am Mittwoch, 10.04.2019 um 19.30 Uhr findet im Sportheim Arnstein eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Arnstein statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Jahresbericht des Vorstandes
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
3. Kassenbericht, Entlastung, Kassier und Vorstand
4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein, 14.03.2019
Reinhold Klein
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Heugrumbach
am Freitag, den 29.03.2019
Am Freitag, 29.03.2019 um 19.30 Uhr findet im Feuerwehrhaus Heugrumbach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Heugrumbach statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Bericht des 1. Vorstandes
2. Protokollverlesung
3. Kassenbericht, Entlastung – Kassier u. Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Wünsche u. Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimm-recht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Heugrumbach, den 18.03.2019
gez.
Dominik Manger
1. Vorsitzender
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Reuchelheim
am Mittwoch, den 03. April 2019
Am Mittwoch, den 03. April 2019 um 19:30 Uhr findet im DJK-Sportheim in Reuchelheim eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Reuchelheim statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung, Bericht des 1. Vorstandes
2. Protokollverlesung
3. Kassenbericht; Entlastung Kassier u. Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Reuchelheim, 19. März 2019
Lichtlein
Jagdvorsteher
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Fälligkeit der Hundesteuer 2019
Am 01.04. wird die Hundesteuer fällig. Maßgebend sind die zuletzt zugestellten Bescheide. Bürger, die Ihren Hund noch nicht angemeldet haben, bitten wir dies umgehend zu erledigen.
Soweit SEPA-Lastschriftmandate erteilt wurden, werden die fälligen Beträge automatisch vom Konto eingezogen. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, den Fälligkeitstermin einzuhalten. Bei bargeldloser Zahlung wird um Angabe der jeweiligen Personenkontonummer (PK-Nummer) gebeten.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird automatisch gemahnt.
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Feuerstättenschau Büchold
Mitteilung und Anmeldung
Bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer Roland Höhn
In Büchold wird im Monat April durch den Bevollm. Bezirkskaminkehrer die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau durchgeführt. Im Rahmen der Feuerstättenschau werden sämtliche Schornsteine, Feuerstätten und Verbindungsstücke auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit überprüft. Hierbei sind alle Räume zu begehen, durch die ein Schornstein führt.
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Die nächsten Verstriche im Stadtwald Arnstein sind für Anfang bis Mitte April geplant.
Leider ist witterungs- und krankheitsbedingt kein früherer Termin möglich.
Die Frist zur Aufarbeitung für diese Lose wird dann bis mind. Ende Mai verlängert werden.
Voraussichtlich angeboten werden in Altbessingen (Weidig und Rother Rain) Kronen- und Polterlose.
In Schwebenried (Finsterbrunnen und Seeholz) zumindest Kronen- und evtl. auch Polterlose.
In Gänheim (Niederholz) sind noch Polterlose geplant, allerdings ist es hier z. Zt. noch sehr nass.
In Arnstein (Dürrer Hügel) Kronen- und Polterlose.
In Müdesheim (Sommerrain und Triebbusch) Buchen-Polterlose.
Im Privatwald im Stadtgebiet Arnstein müssen die Waldbesitzer dringend ihre Fichtenbestände auf Befall mit Borkenkäfern (Buchdrucker und Kupferstecher) kontrollieren.
Fichten mit roten/braunen Nadeln in der Krone, sowie Windwürfe und Kronenbrüche müssen umgehend aus dem Wald entfernt werden (Lagerung in mind. 500 m Entfernung zu den nächsten Fichten).
Fichten ohne Rinde sind nicht mehr fängisch und können belassen werden.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 26. März 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 27. März 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 28. März 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 28.03.2019, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 15.03.2019
Bekanntmachung der Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heugrumbach
Am 16.03.2019 um 19.30 Uhr findet im Feuerwehrhaus Heugrumbach die Jahreshauptversammlung mit der Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heugrumbach statt.
Hierzu sind alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen.
Der Feuerwehrkommandant wird von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt.
Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.
Dies gilt für den Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten entsprechend.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Halsheim
Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung 2018/19
Die Jagdgenossenschaft Halsheim hat in der nichtöffentlichen Versammlung am 09.03.2019 beschlossen, den Reinerlös aus der Jagdnutzung im Jagdjahr 2018/2019 für Wegebaumaßnahmen in der Gemarkung Halsheim zu verwenden.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Halsheim, den 15.03.2019
E. Weissenberger
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Müdesheim
am Samstag, den 30. März 2019
Am Samstag, den 30. März 2019 findet um 19.30 Uhr im RSV-Sportheim Müdesheim eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Müdesheim statt, zu der alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung, Jahresbericht des 1. Vorstandes
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
3. Kassenbericht, Entlastung von Kassier und Vorstand
4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
5. Neuwahl der gesamten Vorstandschaft
6. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Veränderungen in der Grundstücksfläche sind dem Vorstand spätestens 1 Woche vor Versammlungsbeginn mitzuteilen.
Arnstein - Müdesheim, den 20.01.2019
gez.
Sauer Hubert
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Neubessingen,
am Samstag, den 16.03.2019
Am Samstag, den 16. März 2019 um 20.00 Uhr findet im Sportheim Neubessingen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Neubessingen statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Jahresbericht des 1. Vorstand
2. Kassenbericht und Entlastung der Vorstandschaft
3. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
4. Neuwahl der Vorstandschaft
5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Neubessingen, den 18.02.2019
Stürmer
Jagdvorsteher
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: SIRA Übung „Werneck“
Zeitpunkt: 19.03.2019 (07:00 – 16:00 Uhr)
Raum: Stadt Arnstein
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 19. März 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 20. März 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 21. März 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag,
21. März 2019, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 21. März 2019 von
16.00 – 17.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 08.03.2019
Bekanntmachung der Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neubessingen
Am 24.03.2019 um 19.00 Uhr findet im Feuerwehrhaus Neubessingen eine Versammlung zur Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neubessingen statt.
Hierzu sind alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen.
Der Feuerwehrkommandant wird von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt.
Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.
Dies gilt für den Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten entsprechend.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Büchold
am Dienstag, den 12. März 2019
Am Dienstag, den 12. März 2019 um 19.00 Uhr findet im Sportheim Büchold eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Büchold statt, zu der alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Anwesenheit
4. Bericht Kassenführung
5. Verlesen Protokoll Vorjahr
6. Bericht Kassenprüfer
7. Verwendung Jagdpachtschilling
8. Antrag auf vorzeitige Verpachtung der Bücholder Jagdbögen I und II
9. Abstimmung
10. Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Veränderungen in der Grundstücksfläche sind dem Vorstand spätestens 1 Woche vor Versammlungsbeginn mitzuteilen.
Arnstein - Büchold, den 20.02.2019
gez.
Martin Suckfüll
Jagdvorsteher
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Bekanntmachung
Versammlung der Jagdgenossenschaft Halsheim
Am Samstag, den 09. März 2019, 19:00 Uhr, findet im Gasthaus Schömig in Halsheim eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Halsheim statt.
Hierzu sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Halsheim herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Jagdvorstehers
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
5. Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung 2018/19
6. Neuwahlen des Jagdvorstandes
7. Beratung und Beschlussfassung über die Bezuschussung von Wegebaumaßnahmen 2019
8. Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimm-recht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Hinweis:
Durch Eigentumswechsel im Jagdjahr 2018/19 eingetretene Veränderungen zum Jagdkataster sind vom Erwerber dem Jagdvorsteher nachzuweisen (§ 3 Abs. 2 S. 3 d. Satzung).
Halsheim, den 25. Februar 2019
gez.
E. Weissenberger
Jagdvorsteher
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Fundsachen
Schlüsselmäppchen, mehrere Schlüssel, Armkettchen, Mütze, Geldbörse, Rennrad
Nähere Informationen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 7, Fr. Krämer, Tel: 09363/801-13
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 9. März 2019 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Lehrübung „Leben unter erschwerten Bedingungen GRAMSCHATZ“ (Nachtübung!)
Zeitpunkt: 12.03.2019 (15:30 Uhr) bis 13.03.2019 (05:30 Uhr)
Raum: Arnstein, Retzstadt, Thüngen
Art der Übung: Orientierungsübung bei Tag
Zeitpunkt: 12.03.2019 (07:00 bis 16:00 Uhr)
Raum: Gramschatzer Wald
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Schwebenried;
Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
Die Jagdgenossenschaft Schwebenried hat in der Jagdgenossenschafts-versammlung am 01.02.2019 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) für das Gemeinschaftsjagdrevier Schwebenried für den Wegebau im Stadtteil Schwebenried zu verwenden.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Schwebenried, 25.02.2019
Gerold Rudloff
Jagdvorsteher
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Ab sofort findet die Bürgersprechstunde im Rathaus am 1. und 3. Donnerstag eines jeden Monats statt! Die nächste Bürgersprechstunde ist am 21. März 2019 von 16 bis 17 Uhr.
Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 12. März 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 13. März 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 14. März 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 14.03.2019, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 01.03.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist vom 03.03. bis 05.03.2019 geschlossen.
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Bekanntmachung der Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heugrumbach
Am 16.03.2019 um 19.30 Uhr findet im Feuerwehrhaus Heugrumbach die Jahreshauptversammlung mit der Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heugrumbach statt.
Hierzu sind alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen.
Der Feuerwehrkommandant wird von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt.
Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.
Dies gilt für den Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten entsprechend.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Halsheim
Am Samstag, den 09. März 2019, 19:00 Uhr, findet im Gasthaus Schömig in Halsheim eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Halsheim statt.
Hierzu sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Halsheim herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Jagdvorstehers
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
5. Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung 2018/19
6. Neuwahlen des Jagdvorstandes
7. Beratung und Beschlussfassung über die Bezuschussung von Wegebaumaßnahmen 2019
8. Verschiedene
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimm-recht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Hinweis:
Durch Eigentumswechsel im Jagdjahr 2018/19 eingetretene Veränderungen zum Jagdkataster sind vom Erwerber dem Jagdvorsteher nachzuweisen (§ 3 Abs. 2 S. 3 d. Satzung).
Halsheim, den 25. Februar 2019
gez.
E. Weissenberger
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Neubessingen,
am Samstag, den 16.03.2019
Am Samstag, den 16. März 2019 um 20.00 Uhr findet im Sportheim Neubessingen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Neubessingen statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Jahresbericht des 1. Vorstand
2. Kassenbericht und Entlastung der Vorstandschaft
3. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
4. Neuwahl der Vorstandschaft
5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Neubessingen, den 18.02.2019
Stürmer
Jagdvorsteher
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch „Gramschatz“ (Nachtübung)
Zeitpunkt: 04.03.2019 (18:30 Uhr) bis 05.03.2019 (06:30 Uhr)
Raum: Arnstein, Thüngen, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 6. März 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 7. März 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 7. März 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 07.03.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag geschlossen
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 22.02.2019
Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist vom 03.03. bis 05.03.2019 geschlossen.
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Büchold
am Dienstag, den 12. März 2019
Am Dienstag, den 12. März 2019 um 19.00 Uhr findet im Sportheim Büchold eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Büchold statt, zu der alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Anwesenheit
4. Bericht Kassenführung
5. Verlesen Protokoll Vorjahr
6. Bericht Kassenprüfer
7. Verwendung Jagdpachtschilling
8. Antrag auf vorzeitige Verpachtung der Bücholder Jagdbögen I und II
9. Abstimmung
10. Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Veränderungen in der Grundstücksfläche sind dem Vorstand spätestens 1 Woche vor Versammlungsbeginn mitzuteilen.
Arnstein - Büchold, den 20.02.2019
gez.
Martin Suckfüll
Jagdvorsteher
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Maßholzverteilung im Stadtteil Schwebenried
Am Sonntag, 24.02.2019 um 18.00 Uhr findet im Pfarrheim Schwebenried die Maßholzverteilung statt.
Da dabei gleichzeitig das Maßgeld und die Rechtlerversicherung kassiert und Erläuterungen zur Rechtlerfläche gegeben werden, sollte jeder Rechtler persönlich zur Verteilung erscheinen.
Hinweis.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Weiterbestand des Holzrechts das Los in diesem Winter vollständig aufgearbeitet werden muss.
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Ab sofort findet die Bürgersprechstunde im Rathaus am 1. und 3. Donnerstag eines jeden Monats statt! Die nächste Bürgersprechstunde ist am 07. März 2019 von 16 bis 18 Uhr.
Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 26. Februar 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 27. Februar 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 28. Februar 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 28.02.2019, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 28.02.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 15.02.2019
Der Wahlleiter
der Stadt Arnstein
Bekanntmachung
des Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 10.02.2019
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2019 folgendes Ergebnis für die oben bezeichnete Wahl festgestellt:
1. die Zahl der Stimmberechtigten: 6.664
die Zahl der Personen, die gewählt haben: 3.635
die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 3.575
die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel: 60
Dabei entfielen auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber:
Ordnungszahl | Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) | Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand, Anschrift | Gesamtzahl der gültigen Stimmen |
1 | Christlich Soziale Union (CSU) | Sauer, Franz Josef, Vertriebsbeauftragter, Untere Dorfstraße 22, 97450 Arnstein | 2.992 |
2 | Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD) | Schenk, Marc, Elektroniker, An den Kastanien 5, 97450 Arnstein | 583 |
2. Der Wahlausschuss hat festgestellt, dass
Sauer, Franz Josef mit 2.992 gültigen Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum ersten Bürgermeister gewählt ist.
Die gewählte Person hat die Wahl wirksam angenommen.
12.02.2019
Herold
Gemeindewahlleiter
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Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN
Die Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN findet am
Dienstag, 19. Februar 2019 von 14 bis 16 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Anmeldungen sind bei Frau Peters, Vorzimmer des Bürgermeisters,
Tel. 09363/801-16 oder Herrn Scheffler Tel. 09391 / 9118423 möglich.
Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 19. Februar 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 20. Februar 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 21. Februar 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag,
21. Februar 2019, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 21. Februar 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 08.02.2019
Sirenenprobealarm
Am Samstag, 9. Februar 2019 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Die nächsten Verstriche im Stadtwald Arnstein finden statt am Samstag, den 16.02.2019:
Beginn in Binsfeld am Sportheim um 10 Uhr: Buchen-Kronen- und -Polterlose im Eselrain und Poppenhauser Rain, sowie Buchen-Polterholz im Kühbusch.
In Müdesheim am Sportheim um 10.45 Uhr: Buchen-Kronenlose im Sommerrain und Triebbusch, sowie Buchen-Polterholz im Hinteren Kühkopf
In Gänheim am Sportheim um 11.30 Uhr: Eichen- und Buchen-Kronenlose im Niederholz
Der Plan hierfür hängt voraussichtlich erst ab Montag Spätnachmittag aus
In Schwebenried am Sportheim um 12.15 Uhr: Buchen-Kronen- und -Polterlose im Bauholz (Göttertannenweg)
In Büchold am Sportheim um 12.45 Uhr: Buchen-Kronen- und –Polterlose im Lerchengesang/Oberer Afterbank
Die Pläne hierzu hängen in den Städtischen Aushangkästen der jeweiligen Gemarkung sowie an der Außentür des Schwesternhauses beim Forstrevier Arnstein aus. Weiterhin sind sie im Internet unter www.arnstein.de verfügbar.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Truppenübung „Grüner Phönix“ Nachtmärsche/Fallschirmsprünge
Zeitpunkt: 11.02.2019 (15:00 Uhr) bis 15.02.2019 (11:00 Uhr)
Raum: Adelsberg, Ruine Homburg, Gössenheim, Aschfeld, Heßlar, Binsfeld, Gramschatzer
Wald, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Verkehrsverhältnisse Arnstein
Vollsperrung Sachsenstraße in Arnstein
Wir teilen mit, dass in der Zeit vom 19.02. – 20.02.2019 die Sachsenstraße in Arnstein wegen einer Kranstellung vollständig gesperrt ist.
Vollsperrung Höflein Arnstein
Wir teilen mit, dass am Samstag, 09.02.2019 das Höflein in Arnstein wegen Abriss einer Scheune vollständig gesperrt ist.
Vollsperrung Schelleck in Arnstein
Wir teilen mit, dass vom 11.02. bis 15.02.2019 das Schelleck in Arnstein wegen Kabelverlegearbeiten vollständig gesperrt ist. Die Einbahnstraßenregelung wird für diese Zeit aufgehoben.
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung und für Ihr Verständnis.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 12. Februar 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 13. Februar 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 14 Februar 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 14. Februar 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 14.02.2019, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 14.02.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 01.02.2019
Wahlbekanntmachung für die Wahl des ersten Bürgermeisters
am Sonntag, 10. Februar 2019
1. Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Das Abstimmungsrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:
2.1 Im Abstimmungsraum:
2.1.1 Die Stadt Arnstein ist in 14 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 20. Januar 2019 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.
2.1.2 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
2.1.3 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde/Stadt, die den Wahlschein ausgestellt hat, ausüben.
2.1.4 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.
2.1.5 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Er muss von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden.
2.1.6 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist.
2.1.7 Die Wahlbenachrichtigung ist aufzubewahren, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird.
2.2 Durch Briefwahl:
2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Stadt Arnstein beantragen und erhält dann folgende Unterlagen:
– einen Stimmzettel für die oben bezeichnete Wahl,
– einen Wahlschein
– einen Stimmzettelumschlag für den Stimmzettel,
– einen hellroten Wahlbriefumschlag (mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden
ist) für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag,
– ein Merkblatt für die Briefwahl.
Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht.
3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15 Uhr in der Mittelschule Arnstein, Am Zehnthäusl 5, 97450 Arnstein zusammen.
4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel:
Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Ein Muster ist anschließend an diese Bekanntmachung abgedruckt.
4.1 Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf dem anschließend abgedruckten Stimmzettel ist erläutert, wie der Stimmzettel zu kennzeichnen ist.
4.2 Der gekennzeichnete Stimmzettel ist so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist.
5. Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Sind sie des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage, ihr Stimmrecht auszuüben, können sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen.
6. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).
Anlagen: 1 Stimmzettel für die oben bezeichnete Wahl
01.02.2019
Sauer
2. Bürgermeister
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Bekanntmachung der Wahl des 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Büchold
Am 03.02.2019 um 19.00 Uhr findet im Feuerwehrhaus/Dorfgemeinschaftshaus Büchold die Jahreshauptversammlung mit der Wahl des 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Büchold statt.
Hierzu sind alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen.
Der Feuerwehrkommandant wird von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt.
Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Lehrübung „Leben unter erschwerten Bedingungen GRAMSCHATZ Nachtübung
Zeitpunkt: 05.02.2019 (15:30 Uhr) – 06.02.2019 (05:30 Uhr)
Raum: Binsfeld, Arnstein, Retzstadt, Gramschatzer Wald
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Stadt Karlstadt, Landkreis Main-Spessart
BEKANNTGABE
Der Beschluss zur Anordnung der Flurneuordnung Wiesenfeld 3 und die Gebietskarte liegen
vom 18.02.2019 mit 22.03.2019
im Rathaus der Stadt Arnstein
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Diese Unterlagen können darüber hinaus in den nächsten drei Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Einleitung und Änderung des Verfahrensgebietes“ eingesehen werden. (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554/)
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Würzburg, den 21.01.2019
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Baurat
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Waldneuordnung Zeuzleben 3
Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt
Ladung zur Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse u. a.
Bekanntgabe
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Zeuzleben 3 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden zu einer Teilnehmerversammlung geladen, in der den Teilnehmern die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert werden und außerdem ein Bericht über den Stand des Verfahrens und eine Aufklärung über die Neuordnung des Verfahrensgebietes gegeben wird. Anschließend besteht Gelegenheit zu allgemeiner Aussprache.
Die Versammlung findet statt am:
Donnerstag, 21.02.2019, um 19:00 Uhr,
Ort: Sportheim in Zeuzleben, Jahnstr. 1, 97440 Werneck.
Hierzu ist eine Ladung der Teilnehmergemeinschaft in der Verwaltung der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, vom 06.02.2019 mit 20.02.2019 niedergelegt, die dort während der Dienststunden eingesehen werden kann. Die Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung und die Wertermittlungskarten, welche die Ergebnisse der Wertermittlung enthalten sowie die Übersichtskarte, liegen anschließend an die Versammlung zwei Wochen bis zum 08.03.2019 in dem Markt Werneck, Kämmerei (1. Obergeschoss), Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Hinweis: Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke, nicht nur der eigenen, können während der Zeit der Niederlegung der Niederschrift und der Wertermittlungskarte beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Zeuzleben 3 (Postanschrift: Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Postfach 55 40, 97005 Würzburg), „schriftlich“ vorgebracht werden.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 5. Februar 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 6. Februar 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 7. Februar 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die Bürgersprechstunde am Donnerstag, 7. Februar 2019 entfällt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 07.02.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 25.01.2019
Bekanntmachung der Wahl des 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Büchold
Am 03.02.2019 um 19.00 Uhr findet im Feuerwehrhaus/Dorfgemeinschaftshaus Büchold die Jahreshauptversammlung mit der Wahl des 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Büchold statt.
Hierzu sind alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen.
Der Feuerwehrkommandant wird von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt.
Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Schwebenried,
am Freitag, den 01.02.2019
Am Freitag, 01. Februar 2019 um 19.30 Uhr findet im Pfarrheim in Schwebenried eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Schwebenried statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Verlesung des Protokolls aus der Versammlung 2018
3. Bericht des 1. Vorstandes
4. Kassenbericht
5. Entlastung Kassier u. Vorstandschaft
6. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag)
7. Wegebau
8. Neuwahlen der Vorstandschaft
9. Verschiedenes
10. Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Schwebenried, den 10.01.2019
Gerold Rudloff
Jagdvorsteher
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch „Gramschatz“ (Nachtübung)
Zeitpunkt: 28.01.2019 (18:30 Uhr) bis 29.01.2019 (06:30 Uhr)
Raum: Arnstein, Thüngen, Retzstadt
Art der Übung: Lehrübung „Leben unter erschwerten Bedingungen GRAMSCHATZ“ (Nachtübung)
Zeitpunkt: 29.01.2019 (15:00 Uhr) bis 30.01.2019 (10:00 Uhr)
Raum: Arnstein, Retzstadt, Thüngen
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Vollzug der StVO;
Änderung der Parkraumbewirtschaftung am Bettendorfplatz in Arnstein in Kurzzeitparkplätze
Die Stadt Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein erläßt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 StVO nach Anhörung der Landespolizeiinspektion Karlstadt folgend
Anordnung:
1. Aus Gründen der Leichtigkeit des Verkehrs wird für den Bettendorfplatz in Arnstein von Montag bis Freitag 9 – 18 Uhr sowie Samstag 9 – 13 Uhr die Höchstparkdauer auf 2 Stunden angeordnet. Eine Parkscheibe ist einzulegen.
2. Die vorstehende Anordnung tritt mit Aufstellung der Beschilderung in Kraft.
3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung wird gem. § 24 StVG als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Vollzug der StVO;
Änderung der Parkraumbewirtschaftung in der Marktstraße und Schweinemarkt in Arnstein in Kurzzeitparkplätze
Die Stadt Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein erläßt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 StVO nach Anhörung der Landespolizeiinspektion Karlstadt folgende
Anordnung:
4. Aus Gründen der Leichtigkeit des Verkehrs werden die kostenpflichtigen Parkflächen in der Marktstraße und am Schweinemarkt in Arnstein in Kurzzeitparkplätze umgewandelt. Die Höchstparkdauer beträgt Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr, sowie Samstag von 9 bis 13 Uhr maximal 1 Stunde. Eine Parkscheibe ist einzulegen.
5. Die vorstehende Anordnung tritt mit Aufstellung der Beschilderung in Kraft.
6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung wird gem. § 24 StVG als Ordnungswidrigkeit geahndet.
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Im Stadtwald Arnstein sind bis spätestens Mitte Februar weitere Brennholz-Verstriche geplant:
In Binsfeld: Buchen-Kronen- und -Polterlose im Eselrain und Poppenhauser Rain, sowie Buchen-Polterholz im Kühbusch.
In Müdesheim: Buchen-Kronenlose im Sommerrain und Triebbusch (evtl. dort auch noch Polterlose).
In Schwebenried: Buchen-Kronen- und -Polterlose im Bauholz (Göttertannenweg)
In Büchold: Buchen-Kronen- und –Polterlose im Lerchengesang/Oberer Afterbank
In Gänheim: höchstwahrscheinlich zumindest Eichen-Kronenlose
Genauere Informationen hierzu sind dann ab spätestens übernächster Woche in den Städtischen Aushangkästen in den „Amtlichen“ sowie im Internet unter www.arnstein.de verfügbar.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 29. Januar 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 30. Januar 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 31. Januar 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 31.01.2019, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 31. Januar 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 31.01.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 18.01.2019
Bekanntmachung der Wahl des 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Büchold
Am 03.02.2019 um 19.00 Uhr findet im Feuerwehrhaus/Dorfgemeinschaftshaus Büchold die Jahreshauptversammlung mit der Wahl des 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Büchold statt.
Hierzu sind alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen
Der Feuerwehrkommandant wird von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt.
Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Schwebenried,
am Freitag, den 01.02.2019
Am Freitag, 01. Februar 2019 um 19.30 Uhr findet im Pfarrheim in Schwebenried eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Schwebenried statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Verlesung des Protokolls aus der Versammlung 2018
3. Bericht des 1. Vorstandes
4. Kassenbericht
5. Entlastung Kassier u. Vorstandschaft
6. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag)
7. Wegebau
8. Neuwahlen der Vorstandschaft
9. Verschiedenes
10. Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Schwebenried, den 10.01.2019
Gerold Rudloff
Jagdvorsteher
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 22. Januar 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 23. Januar 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 24. Januar 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 24. Januar 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 24.01.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 11.01.2019
Bekanntmachung
über die Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des ersten Bürgermeisters
am Sonntag, 10. Februar 2019
1. Die Wählerverzeichnisse für die Stimmbezirke werden an den Werktagen während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 21. Januar 2019 bis zum 25. Januar 2019
von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 – 12 Uhr
am Donnerstag in der Zeit von 14 – 18 Uhr
im Rathaus Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 7
für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der zu ihrer/seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder eine Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Meldegesetz eingetragen ist.
2. Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann innerhalb der oben genannten Einsichtsfrist Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Arnstein eingelegt werden.
3.Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 20. Januar 2019 eine Wahlbenachrichtigung mit einem Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.
4. Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
5. Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben
5.1 durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde/Stadt, die den Wahlschein ausgestellt hat,
5.2 durch Briefwahl, wenn ihm eine Stimmabgabe im Wahlkreis nicht möglich ist.
6. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
6.1 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
6.2 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis nicht eingetragen sind, wenn
6.2.1 sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis oder die Frist für die Beschwerde wegen der Richtigkeit und der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses versäumt haben, oder
6.2.2 ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der in Nr. 6.2.1 genannten Antrags- oder Beschwerdefristen entstanden ist, oder
6.2.3 ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen wurden.
7. Der Wahlschein kann bis zum 08. Februar 2019, 15 Uhr bei der Stadt Arnstein, Rathaus, Marktstraße 37, 97450 Arnstein, ZimmerNr. 7 schriftlich oder mündlich, nicht aber telefonisch, beantragt werden. Der mit der Wahlbenachrichtigung übersandte Vordruck kann verwendet werden. Der Wahlschein kann auch über das Internet bis zum 05.02.2019 auf www.arnstein.de beantragt werden.
In den Fällen der Nr. 6.2 können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
8. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen gesonderten Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
9. Die Wahlberechtigten erhalten mit dem Wahlschein
– einen Stimmzettel für die oben bezeichnete Wahl,
– einen Stimmzettelumschlag für den Stimmzettel,
– einen hellroten Wahlbriefumschlag (mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief
zu übersenden ist) für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag,
– ein Merkblatt für die Briefwahl.
10. Der Wahlschein, die Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten zugesandt. Sie können auch an die Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt werden. Anderen Personen als den Wahlberechtigten dürfen der Wahlschein, der Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor der Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei der Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder die Unterlagen selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der wahlberechtigten Person handelt.
11. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
12. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle einsenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.
Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
11. Januar 2019
Herold
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Der Wahlleiter der Stadt Arnstein
Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 10. Februar 2019
Der Wahlausschuss hat für die oben bezeichnete Wahl die folgenden Wahlvorschläge
zugelassen:
Ordnungszahl | Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) | Bewerberin oder Bewerber (Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil) | Jahr der Geburt |
01 | Christlich Soziale Union (CSU) | Sauer, Franz Josef Vertriebsbeauftragter Untere Dorfstraße 22 97450 Arnstein-Binsfeld 2. Bürgermeister Arnstein | 1960 |
02 | Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD) | Schenk, Marc Elektroniker An den Kastanien 5 97450 Arnstein-Müdesheim | 1974 |
Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen.
11.01.2019
Herold
Gemeindewahlleiter
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Festsetzung der Grundsteuer 2019
Letztmals ergingen nach der Hauptveranlagung zum 01.01.2002 aufgrund der finanzamtlichen Messbescheide für alle wirtschaftlichen Einheiten generelle Grundsteuerbescheide. Weitere Grundsteuerbescheide wurden und werden nach später folgenden finanzamtlichen Grundsteuermessbescheiden bekanntgegeben. Dies gilt insbesondere bei Neu- und Nachveranlagung.
Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2019 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2019 erhalten, im Kalenderjahr 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2018 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je ¼ ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2019, vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung (Jahreszahlung am 01.07.), fällig.
Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch einlegen (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erheben (siehe 2.).
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Arnstein, Rathaus, Marktstr. 37, 97450 Arnstein einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postfachanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Arnstein) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postfachanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Arnstein) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung.
- Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Stadt Arnstein
Franz-Josef Sauer
2. Bürgermeister
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Einberufung einer Ortsversammlung zur Durchführung einer Ortssprecherwahl im Stadtteil Heugrumbach
Nach Art. 60 a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wird hiermit eine Ortsversammlung im Stadtteil Heugrumbach einberufen, aus deren Mitte in geheimer Wahl ein Ortssprecher gewählt wird.
Die Ortsversammlung findet am
Donnerstag, 17. Januar 2019 um 19:30 Uhr
im Sportheim Heugrumbach
statt. Wahlberechtigt sind alle im Stadtteil Heugrumbach ansässigen Gemeindebürger, die das Recht haben, an den Wahlen teilzunehmen.
Die Bürger des Stadtteiles Heugrumbach werden zur Ortsversammlung herzlich eingeladen.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 12. Januar 2019 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 15. Januar 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle findet am Mittwoch, 16. Januar 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 17. Januar 2019 von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag,
17. Januar 2019, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 17.01.2019, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 17. Januar 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 17.01.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebold
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
____________________________________________________________________________________________________
vom 04.01.2019
____________________________________________________________________________________________________
Bekanntmachung der Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Binsfeld
Am 6. 1.2019 um 14.00 Uhr findet im Feuerwehrhaus Binsfeld eine Versammlung zur Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Binsfeld statt.
Hierzu sind alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen.
Der Feuerwehrkommandant wird von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt.
Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.
Dies gilt für den Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten entsprechend.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.
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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!”
(Eintragungsfrist 31. Januar bis 13. Februar 2019)
1.
Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!” der Stadt Arnstein
wird am Freitag, 11.01., Montag, 14.01., und Dienstag, 15.01.2019
während der Dienststunden:,von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, im Rathaus, Markstraße 37, 97450 Arnstein, Zimmer 7, nicht barrierefrei für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können überprüft werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist.
2.
Zur Eintragung in die Eintragungsliste für das Volksbegehren ist nur zugelassen, wer
a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
b) einen Eintragungsschein hat
und stimmberechtigt ist.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Freitag, 11.01. bis spätestens Dienstag, 15.01.2019 schriftlich Einspruch einlegen.
Am Freitag, 11.01., Montag, 14.01., und Dienstag, 15.01.2019 kann der Einspruch auch durch Erklärung zur Niederschrift im Rathaus, Markstraße 37, 97450 Arnstein, Zimmer 7, nicht barrierefrei, eingelegt werden.
3.
Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.
Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen, gemäß Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz auf dem Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein eidesstattlich zu versichern.
Briefliche Eintragung ist nicht möglich.
4.
Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer
4.1
in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberechtigt ist,
4.2
nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimmberechtigt ist und
a) nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 10. Januar 2019) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 15. Januar 2019) versäumt hat,
b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung entstanden ist,
c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.
5.
Der Eintragungsschein kann bis zum 13.02.2019, 16:00 Uhr
im Rathaus, Markstraße 37, 97450 Arnstein, Zimmer 7, nicht barrierefrei, schriftlich (auch per Telefax, E-Mail) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
6.
Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum 13.02.2019, 16:00 Uhr, ein neuer Eintragungsschein erteilt werden.
7.
Der Eintragungsschein kann auch durch die stimmberechtigte Person persönlich abgeholt werden. An andere Personen kann der Eintragungsschein nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.
8.
Stimmberechtigte, die eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen wollen (Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz, siehe oben Nr. 4), erhalten mit dem Eintragungsschein den Text des Volksbegehrens.
04.01.2019
2. Bürgermeister
Franz Josef Sauer
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Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!”
vom 31.01. bis 13.02.2019
1.
Die Stadt Arnstein bildet einen Eintragungsbezirk. Es besteht folgende Eintragungsmöglichkeit:
Eintragungsraum: Rathaus (Marktstraße 37, 97450 Arnstein), Zimmer 7, nicht barrierefrei.
Eintragungszeiten: Montag – Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 07.02.2019 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag, 02.02.2019 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
2.
Die Stimmberechtigten können sich in jedem Eintragungsraum der Stadt eintragen. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.
3.
Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.
4.
Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.
5.
Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).
6.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13. November 2018 nach Art. 65 Landeswahlgesetz, die u. a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2018 veröffentlicht.
Sie ist in der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden.
Rathaus (Marktstraße 37, 97450 Arnstein), Zimmer 7, nicht barrierefrei.
Arnstein, 04.01.2019
Franz Josef Sauer
2. Bürgermeister
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag,8. Januar 2019 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 9. Januar 2019
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 10. Januar 2019, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 10. Januar 2019 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 10.01.2019, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glauberstraße 30
einmal wöchentlich am Dienstag
Beratung durch Frau Fleckenstein,
Psychologische Beratungsstelle für
Sucht- und Drogenprobleme in Lohr
Terminvereinbarung: Tel. (0 93 52) 84 31-21
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter des
Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart und des
Kath. Senioren-Forums; bitte Termine vereinbaren
unter (0 93 52) 84 31-00
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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2018
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vom 21.12.2018
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Das Rathaus Arnstein ist am 27.12. und 28.12.2018 geschlossen. Ab Mittwoch, 02.01.2019 sind wir gerne wieder für Sie da.
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Bekanntmachung
der Sitzung des Wahlausschusses
zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge
für die Wahl des 1. Bürgermeister/-in
am Sonntag, 10.02.2019
Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am Dienstag, 01.01.2019 (40. Tag vor dem Wahltag) um 16:30 Uhr im Rathaus (Marktstraße 37, 97450 Arnstein, kleiner Sitzungssaal).
Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
21.12.2018
Horst Herold
Wahlleitung
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Hallenbad geschlossen
Arnstein: Das Hallenbad und das Bistro sind vom 24.12.2018 bis einschließlich 06.01.2019 geschlossen. Ab 07.01.2019 ist das Hallenbad zu den gewohnten Zeiten wieder geöffnet.
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Einberufung einer Ortsversammlung zur Durchführung einer Ortssprecherwahl im Stadtteil Heugrumbach
Nach Art. 60 a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wird hiermit eine Ortsversammlung im Stadtteil Heugrumbach einberufen, aus deren Mitte in geheimer Wahl ein Ortssprecher gewählt wird.
Die Ortsversammlung findet am
Donnerstag, 17. Januar 2019 um 19:30 Uhr
im Sportheim Heugrumbach
statt. Wahlberechtigt sind alle im Stadtteil Heugrumbach ansässigen Gemeindebürger, die das Recht haben, an den Wahlen teilzunehmen.
Die Bürger des Stadtteiles Heugrumbach werden zur Ortsversammlung herzlich eingeladen.
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Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Die Stadtbibliothek hat am 27.12. und 28.12.2018 geschlossen. Ab 02.01.
hat die Stadtbibliothek wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet:
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 03. Januar 2019, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Die Bürgersprechstunde am 03.01.2019 entfällt.
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vom 14.12.2018
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Bekanntmachung
der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenhausgebiete“
für den Teilbereich Halsheim
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.12.2018 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenhausgebiete“ für den Teilbereich Halsheim und die dazugehörige Begründung i. d. Fassung vom 07.12.2018 gebilligt und beschlossen die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenhausgebiete“ für den Teilbereich Halsheim mit der Begründung, jeweils i. d. Fassung vom 07.12.2018 liegen in der Zeit vom
von Freitag, 21.12.2018 bis Freitag, 25.01.2019 (Auslegungsfrist)
im Rathaus der Stadt Arnstein, Marktstraße 37, in 97450 Arnstein, Zimmer 12 zu den üblichen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können bei der Stadt Arnstein, Zimmer Nr. 12, Marktstraße 37, 97450 Arnstein – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Außerdem können die Unterlagen ab Beginn der Auslegung online unter www.arnstein.de/leben-wohnen/bauleitplanung/ eingesehen und heruntergeladen werden.
Arnstein, den 12.12.2018
Sauer
2. Bürgermeister
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Bekanntmachung der Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Binsfeld
Am 6. 1.2019 um 14.00 Uhr findet im Feuerwehrhaus Binsfeld eine Versammlung zur Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Binsfeld statt.
Hierzu sind alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen.
Der Feuerwehrkommandant wird von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt.
Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.
Dies gilt für den Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten entsprechend.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.
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Das Rathaus Arnstein ist am 27.12. und 28.12.2018 geschlossen. Ab Mittwoch, 02.01.2019 sind wir gerne wieder für Sie da.
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Bekanntmachung zur Aufforderung von Wahlvorschlägen - Berichtigung
Die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters am 10.02.2019 wurde am 06.12.2018 an der Amtstafel am Rathaus in Arnstein veröffentlicht. Zur Information erfolgte die Bekanntmachung zusätzlich in der Amtlichen Bekanntmachung in der Werntalzeitung am 30.11.2018. Bei dieser Bekanntmachung hat sich unter Punkt 4.2 ein Fehler eingeschlichen. Richtig muss es heißen: „Zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.“ Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
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Hallenbad geschlossen
Arnstein: Das Hallenbad und das Bistro sind vom 24.12.2018 bis einschließlich 01.01.2019 geschlossen. Ab 02.01.2019 ist das Hallenbad zu den gewohnten Zeiten wieder geöffnet.
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Schwimmen bei Kerzenschein mit freiem Eintritt
Am dritten Adventswochenende lädt Schwimmmeister Siegfried Schlereth zum 13. Schwimmen bei Kerzenschein und leiser Musik ein. Das Arnsteiner Hallenbad wird aufgrund der positiven Resonanz aus der Vergangenheit am Freitag, 14. Dezember und Samstag, 15. Dezember ab 17 Uhr mit Einbruch der Dunkelheit in Kerzenschein gehüllt.Im adventlichen Licht und bei leisen Klängen soll das Schwimmen zum Wohlfühlerlebnis in der kalten dunklen Winterzeit werden.
Wir freuen uns auf viele adventliche Schwimmer. Der Eintritt ist kostenlos.
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Verkehrsverhältnisse Arnstein
Sondheimer-Au-Straße Bereich Eisenbahnbrücke
Wir teilen mit, dass in der Zeit vom 18.12. – 20.12.2018 die die Asphaltierungsarbeiten durchgeführt werden. Es wurde eine Vollsperrung angeordnet, somit ist eine Durchfahrt nicht möglich.
Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 18. Dezember 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 19 Dezember 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 20. Dezember 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 20. Dezember 2018, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 20. Dezember 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 20.12.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 07.12.2018
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Hallenbad geschlossen
Arnstein: Das Hallenbad und das Bistro sind vom 24.12.2018 bis einschließlich 01.01.2019 geschlossen. Ab 02.01.2019 ist das Hallenbad zu den gewohnten Zeiten wieder geöffnet.
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Schwimmen bei Kerzenschein mit freiem Eintritt
Arnstein.
Am dritten Adventswochenende lädt Schwimmmeister Siegfried Schlereth zum 13. Schwimmen bei Kerzenschein und leiser Musik ein. Das Arnsteiner Hallenbad wird aufgrund der positiven Resonanz aus der Vergangenheit am Freitag, 14. Dezember und Samstag, 15. Dezember ab 17 Uhr mit Einbruch der Dunkelheit in Kerzenschein gehüllt.
Im adventlichen Licht und bei leisen Klängen soll das Schwimmen zum Wohlfühlerlebnis in der kalten dunklen Winterzeit werden.
Wir freuen uns auf viele adventliche Schwimmer. Der Eintritt ist kostenlos.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 8. Dezember 2018 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Teilnehmergemeinschaft
Dorferneuerung Reuchelheim – Müdesheim
Der Vorsitzende des Vorstandes
BEKANNTMACHUNG
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung behandelt am
Mittwoch, den 12.12.2018 um 18:30 Uhr
im Feuerwehrhaus in Müdesheim, Sesselbergstraße
in einer Vorstandssitzung folgende Tagesordnungspunkte:
A) Öffentlicher Teil
1. Wechsel Vorstandsvorsitzender der Teilnehmergemeinschaft (Ausscheiden BD Eisentraut)
2. Bestellung der Funktionsträger
3. Hochbaumaßnahme – Straßenbaumaßnahme in Reuchelheim
4. Verschiedenes
B) Nichtöffentlicher Teil
Die Behandlung der Tagesordnung zu Buchstabe A ist öffentlich.
Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen.
Würzburg, den 29.11.2018
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Eisentraut, Baudirektor
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Im Stadtwald Arnstein sind am Samstag, den 15.12. folgende Brennholz-Verstriche geplant:
In Arnstein im „Schelleck“ (Lau): 14 Lose (Eichen-Kronenlose und Eichen-Polterholz)
Treffpunkt um 8.30 Uhr vor der Stadthalle in Arnstein
In Schwebenried im „Rennweg“ und in der „Bern“: 8 Eichen-Polterlose
Treffpunkt um 9.15 Uhr am Sportheim in Schwebenried
In Altbessingen ca. 11 Lose (im „Schwarzbauholz“ Durchforstungslose Eiche/Hainbuche, sowie im „Weidig“ Eichen-Polterlose)
Treffpunkt um 9.45 Uhr am Sportheim in Altbessingen
In Büchold in der „Oberen Afterbank“: ca. 7 Durchforstungslose Esche/Ahorn
Treffpunkt um 10.15 Uhr am Sportheim in Büchold
In Heugrumbach 11 Lose in der „Bergmühle“: Eichen-Kronen und Eichen-Polterholz
In Reuchelheim 3 Lose im „Buchholz“: Eschen- und Kirschen-Polterlose
Reuchelheim wird in Heugrumbach mit verstrichen!
Treffpunkt um 10.45 Uhr am Sportheim in Heugrumbach für beide Gemarkungen
In Halsheim 16 Lose: im „Molkenbrunnen“ Durchforstungslose Laubholz sowie im „Kühkopf“ Eichen-Kronen- und Eichen-Polterlose
Treffpunkt um 11.20 Uhr am Feuerwehrhaus in Halsheim
In Binsfeld im „Kühbusch“: 6 Buchen-Kronen- und –Durchforstungslose
Treffpunkt um 11.50 Uhr am Sportheim in Binsfeld
Die Pläne hierzu hängen ab Freitag in den Städtischen Aushangkästen in den jeweiligen Gemarkungen und in Arnstein an der Außentür des Schwesternhauses aus. Weiterhin sind sie im Internet unter www.arnstein.de verfügbar.
Im Neuen Jahr verstrichen werden dann (voraussichtlich) im Januar/Februar in
Schwebenried im Bauholz Buchen-Kronenlose
Müdesheim im Sommerrain, Hinteren Kühkopf und Triebbusch Buchen-Kronenlose
Gänheim im Niederholz Eichen-Kronenlose
Büchold im Lerchengesang Buchen-Kronenlose.
Im weiteren Verlauf des Winters kommen dann weitere Lose in fast allen Gemarkungen.
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Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN
Die Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN findet am
Dienstag, 11. Dezember 2018 von 14 bis 16 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Anmeldungen sind bei Frau Peters, Vorzimmer des Bürgermeisters,
Tel. 09363/801-16 oder Herrn Scheffler Tel. 09353 / 984957 möglich.
Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 11. Dezember 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 12 Dezember 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 13. Dezember 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 13. Dezember 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 13.12.2018, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 30.11.2018
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Verkehrsverhältnisse Arnstein
Wir teilen mit, dass in der Zeit vom 03.12. – 14.12.2018 in der Zehntbergstraße in Arnstein Reparaturen an der Gasleitung vorgenommen werden müssen. Zur Ausführung der Arbeiten wird deshalb die Straße an im Zeitraum vom 03.12. – 14.12.2018 an 2 Tagen komplett gesperrt.
Wir bitten die Anwohner um Beachtung und Verständnis.
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1. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenhausgebiete“, Stadtteil Halsheim
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.11.2018 folgenden Änderungsbeschluss gefasst:
„Der Bebauungsplan „Gartenhausgebiete“, Stadtteil Halsheim wird wie folgt geändert:
Die Fl.Nr. 125 und die westliche Teilfläche von Fl.Nr. 121 werden aus dem Planbereich herausgenommen. Die Baugrenze auf der Fl.Nr. 121 wird nach Osten auf die östliche Teilfläche verschoben. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Architekturbüro Dietz u. Partner, Engenthal beauftragt.“
Der Änderungsbeschluss (1. Änderung des Bebauungsplanes) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Arnstein, den 30.11.2018
Sauer
2. Bürgermeister
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Bekanntmachung
über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
für die Wahl des ersten Bürgermeisters
am Sonntag, 10. Februar 2019
1.
Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, 31.12.2018 (41. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2.
Es bestehen folgende Eintragsmöglichkeiten:
Nr. des Eintragungsraums | Anschrift des Eintragungsraums | Eintragungszeiten | barrierefrei ja/nein |
Zimmer-Nr. 7 | Rathaus Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein | Montag – Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 20.00 Uhr Samstag 10.00 - 12.00 Uhr | nein |
3.
Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Stadt Arnstein beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
4.
Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.
Arnstein, 29.11.2018
Sauer
2. Bürgermeister
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Fundsachen
Geldbörse, Schlüssel, Armbanduhr
Nähere Informationen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 7, Fr. Krämer, Tel: 09363/801-13
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Verkehrsverhältnisse Binsfeld „Bahnbrücke“
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass ab Donnerstag, 06.12.2018 die Untergrundarbeiten für die bevorstehende Asphaltierung der Straße beginnen. Während dieser Arbeiten ist kein Fahrverkehr durch den Baustellenabschnitt möglich. Die betroffenen Straßen sind: Waldweg, Poppenhäuser Weg, Retzstadter Straße. Weiterhin werden die Asphaltierungsarbeiten in der 50. KW ausgeführt. Die Anwohner erhalten den genauen Termin mittels Anwohnerinformation.
Wir bitten die Anwohner die Umleitungsstrecke zu nutzen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
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Bekanntmachung
über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Arnstein, Landkreis Main-Spessart, am 10. Februar 2019
1. Durchzuführende Wahl:
Am Sonntag, dem 10. Februar 2019, findet die Wahl des ehrenamtlichen berufsmäßigen ersten Bürgermeisters statt.
2. Wahlvorschlagsträger
Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff der politischen Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich an Gemeindewahlen zu beteiligen. Parteien und Wählergruppen, die verboten sind, können keine Wahlvorschläge einreichen.
3. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
3.1. Die Wahlvorschlagsträger werden zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Die Wahlvorschläge können ab Erlass dieser Bekanntmachung, jedoch spätestens am Donnerstag, dem 20. Dezember 2018 (52. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr, dem Wahleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden (Dienstgebäude) im Rathaus Arnstein, Marktstr. 37, Zimmer Nr. 12 übergeben werden. Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen.
3.2. Werden mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht, findet die Wahl
- des ersten Bürgermeisters nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit Bindung an die sich bewerbenden Personen statt.
3.3. Wird kein oder nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, findet die Wahl
- des ersten Bürgermeisters nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an sich bewerbende Personen statt.
4. Wählbarkeit zum ersten Bürgermeister
4.1. Für das Amt des ersten Bürgermeisters ist jede Person wählbar, die am Wahltag
- Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist;
- das 18. Lebensjahr vollendet hat;
- wenn sie sich für die Wahl zum ehrenamtlichen ersten Bürgermeister bewirbt, seit mindestens drei Monaten in der Stadt eine Wohnung hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben sich in der Stadt gewöhnlich aufhält. Wer die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb eines Jahres seit dem Wegzug in die Stadt zurückkehrt, ist mit dem Zuzug wieder wählbar. Für die Wahl zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister kann auch eine Person gewählt werden, die weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt hat.
4.2. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 39 Abs. 2 GLKrWG nicht wählbar ist. Zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 67. Lebensjahr vollendet hat.
5. Aufstellungsversammlungen
5.1. Alle sich bewerbenden Personen werden von einer Partei oder einer Wählergruppe in einer Versammlung aufgestellt, die zu diesem Zweck für den gesamten Wahlkreis einzuberufen ist. Diese Aufstellungsversammlung ist
- eine Versammlung der Anhänger einer Partei oder Wählergruppe,
- eine besondere Versammlung von Delegierten, die von Mitgliedern einer Partei oder Wählergruppe für die bevorstehende Aufstellung sich bewerbender Personen gewählt wurden, oder
- eine allgemeine Delegiertenversammlung, die nach der Satzung einer Partei oder einer Wählergruppe allgemein für bevorstehende Wahlen bestellt wurde. Die Mehrheit der Mitglieder einer allgemeinen Delegiertenversammlung darf nicht früher als zwei Jahre vor dem Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder einer Wählergruppe gewählt worden sein, die im Zeitpunkt der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren. Die Teilnehmer der Aufstellungsversammlung müssen im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigt sein. Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15 Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt. Die sich bewerbenden Personen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jede an der Aufstellungsversammlung teilnahmeberechtigte und anwesende Person ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
5.2. Ersatzleute, die für den Fall des Ausscheidens einer sich bewerbenden Person in den Wahlvorschlag nachrücken, sind in gleicher Weise wie sich bewerbende Personen aufzustellen.
5.3. Mehrere Wahlvorschlagsträger können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen (bei der Bürgermeisterwahl siehe auch Nr.5.4). Die Einzelheiten vereinbaren die Wahlvorschlagsträger.
5.4. Besonderheiten bei der Bürgermeisterwahl:
Soll eine Person von mehreren Wahlvorschlagsträgern als gemeinsame sich bewerbende Person aufgestellt werden, sind folgende Verfahrensarten möglich:
5.4.1. Die sich bewerbende Person wird in einer gemeinsamen Aufstellungsversammlung der Parteien und der Wählergruppen aufgestellt, die einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen.
5.4.2. Die Parteien und die Wählergruppen stellen eine sich bewerbende Person in getrennten Versammlungen auf und reichen getrennte Wahlvorschläge ein. Eine von mehreren Versammlungen aufgestellte Person muss gegenüber dem Wahlleiter schriftlich erklären, ob sie als sich gemeinsame bewerbende Person auftreten will oder, falls diese Möglichkeit beschlossen wurde, ob sie sich nicht auf allen Wahlvorschlägen bewerben will.
6. Niederschriften über die Versammlung
6.1. Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Aus der Niederschrift muss ersichtlich sein:
- Die ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung,
- Ort und Zeit der Aufstellungsversammlung,
- die Zahl der teilnehmenden Personen,
- bei einer allgemeinen Delegiertenversammlung die Erklärung, dass die Mehrheit der Delegierten nicht früher als zwei Jahre vor dem Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder einer Wählergruppe gewählt worden ist, die im Zeitpunkt der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren
- der Verlauf der Aufstellungsversammlung,
- das Wahlverfahren, nach dem die sich bewerbende Person gewählt wurde,
- die Ergebnisse der Wahl der sich bewerbenden Personen,
- auf welche Weise ausgeschiedene sich bewerbende Personen ersetzt werden, sofern die Aufstellungsversammlung Ersatzleute aufgestellt hat.
6.2. Die Niederschrift ist von der die Aufstellungsversammlung leitenden Person und zwei Wahlberechtigten, die an der Versammlung teilgenommen haben, zu unterschreiben. Jede wahlberechtigte Person darf nur eine Niederschrift unterzeichnen. Auch sich bewerbende Personen dürfen die Niederschrift unterzeichnen, wenn sie an der Versammlung teilgenommen
haben.
6.3. Der Niederschrift muss eine Anwesenheitsliste beigefügt sein, in die sich diejenigen Wahlberechtigten mit Namen, Anschrift und Unterschrift eingetragen haben, die an der Versammlung teilgenommen haben.
6.4. Die Niederschrift mit der Anwesenheitsliste ist dem Wahlvorschlag beizulegen.
7. Inhalt der Wahlvorschläge
7.1. Sich bewerbende Personen dürfen bei Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt werden. Sie dürfen bei einer Wahl nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Bei Bürgermeisterwahlen darf jeder Wahlvorschlag nur eine sich bewerbende Person enthalten.
7.2. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Kurzbezeichnungen, bei denen der Name der Partei oder der Wählergruppe nur durch eine Buchstabenfolge oder in anderer Weise ausgedrückt wird, reichen als Kennwort aus. Dem Kennwort ist eine weitere Bezeichnung beizufügen, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Wird ein Wahlvorschlag ohne Kennwort eingereicht, gilt der Name des Wahlvorschlagsträgers als Kennwort, bei einem gemeinsamen Wahlvorschlag gelten die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen in der im Wahlvorschlag genannten Reihenfolge als Kennwort. Enthalten gemeinsame, aber getrennt eingereichte Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl kein oder kein gemeinsames Kennwort, gelten die Kennworte der Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge als gemeinsames Kennwort.
7.3. Organisierte Wählergruppen haben einen Nachweis über die Organisation vorzulegen, wenn sie als organisiert behandelt werden sollen.
7.4. Jeder Wahlvorschlag soll einen Beauftragten und seine Stellvertretung bezeichnen, die in der Stadt wahlberechtigt sein müssen. Fehlt diese Bezeichnung, gilt der erste Unterzeichner als Beauftragter, der zweite als seine Stellvertretung. Der Beauftragte ist berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten.
7.5. Jeder Wahlvorschlag muss die Angabe sämtlicher sich bewerbender Personen in erkennbarer Reihenfolge entsprechend der Aufstellung in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung nach Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Geschlecht, Beruf oder Stand und Anschrift enthalten.
7.6. Angegeben werden können kommunale Ehrenämter und im Grundgesetz und in der Verfassung vorgesehene Ämter, falls diese in den Stimmzettel aufgenommen werden sollen. Es sind dies insbesondere: Ehrenamtlicher erster, zweiter oder dritter Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Stadtratsmitglied, stellvertretender Landrat, Kreisrat, Bezirkstagspräsident, stellvertretender Bezirkstagspräsident, Bezirksrat, Mitglied des Europäischen Parlaments, des Bundestags, des Landtags.
7.7. Die sich bewerbende Person muss erklären, dass sie der Aufnahme ihres Namens in den Wahlvorschlag zustimmt und dass sie bei Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt wird. Wird eine mehrfache Aufstellung festgestellt, hat die sich bewerbende Person dem Wahlleiter nach Aufforderung mitzuteilen, welche Bewerbung gelten soll. Unterlässt sie diese Mitteilung oder widersprechen sich die Mitteilungen, sind die Bewerbungen für ungültig zu erklären. Die sich bewerbende Person muss außerdem erklären, dass sie nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
7.8. Ein Wahlvorschlag zur Wahl eines berufsmäßigen ersten Bürgermeisters muss ferner, wenn die sich bewerbende Person im Wahlkreis weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, eine Bescheinigung der Gemeinde, in der die sich bewerbende Person ihre Wohnung, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, über ihre Wählbarkeit enthalten. Das Gleiche gilt für Ersatzleute.
7.9. Ein Wahlvorschlag zur Wahl des ersten Bürgermeisters muss, wenn sich die Person nicht in der Gemeinde bewerben will, in der sie ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung hat, eine Bescheinigung dieser Gemeinde, bei Personen ohne Wohnung der letzten Wohnsitzgemeinde, enthalten, dass sie nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Die Gemeinde darf diese Bescheinigung nur einmal ausstellen. Das Gleiche gilt für Ersatzleute.
8. Unterzeichnung der Wahlvorschläge Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben sein, die am 31. Dezember 2018 (41. Tag vor dem Wahltag) wahlberechtigt sind. Die Unterzeichnung durch sich bewerbende Personen oder Ersatzleute eines Wahlvorschlags ist unzulässig. Die Unterschriften auf dem Wahlvorschlag müssen eigenhändig geleistet werden. Die Unterzeichner müssen Familienname, Vorname und Anschrift angeben und in der Stadt wahlberechtigt sein. Jeder Wahlberechtigte
darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Zurückziehung einzelner Unterschriften, der Verlust des Wahlrechts oder der Tod der Unterzeichner des Wahlvorschlags berührt die Gültigkeit des Wahlvorschlags nicht.
9. Unterstützungslisten für Wahlvorschläge
9.1. Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen nicht nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden, (Anzahl) sondern zusätzlich von mindestens 120 Wahlberechtigten durch Unterschrift in Listen, die bei der Stadt aufliegen, unterstützt werden. Neue Wahlvorschlagsträger sind Parteien und Wählergruppen, die im Stadtrat seit dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren; sie benötigen allerdings dann keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.H. der im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.H. der im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Maßgeblich sind die vom Landeswahlleiter früher als drei Monate vor dem Wahltag bekannt gemachten Ergebnisse. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger in ihrer Gesamtheit im Stadtrat seit dessen letzter Wahl auf Grund des gleichen gemeinsamen Wahlvorschlags bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren oder wenn mindestens einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften benötigt.
9.2. In die Unterstützungsliste dürfen sich nicht eintragen:
- die in einem Wahlvorschlag aufgeführten sich bewerbenden Personen und Ersatzleute,
- Wahlberechtigte, die sich in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben,
- Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben.
9.3. Während der Eintragungszeiten ist in dem Gebäude, in dem sich der Eintragungsraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Behinderung oder erhebliche Belästigung der sich Eintragenden verboten.
9.4. Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wirkungslos.
9.5. Die Einzelheiten über die Eintragungsfristen, die Eintragungsräume, die Öffnungszeiten und die Ausstellung von Eintragungsscheinen an kranke und körperlich behinderte Personen werden von der Stadt gesondert bekannt gemacht.
10. Listenverbindungen
Bei der Bürgermeisterwahl ist eine Verbindung von Wahlvorschlägen unzulässig (siehe jedoch Nr. 5.4).
11. Zurücknahme von Wahlvorschlägen
Die Zurücknahme der Wahlvorschläge im Ganzen ist nur bis zum 20. Dezember 2018 (52. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr, zulässig. Über die Zurücknahme von Wahlvorschlägen im Ganzen beschließen die Wahlvorschlagsträger in gleicher Weise wie über die Aufstellung der Wahlvorschläge. Der Beauftragte kann durch die Aufstellungsversammlung verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen den Wahlvorschlag zurückzunehmen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 4. Dezember 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 5. Dezember 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 6. Dezember 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 6. Dezember 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 06.12.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 06.12.2018, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 23.11.2018
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Truppenübung „Grüner Phönix“ Nachtmärsche/Fallschirmabsprünge
Zeitpunkt: 26.11.2018 (16:00 Uhr) bis 30.11.2018 (12:00 Uhr)
Raum: Adelsberg, Ruine Homburg, Gössenheim, Aschfeld, Heßlar, Binsfeld,
Gramschatzer Wald, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Im Stadtwald Arnstein sind vor Weihnachten voraussichtlich folgende Brennholz-Verstriche gepla
- In Halsheim im Molkenbrunnen Durchforstungslose Eiche/LbH sowie im Kühkopf Eichen-Kronenlose und Eichen-Polterlose (beides vom letzten Winter)
- In Büchold in der Afterbank Durchforstungslose Esche/Ahorn
- In Altbessingen im Schwarzbauholz Durchforstungslose Eiche/Hainbuche, sowie im Weidig Eichen-Polterlose (vom letzten Winter)
- In Binsfeld im Kühkopf Buchen-Kronen- und -Durchforstungslose
- In Arnstein im Schelleck Eichen-Kronenlose (tlw. vom letzten Winter) und Eichen-Polterholz (vom letzten Winter)
- In Heugrumbach in der Bergmühle: Eichen-Polterholz (vom letzten Winter)
- In Schwebenried im Rennweg und in der Bern: Eichen-Polterlose (vom letzten Winter)
- In Reuchelheim im Buchholz: Eschen-Polterlose (vom letzten Winter)
Als Verstrichtermin angedacht hierfür ist Samstag, der 15.12.2018.
Im Neuen Jahr verstrichen werden dann (voraussichtlich) im Januar/Februar in
1. Schwebenried im Bauholz Buchen-Kronenlose
2. Müdesheim im Sommerrain, Hinteren Kühkopf und Triebbusch Buchen-Kronenlose
3. Gänheim im Niederholz Eichen-Kronenlose
4. Büchold im Lerchengesang Buchen-Kronenlose.
Im weiteren Verlauf des Winters kommen dann weitere Lose in fast allen Gemarkungen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 27. November 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 28. November 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 29. November 2018, von 14 bis 15 Uhr im Schwesternhaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 29. November 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 29.11.2018, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 16.11.2018
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Vollzug der Wassergesetze;
Einleiten von Abwasser in den Rothleitengraben im Stadtteil Neubessingen durch die Stadt Arnstein
Bekanntmachung
Die Stadt Arnstein beabsichtigt die Neuordnung der Abwasserbeseitigung im Stadtteil Neubessingen. Unter Vorlage von Planunterlagen wurde die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung des in der Kläranlage gereinigten Abwassers sowie des Niederschlagswassers aus den Rückhalteanlagen in den Rothleitengraben beantragt. Diese Einleitungen stellen Gewässerbenutzungen i.S.v. § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG dar, die der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen (§ 8 WHG). Es ist beabsichtigt, eine auf 20 Jahre befristete gehobene Erlaubnis gem. § 15 WHG zu erteilen.
Die im Zuge des wasserrechtlichen Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind gem. § 70 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 69 Bayer. Wassergesetz (BayWG) i.V.m. Art. 73 Abs. 6 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) in einem besonderen Termin zu erörtern.
Dieser findet statt am
Donnerstag, 06.12.2018, 09:00 Uhr
im Besprechungszimmer (Zi-Nr. 230) des Landratsamtes Main-Spessart
in Karlstadt, Marktplatz 8.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin nicht öffentlich ist (Art. 73 Abs. 6 i.V.m. Art. 68 Abs. 1 BayVwVfG).
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden (Art. 67 Abs. 1 S. 3 BayVwVfG).
Arnstein, 14.11.2018
Stadt Arnstein
Franz-Josef Sauer
2. Bürgermeister
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Problemabfallsammlung 2018
Seit 15. September 2018 finden die diesjährigen mobilen Herbst-Problemabfallsammlungen (Gemeinden, die nicht im Frühjahr angefahren wurden, werden jetzt im Herbst angefahren).
Für die Bevölkerung bieten diese aus dem Hausmüllgebührenaufkommen finanzierten Sammlungen eine bürgernahe und kostenfreie Möglichkeit, Problemabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
Diese Sammlungen garantieren eine umweltfreundliche Entsorgung bzw. Wiederverwertung der Problemabfälle und dienen damit der Entlastung unserer Umwelt.
Problemabfälle sind Schadstoff belastete Bestandteile des Hausmülls, die aufgrund ihrer Stoffeigenschaften nicht in die Restmülltonne gegeben und mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Insbesondere sind dies:
- Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
- Holzschutzmittel,
- Desinfektionsmittel,
- stark ölhaltige Abfälle wie z. B. tropfende verbrauchte Ölbinder sowie Ölfilter,
- Chemikalienreste aus dem Hobbybereich wie z. B. Fixierbäder, Bleichbäder, Entwicklerbäder,
- Quecksilberhaltige Abfälle wie z. B. Thermometer, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen,
- Säuren, Laugen, Salze,
- lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen wie z. B. Kaltreiniger, Pinselreiniger, Kleber, Abbeizmittel, flüssige Farben und Lacke, Frostschutzmittel und Bremsflüssigkeit,
- PCP-haltige Kleinkondensatoren
- Handfeuerlöscher,
- teilentleerte Spraydosen,
- Altreifen ohne Felge bis 130 cm Durchmesser in haushaltsüblichen Mengen
- Gasentladungslampen
- Batterien
Nach der geltenden Batterieverordnung müssen sämtliche Batterien – unabhängig vom Schadstoffgehalt - vom Handel zurückgenommen werden. Auch schadstoffarme Batterien dürfen nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden. In erster Linie sollte der Handel damit in die Pflicht genommen werden – dies war Zweck der Verordnung. Der Landkreis nimmt bei den Problemabfallsammlungen aber Batterien in haushaltsüblichen Mengen an.
Nicht angenommen werden:
- Leergebinde aus Metall/Kunststoff mit ausgehärteten Farb-, Lack-, Kleber- oder anhaftenden Mineralölresten,
- Gebinde mit festen Dispersionsfarben oder mit geringen Mengen flüssiger Dispersionsfarben,
- Altmedikamente,
Alle diese Stoffe sind wegen ihres geringen Schadstoffgehaltes über die Mülltonne bzw. direkt über die Kreismülldeponie zu entsorgen. Bei Altmedikamenten ist dabei aber unbedingt darauf zu achten, dass diese nicht in die Hände von Kindern gelangen können! - Gebinde mit Spritzmittelresten aus der Landwirtschaft
Spritzmittelkanister sind in sauberen und ausgespültem Zustand wiederverwertbar und werden auf der Kreismülldeponie und in den Wertstoffhöfen kostenfrei angenommen, - Altöl muss vom Verkäufer kostenlos zurückgenommen und entsorgt werden,
- Reifen mit Felgen sowie Reifen über 130 cm Durchmesser und zerschnittene Reifen,
- Elektro- und Elektronikschrott mit Ausnahme von Gasentladungslampen.
Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Sammlungen ist den Hinweisen und Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten. Letztlich geht es um die Sicherheit aller.
Das Landratsamt ruft die Bevölkerung zur regen Beteiligung auf. Es gilt jedoch die Einschränkung, dass nur „haushaltsübliche“ Mengen angenommen werden, d. h. größere Mengen aus Gewerbebetrieben können bei den mobilen Sammlungen nicht angenommen werden.
Trotzdem muss man sich darüber im Klaren sein, dass auch die bei der Problemabfallsammlung erfassten Stoffe nicht ohne Umweltbelastungen „aus der Welt geschafft werden können“.
Das Vermeiden solcher Stoffe sollte deshalb an erster Stelle stehen, d. h. durch bewusstes Einkaufen schadstoffhaltige Stoffe wenn irgend möglich erst gar nicht ins Haus holen.
Bei Fragen rund um die Abfallentsorgung hilft die Abfallberatung des Landratsamtes Main-Spessart gerne weiter.
Herr Braasch, Tel.: 09353/793-1236, Fax: 09353/793-851236
E-Mail: Abfallberatung@Lramsp.de
Termine für die Großgemeinde
Binsbach, 17.11.2018 9:00 - 9:30 Ammannstr./Schuhmarkt
Gänheim, 17.11.2018 9:45 - 10:30 Feuerwehrhaus (Zehntstraße)
Arnstein, 17.11.2018 10:45 - 11:45 Cancale-Platz
Reuchelheim, 17.11.2018 12:00 - 12:30 Feuerwehrhaus (Marbacher Str.)
Müdesheim, 17.11.2018 12:45 - 13:15 An der Linde (Gemeindewaage)
Halsheim, 17.11.2018 13:30 - 14:00 Dorfmitte
Binsfeld, 17.11.2018 14:15 - 14:45 Feuerwehrhaus
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Lehrübung „Leben unter erschwerten Bedingungen GRAMSCHATZ“
Zeitpunkt: 21.11.2018 (15:30 Uhr) – 22.11.2018 (12:00 Uhr)
Raum: Binsfeld, Arnstein, Retzstadt, Gramschatzer Wald
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Orientierungsübung bei Tag
Zeitpunkt: 22.11.2018 (07:00 – 16:00 Uhr)
Raum: Gramschatzer Wald
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Verkehrsverhältnisse Altbessingen
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass in der Zeit vom 22.11. – 23.11.2018 die Straße „An den Kappesgärten“ in Altbessingen wegen Stellung eines Autokranes komplett gesperrt ist.
Wir bitten um Beachtung.
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Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Die Stadt Arnstein erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
S A T Z U N G
§ 1
Aufwendungs- und Kostenersatz
(1) Die Stadt Arnstein erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren, insbesondere für
1. Einsätze,
2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),
3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen.
Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.
Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden der Feuerwehr.
(2) Die Stadt Arnstein erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):
1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,
2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch.
Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
(3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschal-sätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet.
(4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.
§ 2
Schuldner
(1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.
(2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat.
(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Fälligkeit
Aufwendungs- und Kostenersatz werden mit Bestandskraft des Bescheids zur Zahlung fällig.
§ 4
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 29.3.1999 außer Kraft.
Arnstein,
Franz Josef Sauer
2. Bürgermeister
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Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten und den Personalkosten zusammen.
1. Streckenkosten
ein Mannschaftstransportwagen MTW | 2,80 Euro |
ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 3,17 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000) | 3,57 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W (mit TS PFPN 10-1000) | 4,75 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF) | 6,10 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 | 7,36 Euro |
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12) | 7,94 Euro |
ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25 bzw. TLF 16/24-Tr) | 6,18 Euro |
einen Rüstwagen RW (RW-1 + 2) | 8,76 Euro |
eine Drehleiter DLA (K) 23/12 | 12,61 Euro |
ein Versorgungs-Wagen (GW-L1) | 3,80 Euro |
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je eine Stunde für
ein Mannschaftstransportwagen MTW | 23,25 Euro |
ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 27,94 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000) | 71,64 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W (mit TS PFPN 10-1000) | 86,73 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF) | 102,05 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 | 117,80 Euro |
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12) | 143,15 Euro |
ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25 bzw. TLF 16/24-Tr) | 98,99 Euro |
einen Rüstwagen RW (RW-1 + 2) | 143,33 Euro |
eine Drehleiter DLA (K) 23/12 | 231,35 Euro |
ein Versorgungs-Wagen (GW-L1) | 36,42 Euro |
3. Arbeitsstundenkosten
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeuges gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet.
In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für
a) Tragkraftspritze od. Lenz-Pumpe TS 8/8 48,10 €
b) Umluftunabhängiges Atemschutzgerät, Pressluftatmer incl. Atemschutzmaske 24,80 €
c) Stromerzeuger 5 KVA 24,30 €
d) Lüftungsgerät 20,80 €
e) Tauchpumpe TP 4/1 13,30 €
f) Mehrzwecksauger 16,60 €
g) Brennschneidgerät 65,80 €
h) Kettensäge 10,20 €
i) Messgerät (Gasspürgerät) 15,30 €
j) Ölschadensanhänger (ÖSA) 85,90 €
k) Pulverlöschanhänger P 250 127,60 €
l) Chemieschutzanzügesatz 141,60 €
m) Greifzug 59,30 €
n) Hebekissensatz 63,40 €
Für sonstige nicht aufgeführte Geräte wird der ortsübliche Stundensatz verrechnet. Materialkosten werden entsprechend der Selbstkosten verrechnet.
4. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
4.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 24,00 €
4.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende: 13,70 €
Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 20. November 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 21. November 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 22. November 2018, von 14 bis 15 Uhr im Schwesternhaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 22. November 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 22.11.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 22.11.2018, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 09.11.2018
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Mitteilung und Anmeldung
Bevollmächtigter Bezirkskaminkehrermeister Thomas Rumpel
In Binsfeld wird ab 12.11.18 die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau durchgeführt.
Im Rahmen der Feuerstättenschau werden sämtliche Schornsteine, Feuerstätten und Verbindungsstücke auf ihre Feuersicherheit überprüft.
Hierbei sind alle Räume zu begehen durch die ein Schornstein führt.
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Problemabfallsammlung 2018
Am 15. September 2018 beginnen die diesjährigen mobilen Herbst-Problemabfallsammlungen (Gemeinden, die nicht im Frühjahr angefahren wurden, werden jetzt im Herbst angefahren).
Für die Bevölkerung bieten diese aus dem Hausmüllgebührenaufkommen finanzierten Sammlungen eine bürgernahe und kostenfreie Möglichkeit, Problemabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
Diese Sammlungen garantieren eine umweltfreundliche Entsorgung bzw. Wiederverwertung der Problemabfälle und dienen damit der Entlastung unserer Umwelt.
Problemabfälle sind Schadstoff belastete Bestandteile des Hausmülls, die aufgrund ihrer Stoffeigenschaften nicht in die Restmülltonne gegeben und mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Insbesondere sind dies:
- Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
- Holzschutzmittel,
- Desinfektionsmittel,
- stark ölhaltige Abfälle wie z. B. tropfende verbrauchte Ölbinder sowie Ölfilter,
- Chemikalienreste aus dem Hobbybereich wie z. B. Fixierbäder, Bleichbäder, Entwicklerbäder,
- Quecksilberhaltige Abfälle wie z. B. Thermometer, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen,
- Säuren, Laugen, Salze,
- lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen wie z. B. Kaltreiniger, Pinselreiniger, Kleber, Abbeizmittel, flüssige Farben und Lacke, Frostschutzmittel und Bremsflüssigkeit,
- PCP-haltige Kleinkondensatoren
- Handfeuerlöscher,
- teilentleerte Spraydosen,
- Altreifen ohne Felge bis 130 cm Durchmesser in haushaltsüblichen Mengen
- Gasentladungslampen
- Batterien
Nach der geltenden Batterieverordnung müssen sämtliche Batterien – unabhängig vom Schadstoffgehalt - vom Handel zurückgenommen werden. Auch schadstoffarme Batterien dürfen nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden. In erster Linie sollte der Handel damit in die Pflicht genommen werden – dies war Zweck der Verordnung. Der Landkreis nimmt bei den Problemabfallsammlungen aber Batterien in haushaltsüblichen Mengen an.
Nicht angenommen werden:
- Leergebinde aus Metall/Kunststoff mit ausgehärteten Farb-, Lack-, Kleber- oder anhaftenden Mineralölresten,
- Gebinde mit festen Dispersionsfarben oder mit geringen Mengen flüssiger Dispersionsfarben,
- Altmedikamente,
Alle diese Stoffe sind wegen ihres geringen Schadstoffgehaltes über die Mülltonne bzw. direkt über die Kreismülldeponie zu entsorgen. Bei Altmedikamenten ist dabei aber unbedingt darauf zu achten, dass diese nicht in die Hände von Kindern gelangen können! - Gebinde mit Spritzmittelresten aus der Landwirtschaft
Spritzmittelkanister sind in sauberen und ausgespültem Zustand wiederverwertbar und werden auf der Kreismülldeponie und in den Wertstoffhöfen kostenfrei angenommen, - Altöl muss vom Verkäufer kostenlos zurückgenommen und entsorgt werden,
- Reifen mit Felgen sowie Reifen über 130 cm Durchmesser und zerschnittene Reifen,
- Elektro- und Elektronikschrott mit Ausnahme von Gasentladungslampen.
Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Sammlungen ist den Hinweisen und Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten. Letztlich geht es um die Sicherheit aller.
Das Landratsamt ruft die Bevölkerung zur regen Beteiligung auf. Es gilt jedoch die Einschränkung, dass nur „haushaltsübliche“ Mengen angenommen werden, d. h. größere Mengen aus Gewerbebetrieben können bei den mobilen Sammlungen nicht angenommen werden.
Trotzdem muss man sich darüber im Klaren sein, dass auch die bei der Problemabfallsammlung erfassten Stoffe nicht ohne Umweltbelastungen „aus der Welt geschafft werden können“.
Das Vermeiden solcher Stoffe sollte deshalb an erster Stelle stehen, d. h. durch bewusstes Einkaufen schadstoffhaltige Stoffe wenn irgend möglich erst gar nicht ins Haus holen.
Bei Fragen rund um die Abfallentsorgung hilft die Abfallberatung des Landratsamtes Main-Spessart gerne weiter.
Herr Braasch, Tel.: 09353/793-1236, Fax: 09353/793-851236
E-Mail: Abfallberatung@Lramsp.de
Termine für die Großgemeinde
Binsbach, 17.11.2018 9:00 - 9:30 Ammannstr./Schuhmarkt
Gänheim, 17.11.2018 9:45 - 10:30 Feuerwehrhaus (Zehntstraße)
Arnstein, 17.11.2018 10:45 - 11:45 Cancale-Platz
Reuchelheim, 17.11.2018 12:00 - 12:30 Feuerwehrhaus (Marbacher Str.)
Müdesheim, 17.11.2018 12:45 - 13:15 An der Linde (Gemeindewaage)
Halsheim, 17.11.2018 13:30 - 14:00 Dorfmitte
Binsfeld, 17.11.2018 14:15 - 14:45 Feuerwehrhaus
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 10. November 2018 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 13. November 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 14. November 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 15. November 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 15. November 2018, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 15. November 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 15.11.2018, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 02.11.2018
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Verkehrsverhältnisse Arnstein
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass am Mittwoch, 07.11.2018 in der Zeit von 08.00 – ca. 14.00 Uhr die Marktstraße im Bereich des Rathauses für den Verkehr komplett gesperrt wird. Der Verkehr wird für die Dauer der Sperrung über die Schützenbergstraße umgeleitet. Die Einbahnstraßenregelung für die Marktstraße und die Schützenbergstraße wird aufgehoben.
Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 6. November 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 7. November 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 8. November 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 8. November 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 08.11.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 08.11.2018, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 26.10.2018
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 01.11.2018 (Allerheiligen) geschlossen.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch „Gramschatz“
Zeitpunkt: 29.10.2018 (09:00 Uhr – 24:00 Uhr)
Raum: Gramschatzer und Reuchelheimer Wald
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Waldneuordnung Wiesenfeld 3
Stadt Karlstadt, Landkreis Main-Spessart
Bekanntmachung und Ladung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hält am Donnerstag, den 15.11.2018, um 19:30 Uhr, in Wiesenfeld in der Waldsassenhalle (Hausener Straße 26, 97753 Karlstadt) eine
Informationsversammlung
über die Durchführung eines Waldflurbereinigungsverfahrens in Wiesenfeld und Halsbach ab.
Hierzu werden alle Bürger eingeladen, die in dem betreffenden Gemeindegebieten und in benachbarten Flurteilen der Stadt Lohr in der Waldlage Bodemich (Gemarkung Halsbach) Grundeigentum, vor allem Wald- und/ oder Naturschutzgebietsflächen, haben.
Die vorläufige Gebietsabgrenzung ist aus einer Karte ersichtlich, die ab dem 31.10.2018 für vier Wochen während der allgemeinen Dienststunden in der Verwaltung der Stadt Karlstadt und der Stadt Lohr a. Main zur Einsicht ausliegt.
In der Versammlung wird insbesondere über
- den Sinn und Zweck des Waldflurbereinigungsverfahrens,
- die geplanten gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen,
- die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung,
- das voraussichtliche Verfahrensgebiet aufgeklärt.
Für eine Aussprache bzw. Beantwortung von Fragen besteht ausreichend Gelegenheit.
Die Grundeigentümer sollen an der Neugestaltung des Bereinigungsgebietes intensiv mitwirken. Zum weiteren Verfahrensablauf ist es daher empfehlenswert, dass möglichst viele Grundeigentümer der Einladung zur Informationsveranstaltung folgen.
Zur Informationsversammlung sind auch die Stadt Karlstadt, die Stadt Lohr, das Landratsamt Main-Spessart, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, und die beiden zuständigen Forstrevierleiter eingeladen, um über die in ihren Fachbereich fallenden Maßnahmen während des Verfahrens Aufschluss zu geben.
Würzburg, 16.10.2018
Stefan Mehlig
Baurat
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 31. Oktober 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 19.10.2018
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 01.11.2018 (Allerheiligen) geschlossen.
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Feuerstättenschau Halsheim
Mitteilung und Anmeldung
Bevollmächtigter Bezirkskaminkehrermeister Thomas Rumpel
In Halsheim wird ab 22.10.18 die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau durchgeführt.
Im Rahmen der Feuerstättenschau werden sämtliche Schornsteine, Feuerstätten und Verbindungsstücke auf ihre Feuersicherheit überprüft. Hierbei sind alle Räume zu begehen durch die ein Schornstein führt.
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Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN
Die Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN findet am
Dienstag, 23. Oktober 2018 von 14 bis 16 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Anmeldungen sind bei Frau Peters, Vorzimmer der Bürgermeisterin,
Tel. 09363/801-16 oder Herrn Scheffler Tel. 09353 / 984957 möglich.
Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 23. Oktober 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 24. Oktober 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 25. Oktober 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 25. Oktober 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 25.10.2018, 9 -12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 12.10.2018
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Landesweiter Sirenenprobealarm
Am Mittwoch, 17. Oktober 2018 um 11.00 Uhr findet ein landesweiter Sirenenprobealarm statt. Dieser dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen. Im Landkreis Main-Spessart werden die Sirenen nur in Teilen des Altlandkreises Karlstadt mit dem einminütigen Heulton „Rundfunkgeräte einschalten, auf Durchsagen achten“ ausgelöst. Betroffen sind die Stadt Arnstein, die Stadt Karlstadt (nur Ortsteil Heßlar), Markt Thüngen, Gemeinde Eußenheim (nur Ortsteile Bühler, Hundsbach, Münster und Obersfeld) und die Gemeinde Retzstadt.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 13. Oktober 2018 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 16. Oktober 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 17. Oktober 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 18. Oktober 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 18. Oktober 2018, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 18. Oktober 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 18.10.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 18.10.2018, 9 -12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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05.10.2018
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WAHLBEKANNTMACHUNG
zur Landtagswahl und zur Bezirkswahl
am 14. Oktober 2018
1. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr
2. Die Stadt Arnstein ist in 14 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der Zeit vom 02.09.2018 bis 23.09.2018 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten zu wählen haben.
3. Die Briefwahlvorstände „Briefwahl I – IV“ treten zur Ermittlung des Briefwahl-ergebnisses um 15 Uhr in der Mittelschule Arnstein, Am Zehnthäusl 5, 97450 Arnstein zusammen.
4. Stimmberechtigte Personen können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Stimmberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Jede Wählerin/Jeder Wähler hat zwei Stimmen für die Landtagswahl sowie zwei Stimmen für die Bezirkswahl. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die der Wählerin/dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt werden.
Im Einzelnen erhält die Wählerin/der Wähler folgende Stimmzettel:
- einen kleinen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme),
- einen großen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten (Zweitstimme),
- einen kleinen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Stimmkreis (Erststimme),
- einen großen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Wahlkreis (Zweitstimme)
Auf jedem dieser Stimmzettel darf nur eine Stimme abgegeben werden.
Die Wählerin/Der Wähler kennzeichnet durch je ein Kreuz oder auf andere Weise in dem hierfür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern, welcher Stimmkreisbewerberin/welchem Stimmkreisbewerber, und auf dem Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern, welcher Wahlkreisbewerberin/welchem Wahlkreisbewerber sie/er ihre/seine Stimme geben will.
Die Stimmzettel müssen von der Wählerin/vom Wähler in einer Wahlkabine bzw. hinter einer Sichtschutzvorrichtung des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und mehrfach so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Stimmberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an den Abstimmungen
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des auf dem Wahlschein bezeichneten Stimmkreises oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl abstimmen will, erhält von der Stadt Arnstein auf Antrag mit dem Wahlschein folgende Unterlagen:
- je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),
- je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),
- einen weißen Stimmzettelumschlag für die Landtagswahl,
- einen blauen Stimmzettelumschlag für die Bezirkswahl,
- einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am 14. Oktober 2018 bis 18 Uhr eingeht.
Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtigten die Briefwahl auszuüben haben, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
7. Stimmberechtigte können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3, § 108d des Strafgesetzbuchs).
Arnstein, 05.10.2018
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Dorferneuerung Laudenbach – Mühlbach
Stadt Karlstadt, Landkreis Main-Spessart
Wahl von Vorstandsmitgliedern und ihrer Stellvertreter
Bekanntgabe
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden zu einer Teilnehmerversammlung geladen, in der die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und ihrer Stellvertreter gewählt werden.
Die Versammlung findet statt am
Mittwoch, den 24.10.2018 um 19:00 Uhr,
Ort: Mehrzweckhalle Laudenbach, Himmelstader Str. 27
in Karlstadt-Laudenbach.
Hierzu ist eine Bekanntmachung und Ladung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken in der Verwaltung der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, vom 09.10.2018 mit 23.10.2018 niedergelegt, die dort während der Dienststunden, Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr, Do. 14.00 – 18.00 Uhr, eingesehen werden kann.
Hinweis
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigter nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Lehrübung „Leben unter erschwerten Bedingungen GRAMSCHATZ“
Zeitpunkt: 09.10.2018 (17.00 Uhr) – 10.10.2018 (10.00 Uhr
Raum: Binsfeld, Arnstein, Retzstadt, Gramschatzer Wald
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 9. Oktober 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 10. Oktober 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 11. Oktober 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 11. Oktober 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 11.10.2018, 9 -12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 28.09.2018
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Sauna ist wieder geöffnet
ab den 01.10.2018
Arnstein: Die Sauna im Hallenbad hat ab dem 01.10.18 wieder geöffnet und lädt zum Verweilen ein. Die jeweiligen Öffnungstage für die Herren sind jeden Dienstag, für die Damen jeden Mittwoch und von Donnerstag bis Samstag ist die Sauna für alle offen. Die Zeiten bleiben unverändert zu den Öffnungszeiten des Hallenbades. Sonntags hat die Sauna geschlossen.
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 03.10.18 (Tag der deutschen Einheit) geschlossen.
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Wasserzähler werden abgelesen
Derzeit werden in Arnstein und den umliegenden Ortsteilen die Wasserzähler abgelesen, bzw. Ablesekarten versandt.
Die Stadt Arnstein bittet deshalb im Hinblick auf die Jahresrechnung die Ablesung zu ermöglichen. Sie können aber auch ihren Zählerstand persönlich ablesen und den Stand der Stadtverwaltung Arnstein bei Frau Paggel unter der Tel.Nr. 09363/801-22 mitteilen oder per E-Mail an stefanie.paggel@arnstein.bayern.de (evtl. mit Foto des Zählerstandes).
Ist kein Ablesen des Wasserzählers möglich, so muss der Verbrauch anhand der Vorjahre geschätzt werden.
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Amtliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
I.
Der Stadtrat hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.
Sie liegt ab sofort bis zum 5.10.2018 öffentlich aus.
Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan 1 Woche, und zwar bis zum 5.10.2018, öffentlich in der Stadt Arnstein, Rathaus, Zimmer Nr. 17 aus.
Anschließend werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan während des ganzen Jahres zur Einsichtnahme innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO und § 1 Abs. 1 der Bekanntmachungsverordnung).
II.
Die Haushaltssatzung bedarf gemäß Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 24.8.2018, Az. 21-941 keiner rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
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Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 2. Oktober 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 4. Oktober 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 4. Oktober 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 21.09.2018
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Bekanntmachung
BAB A 7 Fulda – Würzburg
Abschnitt TR Riedener Wald bis nördlich AS Würzburg – Estenfeld
6-streifiger Ausbau
Baugrunduntersuchung
Der 6-streifige Ausbau der A 7 zwischen dem AK Schweinfurt / Werneck und dem AK Biebelried ist im derzeit gültigen Bedarfsplan im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft.
Im Abschnitt TR Riedener Wald bis nördlich AS Würzburg-Estenfeld von Betr.km 646,000 bis 658,000 soll nun mit der Entwurfsplanung begonnen werden.
Die Autobahndirektion plant im Gemeindegebiet Arnstein, Unterpleichfeld, Hausen, Rimpar und Estenfeld das o.a. Bauvorhaben. Um die Planung ordnungsgemäß vorbereiten zu können, ist es notwendig, Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Betroffen sind eine Vielzahl von Grundstücken auf denen Bohrungen bzw. Schürfungen durchgeführt werden. Die Baugrunduntersuchungen beginnen ab 01. Oktober 2018 und dauern ca. 6 Monate.
Grundstücke die als Wegenetz benötigt werden, um die geplanten Baugrunduntersuchungen ausführen zu können, ergeben sich bei der Anfahrt zu den Bohrpunkten aus der Örtlichkeit und können im Vorfeld nicht benannt werden.
In der Gemeinde Arnstein sind Grundstücke in der Gemarkung Binsbach betroffen, in der Gemeinde Unterpleichfeld die Gemarkungen Burggrumbach und Hilpertshausen, in der Gemeinde Hausen die Gemarkungen Erbshausen, Hausen und Rieden, in der Gemeinde Rimpar die Gemarkung Maidbronn und in der Gemeinde Estenfeld die Gemarkung Mühlhausen.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden (§ 16a FStrG). Die Arbeiten werden durch Beauftragte der Autobahndirektion durchgeführt. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das zuständige Landratsamt Würzburg für Grundstücke in der Gemeinde Unterpleichfeld, Hausen, Rimpar und Estenfeld bzw. das zuständige Landratsamt Main-Spessart für Grundstücke in der Gemeinde Arnstein auf Ihren Antrag oder auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Untersuchung wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden.
Hinweis: Die Lagepläne mit den Bohrpunkten können Sie im Rathaus, Zimmer-Nr. 12 bzw. auf der Homepage der Stadt Arnstein: www.arnstein.de/Leben-Wohnen/ Baugrunduntersuchung BAB A 7 einsehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid der Autobahndirektion Nordbayern vom 26.07.2018 kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Würzburg
Peterplatz 9
97070 Würzburg
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßenrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Gez.
Rudhardt
Bauoberrat, Referent
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 03.10.18 (Tag der deutschen Einheit) geschlossen.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch
Zeitpunkt: 26.09. und 27.09.2018 jeweils von 07:00 – 16:00 Uhr
Raum: Eußenheim, Schönarts, Heßlar, Stetten, Thüngen, Binsfeld, Halsheim, Müdesheim, Reuchelheim, Heugrumbach, Dattensoll, Marbach
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch Tag „Gramschatz“
Zeitpunkt: 26.09.2018 (07:00 – 20:00 Uhr)
Raum: Arnstein, Retzstadt, Gramschatzer Wald
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 25. September 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 26. September 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 27. September 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 27. September 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 27.09.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 27.09.2018, 9 -12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 14.09.2018
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Verkehrsverhältnisse Arnstein Goldgasse
Die Stadt Arnstein gibt bekannt, dass in der Zeit vom 11.09. – 21.09.2018 in der Goldgasse (Bereich Synagoge) Straßenbauarbeiten vorgesehen sind. Diese werden teilweise unter Vollsperrung durchgeführt. Wir bitten um Beachtung.
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Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Landtagswahl und die Bezirkswahl
am 14. Oktober 2018
1. Das Wählerverzeichnis für die Landtags- und die Bezirkswahl der Stimmbezirke der Stadt Arnstein
wird in der Zeit vom Montag, 24.09.2018 bis Freitag, 28.09.2018
während der Dienststunden
Montag – Freitag: 8-12 Uhr
Donnerstag: 14-18 Uhr
im Rathaus Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 7 (nicht barrierefrei)
für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Stimmberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist.
2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.
3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann vom Montag, 24.09.2018 bis spätestens Freitag, 28.09.2018, 12 Uhr im Rathaus Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 7 (nicht barrierefrei) Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
4. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am Sonntag, 23.09.2018 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.
5.Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Stimmkreis 606 Main-Spessart durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Stimmkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
6.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person.
Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 12.10.2018, 15 Uhr im Rathaus Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 7 (nicht barrierefrei)
schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
6.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person, wenn
a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 15 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum Sonntag, 23.09.2018) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 19 Abs. 1 der Landeswahlordnung (vgl. Nrn. 1 und 3) versäumt hat,
b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter a) genannten Antragsfrist nach § 15 Abs. 1 der Landeswahlordnung oder der o.g. Einspruchsfrist nach § 19 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist,
c) ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.
Diese Stimmberechtigten können bei der in Nr. 6.1 bezeichneten Stelle den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) stellen.
7. Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
8. Mit dem Wahlschein erhält die stimmberechtigte Person
- je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl(blau),
- je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),
- zwei Stimmzettelumschläge (weiß und blau),
- einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 13. Oktober 2018), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
9. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Stimmberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.
10. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am Sonntag, 14. Oktober 2018 bis 18 Uhr eingeht.
Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtigten die Briefwahl auszuüben haben, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
Arnstein, 14.09.2018
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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BEKANNTMACHUNG
über die Wahlkreisvorschläge
für die Wahl zum Landtag und zum Bezirkstag
am 14. Oktober 2018
Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und die Bezirkswahl im Wahlkreis Unterfranken wurde im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 36 vom 07. September 2018 veröffentlicht und kann gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlordnung ab sofort während den Dienststunden:
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
bei der Stadt Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein, Zimmer Nr. 12 eingesehen werden.
Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird auch diese, sowie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich bewerbenden Personen.
Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters (www.wahlen.bayern.de) unter „Landtagswahlen/Landtagswahl am 14. Oktober 2018“ veröffentlicht.
Arnstein, 14.09.2018
STADT ARNSTEIN
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Dorferneuerung Retzstadt 4
Gemeinde Retzstadt, Landkreis Main-Spessart
Bekanntgabe
Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes Retzstadt 4 und die Änderungskarte zur Gebietskarte liegen
vom 01.10.2018 mit 15.10.2018
in der Stadt Arnstein, Zimmer 13,
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, Do. 14.00 – 18.00 Uhr) zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes und eine Karte mit dem Verfahrensgebiet nach der Änderung, die alle aktuell einbezogenen Grundstücke ausweist, können in den nächsten drei Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Einleitung und Änderung des Verfahrensgebietes“ eingesehen werden (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554/).
Würzburg, den 13.08.2018
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Andreas Kaiser
Techn. Amtsrat
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Fundsachen
Marken-Armbanduhr, Schlüssel, Schlüsselmäppchen, Smartphone
Nähere Informationen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 7, Fr. Krämer, Tel: 09363/801-13
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 03.10.18 (Tag der deutschen Einheit) geschlossen.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch
Zeitpunkt: 18.09. und 20.09.2018 jeweils von 07:00 – 16:00 Uhr
Raum: Eußenheim, Schönarts, Heßlar, Stetten, Thüngen, Binsfeld, Halsheim, Müdesheim,
Reuchelheim, Heugrumbach, Dattensoll, Marbach
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 18. September 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 19. September 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 20. September 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 20. September 2018, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 20. September 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 07.9.2018
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 8. September 2018 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Truppenübung „Grüner Phönix“
(Nachtmarsch)
Zeitpunkt: 11.09.2018 (08:00 Uhr) bis 13.09.2018 (17:00 Uhr)
Raum: Adelsberg, Ruine Homburg, Gössenheim, Aschfeld, Heßlar, Binsfeld, Gramschatzer Wald
Art der Übung: Orientierungsausbildung „Helle Eule“
Zeitpunkt: 13.09.2018 (13:00 Uhr) – 14.09.2018 (23.00 Uhr)
Raum: Gramschatzer Wald
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 11. September 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 13. September 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 13. September 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 13. September 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 13.09.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 31.08.2018
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch „Gramschatzer Wald“ (Nachtmarsch)
Zeitpunkt: 04.09.2018 (15:00 Uhr) bis 05.09.2018 (04:00 Uhr)
Raum: Gramschatzer Wald
Art der Übung: Marsch und Beziehen von Räumen (Abschlussübung)
Zeitpunkt: 05.09.2018 (12:00 Uhr) bis 06.09.2018 (11:00 Uhr)
Raum: Arnstein, Retzstadt, Zellingen, Himmelstadt, Karlstadt, Eußenheim, Gössenheim, Karsbach
Art der Übung: SIRA Übung „Werneck“
Zeitpunkt: 05.09. und 07.09.2018 (7:00 – 21:00 Uhr)
Raum: Stadt Arnstein
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 6. September 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 6. September 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 24.08.2018
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Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz
für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Die Stadt Arnstein erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
S A T Z U N G
§ 1
Aufwendungs- und Kostenersatz
(1) Die Stadt Arnstein erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren, insbesondere für
1. Einsätze,
2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),
3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen.
Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.
Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden der Feuerwehr.
(2) Die Stadt Arnstein erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):
1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,
2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch.
Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
(3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet.
(4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.
§ 2
Schuldner
(1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.
(2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat.
(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Fälligkeit
Aufwendungs- und Kostenersatz werden mit Bestandskraft des Bescheids zur Zahlung fällig.
§ 4
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 29.3.1999 außer Kraft.
Arnstein, 16.8.2018
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten und den Personalkosten zusammen.
1. Streckenkosten
ein Mannschaftstransportwagen MTW | 2,80 Euro |
ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 3,17 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000) | 3,57 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W (mit TS PFPN 10-1000) | 4,75 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF) | 6,10 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 | 7,36 Euro |
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12) | 7,94 Euro |
ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25 bzw. TLF 16/24-Tr) | 6,18 Euro |
einen Rüstwagen RW (RW-1 + 2) | 8,76 Euro |
eine Drehleiter DLA (K) 23/12 | 12,61 Euro |
ein Versorgungs-Wagen (GW-L1) | 3,80 Euro |
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je eine Stunde für
ein Mannschaftstransportwagen MTW | 23,25 Euro |
ein Mehrzweckfahrzeug MZF | 27,94 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000) | 71,64 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W (mit TS PFPN 10-1000) | 86,73 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF) | 102,05 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 | 117,80 Euro |
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12) | 143,15 Euro |
ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25 bzw. TLF 16/24-Tr) | 98,99 Euro |
einen Rüstwagen RW (RW-1 + 2) | 143,33 Euro |
eine Drehleiter DLA (K) 23/12 | 231,35 Euro |
ein Versorgungs-Wagen (GW-L1) | 36,42 Euro |
3. Arbeitsstundenkosten
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeuges gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet.
In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für
a) Tragkraftspritze od. Lenz-Pumpe TS 8/8 48,10 €
b) Umluftunabhängiges Atemschutzgerät, Pressluftatmer incl. Atemschutzmaske 24,80 €
c) Stromerzeuger 5 KVA 24,30 €
d) Lüftungsgerät 20,80 €
e) Tauchpumpe TP 4/1 13,30 €
f) Mehrzwecksauger 16,60 €
g) Brennschneidgerät 65,80 €
h) Kettensäge 10,20 €
i) Messgerät (Gasspürgerät) 15,30 €
j) Ölschadensanhänger (ÖSA) 85,90 €
k) Pulverlöschanhänger P 250 127,60 €
l) Chemieschutzanzügesatz 141,60 €
m) Greifzug 59,30 €
n) Hebekissensatz 63,40 €
Für sonstige nicht aufgeführte Geräte wird der ortsübliche Stundensatz verrechnet. Materialkosten werden entsprechend der Selbstkosten verrechnet.
4. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
4.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 24,00 €
4.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende: 13,70 €
Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
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Sprechtag der AOK Karlstadt entfällt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt am
Donnerstag, 30. August 2018 entfällt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 30.08.2018, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 17.08.2018
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Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 23. August 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die Bürgersprechstunde im August entfällt. Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 6. September 2018 von 16:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus statt.
Eine Voranmeldung dazu ist nicht erforderlich.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 23.08.2018, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 10.08.2018
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Bekanntmachung
Vollzug der Wassergesetze;
Einleiten von Abwasser in den Rothleitengraben im Stadtteil Neubessingen durch die Stadt Arnstein
1. Die dem wasserrechtlichen Verfahren zugrunde liegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 13.08.2018 bis 14.09.2018 bei der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 13, während der Dienststunden, Montag - Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Arnstein unter (http://arnstein.de/stadt-buergerservice/rathaus-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/) veröffentlicht.
2. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, d.h. bis spätestens 01.10.2018 bei der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein oder beim Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
3. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können innerhalb der Frist nach Ziffer 2 (Einwendungsfrist) Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.
3. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
4. Werden gegen das Vorhaben Einwendungen erhoben, so werden diese in einem Termin erörtert. Der Termin wird noch ortsüblich bekannt gemacht.
5. Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, und Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt.
Die gesonderte Benachrichtigung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der Erörterungstermin im Amtsblatt des Landkreises sowie in der örtlichen Tagespresse bekannt gemacht wird, die in dem Bereich verbreitet ist, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.
6. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
7. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil der Entscheidung, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die öffentliche Auslegung der gesamten Entscheidung (mit Planunterlagen) in der betroffenen Gemeinde, im Amtsblatt des Landkreises sowie in der örtlichen Tagespresse bekannt gemacht wird, die in dem Bereich verbreitet ist, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.
8. Aufwendungen, die anlässlich der Einsicht in die Planunterlagen oder der Teilnahme am Erörterungstermin anfallen, können nicht erstattet werden.
Arnstein, 08.08.2018
Stadt Arnstein
Anna Stolz, 1. Bürgermeisterin
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 11. August 2018 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 16. August 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 16. August 2018, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde entfällt
Die weiteren Bürgersprechstunden im. August entfallen.
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 6. September 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 16.08.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 16.08.2018, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 03.08.2018
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 8. August 2018
von 13 bis 16 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 9. August 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 9. August 2018 von
16 bis 18 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 09.08.2018, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 27.07.2018
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Ausschreibung des Winterdienstes der Streubezirke 1 und 2 in der Großgemeinde Arnstein
Die Stadt Arnstein sucht für den Räum- und Streudienst der Streubezirke 1 (Binsfeld, Halsheim, Müdesheim, Reuchelheim, Gänheim, Binsbach und teilweise Arnstein) und 2 (Neubessingen, Altbessingen, Schwebenried, Büchold, Heugrumbach und teilweise Arnstein) ab November 2018 einen Landwirt oder Unternehmer.
Die Dienstleistungsverträge werden über einen Zeitraum von 5 Jahren ausgestellt.
Interessenten müssen die geeigneten Winterdienstfahrzeuge selbst bereitstellen.
Informationen über die Umfang und Vertragsmodalitäten erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern, Herr Metz oder Herrn Sauer (Tel.Nr. 09363/801-42).
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Rathaus Arnstein am Freitag, 27.07.2018 geschlossen.
Wegen einer betrieblichen Veranstaltung ist die Stadtverwaltung am Freitag, 27.07.2018 geschlossen.
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist, während der Sommerferien, vom 30.07.18 bis 10.09.2018 geschlossen.
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Verfahren Laudenbach-Mühlbach - Dorferneuerung, Stadt Karlstadt,
Landkreis Main-Spessart
BEKANNTGABE
Der Beschluss zur Anordnung des Verfahrens Laudenbach-Mühlbach - Dorferneuerung und die Gebietskarte liegen
vom 06.08.2018 mit 06.09.2018
im Rathaus der Stadt Arnstein, Zimmer Nr. 13
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Diese Unterlagen können darüber hinaus in den nächsten drei Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Einleitung und Änderung des Verfahrensgebietes“ eingesehen werden. (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554/)
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Würzburg, den 16.07.2018
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Jürgen Eisentraut
Baudirektor
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 1. August 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 2. August 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 2. August 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 02.08.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 02.08.2018, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 20.07.2018
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Rathaus Arnstein am Freitag, 27.07.2018 geschlossen.
Wegen einer betrieblichen Veranstaltung ist die Stadtverwaltung am Freitag, 27.07.2018 geschlossen.
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist, während der Sommerferien, vom 30.07.18 bis 10.09.2018 geschlossen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 24. Juli 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 25. Juli 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 26. Juli 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 26. Juli 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 26.07.2018, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 13.07.2018
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist, während der Sommerferien, vom 30.07.18 bis 10.09.2018 geschlossen.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 14. Juli 2018 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 17. Juli 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 18. Juli 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 19. Juli 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 19. Juli 2018, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 19. Juli 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 19.07.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 19.07.2018, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 06.07.2018
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Ausschreibung des Winterdienstes der Streubezirke 1 und 2 in der Großgemeinde Arnstein
Die Stadt Arnstein sucht für den Räum- und Streudienst der Streubezirke 1 (Binsfeld, Halsheim, Müdesheim, Reuchelheim, Gänheim, Binsbach und teilweise Arnstein) und 2 (Neubessingen, Altbessingen, Schwebenried, Büchold, Heugrumbach und teilweise Arnstein) ab November 2018 einen Landwirt oder Unternehmer.
Die Dienstleistungsverträge werden über einen Zeitraum von 5 Jahren ausgestellt.
Interessenten müssen die geeigneten Winterdienstfahrzeuge selbst bereitstellen.
Informationen über die Umfang und Vertragsmodalitäten erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern, Herr Metz oder Herrn Sauer (Tel.Nr. 09363/801-42).
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Autobahndirektion Nordbayern
Bekanntmachung
BAB A7 Fulda-Würzburg
Abschnitt AK Schweinfurt/Werneck – TR Riedener Wald
6-streifiger Ausbau
Baugrunduntersuchung
Der 6-streifige Ausbau der A7 zwischen dem AK Schweinfurt/Werneck und dem AK Biebelried ist im derzeit gültigen Bedarfsplan im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft.
Im Abschnitt AK Schweinfurt/Werneck – TR Riedener Wald soll nun mit der Entwurfsplanung begonnen werden. Räumlich umfasst ist neben der BAB A7 von Betr.km 637,500 bis 646,000 der Bereich des AK Schweinfurt/Werneck, die BAB A70 von Betr.km 0,000 bis 2,500 sowie die B 26n von Betr.km 0,000 bis 0,900.
Die Autobahndirektion plant im Gemeindegebiet Werneck und Arnstein das o.a. Bauvorhaben. Um die Planung ordnungsgemäß vorbereiten zu können, ist es notwendig, Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Betroffen ist eine Vielzahl von Grundstücken auf denen Bohrungen bzw. Schürfungen durchgeführt werden. Die Baugrunduntersuchungen beginnen ab 18. Juni 2018 und dauern ca. 6 Monate.
Grundstücke die als Wegenetz benötigt werden, um die geplanten Baugrunduntersuchungen ausführen zu können, ergeben sich bei der Anfahrt zu den Bohrpunkten aus der Örtlichkeit und können im Vorfeld nicht benannt werden.
In der Gemeinde Werneck sind Grundstücke in den Gemarkungen Eckartshausen, Rundelshausen, Ettleben, Werneck, Stettbach und Zeuzleben betroffen. In der Gemeinde Arnstein die Gemarkungen Gänheim und Binsbach.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden (§ 16a FStrG). Die Arbeiten werden durch Beauftragte der Autobahndirektion durchgeführt. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das zuständige Landratsamt Main-Spessart für Grundstücke in der Gemeinde Arnstein auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Untersuchung wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden.
Hinweis: Die Lagepläne mit den Bohrpunkten können Sie im Rathaus, Zimmer-Nr. 12 bzw. auf der Homepage der Stadt Arnstein: www.arnstein.de/Leben-Wohnen/ Baugrunduntersuchung BAB A 7 einsehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid der Autobahndirektion Nordbayern vom 07.06.2018 kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Würzburg
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßenrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
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Feldhamsterkartierung
Die Regierung von Unterfranken lässt 2018 in Teilbereichen von Unterfranken den Feldhamster kartieren.
Hierzu werden Kartierer einen Teil der bald abgeernteten Getreideflächen nach Feldhamsterbauen absuchen.
Bei der Kartierung geht es lediglich darum, die aktuelle Verbreitung in Randgebieten seines bekannten Verbreitungsgebietes zu überprüfen.
Der Bauernverband und die Ämter für Landwirtschaft wurden informiert.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Torsten Ruf
Regierung von Unterfranken
Sg. 51 Naturschutz
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Tel: 0931/3801162
Email: torsten.ruf (at) reg-ufr.bayern.de
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 10. Juli 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 11. Juli 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 12. Juli 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 12. Juli 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 12.07.2018, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 29.06.2018
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Hinweis auf Mitteilungspflicht!
Veränderungen im Gebäudebestand
Die Stadtverwaltung weist alle Beitragschuldner auf Ihre Verpflichtung hin, maßgebliche Veränderungen der beitragspflichtigen Geschossfläche mitzuteilen. Die entstandenen Beiträge werden mit den jeweils aktuellen Beitragssätzen berechnet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung bzw. zur Entwässerungssatzung und gilt beispielsweise bei nachträglicher Errichtung einzelner Wohnräume im Dachgeschoss. Eine Flächenmehrung ist mit den jeweils aktuellen Beitragssätzen abzurechnen. Aufgrund steigender Beitragssätze kann eine zeitnahe Meldung durchaus finanzielle Vorteile für den Betroffenen mit sich bringen. Derartige Mitteilungen nimmt Frau Full unter Telefon 09363 / 801-43 oder Email christiane.full@arnstein.bayern.de entgegen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 3. Juli 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 4. Juli 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 5. Juli 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 5. Juli 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 05.07.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Arnstein, Schwesternhaus
am Donnerstag, 05.07.2018, 9 -12.00 Uhr
Beratung durch Frau Sebald
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31 18
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 22.06.2018
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Ausschreibung des Winterdienstes der Streubezirke 1 und 2 in der Großgemeinde Arnstein
Die Stadt Arnstein sucht für den Räum- und Streudienst der Streubezirke 1 (Binsfeld, Halsheim, Müdesheim, Reuchelheim, Gänheim, Binsbach und teilweise Arnstein) und 2 (Neubessingen, Altbessingen, Schwebenried, Büchold, Heugrumbach und teilweise Arnstein) ab November 2018 einen Landwirt oder Unternehmer.
Die Dienstleistungsverträge werden über einen Zeitraum von 5 Jahren ausgestellt.
Interessenten müssen die geeigneten Winterdienstfahrzeuge selbst bereitstellen.
Informationen über die Umfang und Vertragsmodalitäten erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern, Herr Metz oder Herrn Sauer (Tel.Nr. 09363/801-42).
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 26. Juni 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 27. Juni 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 28. Juni 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus entfällt
Die Bürgersprechstunde am Donnerstag, 28. Juni 2018 entfällt.
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 5. Juli 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 15.06.2018
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Wertstoffcontainerplatz Michael-Wenz-Straße in Arnstein
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass ab sofort der Standort für die Wertstoffcontainer in der Michael-Wenz-Straße aufgegeben wurde. Der neue Standort befindet sich in der Schweinfurter Straße angrenzend an das Grundstück des Nettomarktes.
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung.
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Rieden 3 – Dorferneuerung
Gemeinde Hausen b. Würzburg, Landkreis Würzburg
Bekanntgabe
Der Beschluss zur Änderung des Verfahrensgebietes Rieden 3 und die Änderungskarte zur Gebietskarte liegen
vom 25.06.2018 mit 09.07.2018
im Rathaus der Stadt Arnstein,
Zimmer 13
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Der Beschluss zur Änderung des Verfahrensgebietes und eine Karte mit dem Verfahrensgebiet nach der Änderung, die alle aktuell einbezogenen Grundstücke ausweist, können in den nächsten drei Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Einleitung und Änderung des Verfahrensgebietes“ eingesehen werden (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554/).
Würzburg, den 06.06.2018
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Eva Kiesekamp
Baurätin
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Die Brennholz-Aufarbeitung und -abfuhr darf dieses Frühjahr noch spätestens bis Ende Juni stattfinden. An den Losen darf dann ab Oktober dieses Jahres weitergearbeitet werden.
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Würzburg, 06. Juni 2018 Holzeinschlagstopp in der Waldflurbereinigung Rohrbach 5 |
Rohrbach: In der Waldflurbereinigung Rohrbach 5 werden auf einer Fläche von ca. 100 ha Kleinstprivatflächen neu geordnet. Das Verfahren wurde Ende 2015 angeordnet, mittlerweile ist der Aufhieb der Trassen, als Voraussetzung für die Anlage des neuen Wegenetzes, erfolgt.
Jetzt steht die Bewertung der Holzbestände an. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat hierzu den Auftrag an den Sachverständigen, Herrn Leo Egg aus Gemünden, vergeben. Herr Egg wird bis ca. Mitte 2019 die unterschiedlichen Qualitäten ermitteln. Die Ergebnisse werden dann den Teilnehmern in einer Versammlung vorgestellt.
Um während der Bewertung bis zum Besitzübergang nicht ständig aktualisieren zu müssen, ist es erforderlich, dass die Waldeigentümer in dieser Phase auf einen Holzeinschlag verzichten. Alle anwesenden Waldeigentümer haben deshalb in der Teilnehmerversammlung am 03.05.2018 in Rohrbach einstimmig einen freiwilligen Holzeinschlagstopp bis zum Besitzübergang (voraussichtlich im Jahr 2022) beschlossen.
Bis dahin sind im Verfahren noch weitere wichtige Arbeitsschritte zu erledigen: zunächst der Wegebau im Herbst 2018, die Abmarkung und Vermessung des Wegenetzes (2019), die Anhörung der Teilnehmer zu ihren Wünschen zur Zusammenlegung (2020) und die Aufstellung des Flurbereinigungsplans (2021).
Alle privaten Waldeigentümer, die Grundeigentum im Verfahren besitzen, werden hiermit eindringlich gebeten, sich an diesen freiwilligen Einschlagstopp zu halten. Nur so ist es möglich, das Projekt wie geplant durchzuführen.
Joachim Mair, Vorsitzender des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Str. 40, 97082 Würzburg
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Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN
Die Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN findet am
Dienstag, 19. Juni 2018 von 14 bis 16 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Anmeldungen sind bei Frau Schöberl, Vorzimmer der Bürgermeisterin,
Tel. 09363/801-16 oder Herrn Scheffler Tel. 09353 / 984957 möglich.
Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 19. Juni 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 20. Juni 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 21. Juni 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 21. Juni 2018, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 21. Juni 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 08.06.2018
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Verkehrsverhältnisse Büchold
Aufgrund der 111- Jahrfeier des Gartenbau- und Dorfverschönerungsvereins Büchold ist die Brackenstraße von Samstag, 09.06.2018, 16.00 Uhr bis Sonntag, 10.06.2018 24.00 Uhr komplett gesperrt. Eine Umleitung ist eingerichtet. Wir bitten um Beachtung.
Verkehrsverhältnisse Arnstein
Aufgrund von Baumaßnahmen in der Goldgasse in Arnstein wird diese vom 11.06.-13.06.2018 komplett gesperrt. Wir bitten um Beachtung.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 9. Juni 2018 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Jagdkampfübung „Gramschatz PÜ“
(Nachtübung)
Zeitpunkt: 11.06.2018 (17:30 Uhr) bis 14.06.2018 (05:30 Uhr)
Raum: Stadt Arnstein, Thüngen, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 12. Juni 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 13. Juni 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 14. Juni 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 14.06.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 14. Juni 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 01.06.2018
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Jagdkampfübung „Gramschatz LÜ“
(Nachtübung)
Zeitpunkt: 04.06.2018 (21:30 Uhr) bis 07.06.2018 (06:30 Uhr)
Raum: Stadt Arnstein, Thüngen, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Verkehrsverhältnisse Arnstein
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass am Montag, 04.06.2018 in der Zeit von 07.30 – ca. 12.00 Uhr der Edgar-Michael-Wenz-Ring in Bereich der Hs.Nr. 6 wegen Stellung einer Betonpumpe komplett gesperrt ist. Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 5. Juni 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 6. Juni 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 7. Juni 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 7. Juni 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 25.05.2018
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Stadt: Arnstein
Kreis: Main-Spessart
Bekanntmachung
der Genehmigung der 8. Flächennutzungsplanänderung (Teil B)
der Stadt Arnstein für das „Sondergebiet für Einzelhandel ´Neue Mitte´“, Arnstein
Mit Bescheid vom 25.04.2018, Nr. 51-6100-18/5 hat das Landratsamt Main-Spessart die 8. Flächennutzungsplanänderung (Teil B) der Stadt Arnstein für das „Sondergebiet für Einzelhandel ´Neue Mitte´“, Arnstein genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil B) wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplan-änderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Arnstein, Rathaus, Marktstraße 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 12 während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Arnstein geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Arnstein, 25.05.2018
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Stadt: Arnstein
Kreis: Main-Spessart
Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Sondergebiet für Einzelhandel ´Neue Mitte´“
mit Änderung des Bebauungsplanes „Neuberg, 1. Änderung“ der Stadt Arnstein
Die Stadt Arnstein hat mit Beschluss vom 29.01.2018 den Bebauungsplan „Sondergebiet für Einzelhandel ´Neue Mitte´“ mit Änderung des Bebauungsplanes „Neuberg, 1. Änderung“ in der Fassung vom 22.10.2017, red. geändert am 23.01.2018 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Arnstein, Bauamt, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 12 während den allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-
schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Arnstein geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Arnstein, 25.05.2018
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 30. Mai 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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25.05.2018
vom 18.05.2018
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Fundsachen
Jugendrad, Trachtenjacke, Sportrucksack (Bürgerfest)
Autoschlüssel, Schlüsselbund
Nähere Informationen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 7, Fr. Krämer, Tel: 09363/801-13
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Reuchelheim
Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
Die Jagdgenossenschaft Reuchelheim hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 25.04.2018 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) für das Gemeinschaftsjagdrevier Reuchelheim, für den Wegebau im Stadtteil Reuchelheim zu verwenden.
Dieser Beschluß wird hiermit gemäß §10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Arnstein-Reuchelheim, 25.04.2018
Lichtlein
(Jagdvorsteher)
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein hat vom 19. bis 21. Mai 2018 (Pfingsten) und am Donnerstag, 31. Mai 2018 (Fronleichnam) geschlossen.
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Verkehrsverhältnisse Arnstein
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass am Freitag, 18.05.2018 in der Zeit von 07.30 – ca. 15.00 Uhr der Edgar-Michael-Wenz-Ring in Bereich der Hs.Nr. 6 wegen Stellung eines Autokrans komplett gesperrt ist. Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 24. Mai 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 24.05.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 24. Mai 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 11.05.2018
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein hat vom 19. bis 21. Mai 2018 (Pfingsten) und am Donnerstag, 31. Mai 2018 (Fronleichnam) geschlossen.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 12. Mai 2018 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: SIRA Übung „Werneck“
Zeitpunkt: 14.05. und 15.05.2018
Raum: Stadt Arnstein
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 15. Mai 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 16. Mai 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 17. Mai 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 17. Mai 2018, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 17. Mai 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 04.05.2018
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Bekanntmachung
über die öffentliche Auflegung der Schöffen-Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Arnstein für die Amtszeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Gemünden a. Main und den Strafkammern des Landgerichts Würzburg.
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 23.04.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das oben genannte Landgericht bzw. Amtsgericht gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 07.05.2018 bis 14.05.2018 in der Stadt Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein, Rathaus, Zimmer-Nr. 10 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, bis zum Dienstag, 22.05.2018, nach Schluss der Auflegung schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Stadt Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein, Rathaus, Zimmer-Nr. 10 Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang) bzw. nach Abschnitt II Nr. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern vom 7. November 2012 (JMBl. S. 127), zuletzt geändert am 25. Oktober 2017 (AZ. E8-3221-II-418/91 und I B2-0143-1-4), nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Arnstein, 04.05.2018
STADT ARNSTEIN
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 6 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618)
§ 32
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
- (weggefallen)
§ 33
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:
- Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
- Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
- Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;
- Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
§ 34
(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:
- der Bundespräsident;
- die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
- Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;
- Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;
- gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
- Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;
(2) Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollen.
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 10. Mai 2018 (Christi Himmelfahrt) geschlossen.
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein hat vom 19. bis 21. Mai 2018 (Pfingsten) und am Donnerstag, 31. Mai 2018 (Fronleichnam) ___________________________________________________________________________________________________
Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Lehrübung „Leben unter erschwerten Bedingungen GRAMSCHATZ“
(Nachtübung)
Zeitpunkt: von 08.05.2018 (15:30 Uhr) bis 09.05.2018 (08:30 Uhr)
Raum: Arnstein, Thüngen, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 8. Mai 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 9. Mai 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 17. Mai 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 27.04.2018
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Einladung zur Bürgerversammlung am 16.05.2018
Am Mittwoch, 16. Mai 2018 um 19.00 Uhr findet im Sportheim Schwebenried eine Bürgerversammlung statt, zu der hiermit ordnungsgemäß Einladung ergeht.
Tagesordnung:
1. Aktuelle Maßnahmen
a) Neugestaltung Kirchenumgriff
b) Ertüchtigung des Fahrradweges bis zur Kläranlage
2. Künftige Maßnahmen
a) Altes Rathaus/Jugendraum
b) örtliche Bauentwicklung
3. Verschiedenes
Arnstein, 27.04.2018
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragung von Übermittlungssperren
nach dem Bundesmeldegesetz
Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind gegeben:
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche
Religionsgemeinschaften (§ 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetz)
Die Meldebehörden übermitteln Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder in keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft sind, an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft der anderen Familienangehörigen. Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder.
Der Widerspruch verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft.
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz)
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis 31.03. Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz)
Die Meldebehörden darf auf Anfrage Parteien, Wählergruppen oder anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz)
Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen. Altersjubilare sind der 70., jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Dier Widerspruch eines Ehegatten wirkt auch für den anderen Ehegatten.
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz)
Die Meldebehörde übermitteln auf Anfrage Adressbuchverlagen Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift zu allen Einwohnern, die das
18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffen Person gemeldet ist, einzulegen.
Die Übermittlungssperren können unter Vorlage eines Identitätsdokuments bei der Stadt Arnstein, -Einwohnermeldeamt- Zimmer-Nr. 8, Marktstraße 37, 97450 Arnstein errichtet werden.
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Flurbereinigung Ettleben 2 Anlage 1
Markt Werneck.
Landkreis Schweinfurt
BEKANNTGABE
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Flurbereinigungsplan Ettleben 2 beschlossen. Die Bestandteile des Flurbereinigungsplans liegen
vom 11.05.2018 mit 11.06.2018
im Rathaus von Werneck, Kämmerei (Dachgeschoss),
Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Die Bekanntgabe und die Abfindungskarte können zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der Auslegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden
(http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554/).
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Anhörungstermin
Dieser findet am Montag, den 28.05.2018, von 9:00 bis 17:00 Uhr im
Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Ettleben, Ettlebener Straße 24 A, 97440 Werneck statt.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte verlangt werden.
Würzburg, den 12.04.2018
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
gez.
Volker Liebenstein
Baurat
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 01. Mai 2018 (Tag der Arbeit) und am 10. Mai 2018 (Christi Himmelfahrt) geschlossen.
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Maimarkt am 06.05.2018
Anlässlich des Maimarktes am Sonntag, 06.05.2018 sind in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Marktstraße, der Wenzberg, der Schweinemarkt, die Untere Schützenbergstraße und das Schelleck gesperrt.
Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Umleitungen erfolgen wie bisher.
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Verfahren Rohrbach 5
Einladung und Bekanntmachung
Im Waldneuordnungsverfahren Rohrbach 5 wird ab Mitte 2018 bis Frühjahr 2019 die Wertermittlung des Holzbestandes und des Waldbodens durchgeführt. Die Teilnehmergemeinschaft (TG) hat hierfür den Auftrag an den Forstsachverständigen, Herrn Leo Egg, erteilt. Bevor Herr Egg mit seiner Arbeit beginnt, findet am
Samstag, den 21. April 2018, ab 10:00 Uhr, Treffpunkt Kreuzkapelle
eine Waldbegehung statt. Hierzu lädt die TG alle Waldbesitzer im Verfahren Rohrbach 5 herzlich ein. Bei diesem Termin wird sich Herr Egg vorstellen und die Grundsätze der Waldbewertung sowie seine Vorgehensweise erläutern. Der Termin wird ca. zwei Stunden dauern und findet bei jedem Wetter statt.
Des Weiteren findet am
Donnerstag, den 03. Mai 2018, 19:00 Uhr, im Schützenhaus in Rohrbach
eine Teilnehmerversammlung statt. Thema der Versammlung wird der aktuelle Stand des Verfahrens und der Holzeinschlagstop sein.
Zu dieser Versammlung werden alle Teilnehmer herzlich eingeladen. Gäste sind willkommen.
Würzburg, den 03.04.2018
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Joachim Mair, Baudirektor
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Schwebenried;
Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
Die Jagdgenossenschaft Schwebenried hat in der Jagdgenossenschafts-versammlung am 2.3.2018 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) für das Gemeinschaftsjagdrevier Schwebenried für den Wegebau im Stadtteil Schwebenried zu verwenden.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Schwebenried, 12.4.2018
Gerold Rudloff
Jagdvorsteher
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 2. Mai 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 3. Mai 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 03.05.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 3. Mai 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 20.04.2018
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Nr. SG LD-B1 - TG 7513 -
Flurbereinigung Ettleben 2
Einladung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft veranstaltet eine
öffentliche Teilnehmerversammlung
Tagesordnung:
1. Stand des Verfahrens
2. Der Flurbereinigungsplan
3. Erläuterungen zu den Auszügen
4. Das Rechtsmittelverfahren
5. Allgemeine Aussprache
Die Versammlung findet statt am
Mittwoch, den 16.05.2018, um 19:30 Uhr im kath. Pfarrheim in Ettleben, Mühlstraße, 97440 Werneck.
Zu dieser Versammlung werden alle Teilnehmer herzlich eingeladen.
Gäste sind willkommen.
Würzburg, den 12.04.2018
Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
gez.
Volker Liebenstein
Baurat
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Flurbereinigung Altbessingen 3
Stadt Arnstein
Landkreis Main-Spessart
BEKANNTGABE
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Flurbereinigungsplan Altbessingen 3 beschlossen. Die Bestandteile des Flurbereinigungsplans liegen
vom 07. Mai 2018 mit 07. Juni 2018
im Rathaus der Stadt Arnstein
Marktstr. 37, 97450 Arnstein
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Die Bekanntgabe und die Abfindungskarte können zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der Auslegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554/).
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Anhörungstermin
Dieser findet am Donnerstag, den 24. Mai 2018, von 09:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Arnstein statt.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte verlangt werden.
Würzburg, den 29.03.2018
Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Jürgen Eisentraut
Baudirektor
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STADT ARNSTEIN
IV/1 – 140
Vollzug der StVO;
Anordnung eines eingeschränkten Halteverbotes (VZ 286) sowie Aufbringen einer Grenzmarkierung (VZ299)
Die Stadt Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein erläßt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 StVO nach Anhörung der Landespolizeiinspektion Karlstadt folgende
Anordnung:
1. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird in der „Michael-Wenz-Straße“ im Bereich der oberen Montagehallen ein eingeschränktes Halteverbot mit Zusatzzeichen angeordnet. Im Einmündungsbereich der Michael-Wenz-Straße“ zur „Sichersdorfer Straße“ wird eine Grenzmarkierung angebracht.
2. Die vorstehende Anordnung tritt mit Aufstellung der Beschilderung in Kraft.
3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung wird gem. § 24 StVG als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Arnstein, 18.4.2018
Stadt Arnstein
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 01. Mai 2018 (Tag der Arbeit) geschlossen.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Marschausbildung - Nachtmarsch
Zeitpunkt: von 24.04.2018 (18:00 Uhr) bis 25.04.2018 (01:00 Uhr)
Raum: Arnstein-Neubessingen
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 24. April 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 25. April 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 26. April 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 26. April 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 13.04.2018
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Landesweiter Sirenenprobealarm
Am Mittwoch, 18. April 2018 um 11.00 Uhr findet ein landesweiter Sirenenprobealarm statt. Dieser dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen. Im Landkreis Main-Spessart werden die Sirenen nur in Teilen des Altlandkreises Karlstadt mit dem einminütigen Heulton „Rundfunkgeräte einschalten, auf Durchsagen achten“ ausgelöst. Betroffen sind die Stadt Arnstein, die Stadt Karlstadt (nur Ortsteil Heßlar), Markt Thüngen, Gemeinde Eußenheim (nur Ortsteile Bühler, Hundsbach, Münster und Obersfeld) und die Gemeinde Retzstadt.
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Im Stadtwald Arnstein ist dieses Frühjahr noch ein letzter Brennholz-Verstrich geplant.
Es sollen noch das schon angekündigte Buchen-Polterholz im Müdesheimer Sommerrain sowie möglicherweise noch einige Buchen-Kronenlose im Binsfelder Poppenhauser Rain und Müdesheimer Kühkopf angeboten werden. Weiterhin wahrscheinlich noch Kronen- und Durchforstungslose aus dem Halsheimer Kühkopf.
Falls es nicht weiter regnen sollte, könnte der Verstrich gegen Ende April stattfinden.
Wie schon angekündigt, wird für alle Lose die Frist zur Aufarbeitung und Abfuhr des Holzes aufgrund der extrem nassen Witterung im bisherigen Winter über den 1. Mai hinaus verlängert.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 14. April 2018 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 01. Mai 2018 (Tag der Arbeit) geschlossen.
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Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN
Die Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN findet am
Dienstag, 17. April 2018 von 14 bis 16 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Anmeldungen sind bei Frau Schöberl, Vorzimmer der Bürgermeisterin,
Tel. 09363/801-16 oder Herrn Scheffler Tel. 09353 / 984957 möglich.
Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 17. April 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 18. April 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 19. April 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 19. April 2018, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 19. April 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 06.04.2018
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B E K A N N T M A C H U N G
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung behandelt am
Mittwoch, dem 11. April 2018 um 18:00 Uhr
in einer Vorstandssitzung folgende Tagesordnungspunkte:
A) Öffentlicher Teil
1. Beschluss Flurbereinigungsplan
B) Nichtöffentlicher Teil
Die Behandlung der Tagesordnung zu Buchstabe A ist öffentlich.
Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen.
Würzburg, den 28.03.2018
Der / Die Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Eisentraut, Baudirektor
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Reuchelheim am Mittwoch, den 25. April 2018
Am Mittwoch, den 25. April um 19:30 Uhr findet im DJK-Sportheim in Reuchelheim eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Reuchelheim statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung, Bericht des 1. Vorstandes
2. Protokollverlesung
3. Kassenbericht; Entlastung Kassier u. Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Reuchelheim, 04. April 2018
Lichtlein
Jagdvorsteher
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Jagdkampfübung „GRAMSCHATZ NORD“ (Nachtübungen)
Zeitpunkt: 10.04.2018 (13:00 Uhr) bis 13.04.2018 (05:00 Uhr)
Raum: Stadt Arnstein, Thüngen, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 10. April 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 11. April 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 12. April 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 12.04.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 12. April 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 29.03.2018
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Verkehrsverhältnisse Arnstein
Die Stadt Arnstein gibt bekannt, dass am 06.04.2018 in der Zeit von 06.00 – 14.00 Uhr die Lorenz-Lembach-Straße im Bereich der Hs.Nr. 15 in Arnstein wegen einer Kranstellung vollständig gesperrt ist. Wir bitten die Anwohner des Edgar-Michael-Wenz-Rings über die Michael-Wenz-Straße auszuweichen.
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STADT ARNSTEIN
IV/1 – 140
Vollzug der StVO;
Anordnung eines eingeschränkten Halteverbotes (VZ 286) mit Zusatzzeichen (1060-31)
Die Stadt Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 StVO nach Anhörung der Landespolizeiinspektion Karlstadt folgende
Anordnung:
1. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird in der Straße „Am Steinbrünnlein“ auf der Ostseite von der südlichen Zufahrt zu Fl.Nr. 388 bis zur Einmündung der Straße „Am Wehr“ sowie auf der Westseite von der Einmündung Fl.Nr. 385 bis zur Einmündung der Straße „Am Wehr“ ein eingeschränktes Halteverbot mit Zusatzzeichen angeordnet.
2. Die vorstehende Anordnung tritt mit Aufstellung der Beschilderung in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gem. § 24 StVG als Ordnungswidrigkeit geahndet.
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Verfahren Laudenbach – Mühlbach – Dorferneuerung
Stadt Karlstadt, Landkreis Main-Spessart
Bekanntmachung und Ladung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hält am Donnerstag, den 12.04.2018, um 19:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Laudenbach, Himmelstadter Straße 27 in Laudenbach, Stadt Karlstadt eine
Informationsveranstaltung
über die Durchführung eines Dorferneuerungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz in Laudenbach und Mühlbach.
Hierzu werden alle Bürger und Grundeigentümer von Laudenbach und Mühlbach eingeladen.
Die Bürger und Grundeigentümer sollen an der Dorferneuerung intensiv mitwirken. Da die Dorferneuerung für die Stadt von erheblicher Bedeutung ist, liegt es in ihrem Interesse, an der Informationsversammlung teilzunehmen.
In der Versammlung wird insbesondere über Sinn und Zweck der Dorferneuerung, die Möglichkeit zur Durchführung von Maßnahmen im gemeinschaftlichen und öffentlichen Bereich, über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung sowie über das voraussichtliche Dorferneuerungsgebiet aufgeklärt.
Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit.
Zu der Versammlung sind auch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt und die landwirtschaftliche Berufsvertretung geladen, um über die in ihren Fachbereich fallenden Maßnahmen Aufschluss zu geben.
Würzburg, 20.02.2018
Jürgen Eisentraut
Baudirektor
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Fälligkeit der Hundesteuer 2018
Am 01.04. wird die Hundesteuer fällig. Maßgebend sind die zuletzt zugestellten Bescheide. Bürger, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, bitten wir dies umgehend zu erledigen.
Soweit SEPA-Lastschriftmandate erteilt wurden, werden die fälligen Beträge automatisch vom Konto eingezogen. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, den Fälligkeitstermin einzuhalten. Bei bargeldloser Zahlung wird um Angabe der jeweiligen Personenkontonummer (PK-Nummer) gebeten.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird automatisch gemahnt.
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist während der Osterfeiertage vom 30.03. bis 02.04.2018 geschlossen.
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 4. April 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 5. April 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 5. April 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 23.03.2018
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Annahme von Grünschnitt:
Aufgrund der anstehenden Abfallsammlung des Landkreises wird in der Zeit vom 31.03. bis 13.04.2018 kein Grünabfall im Wertstoffhof angenommen.
Wir bitten die Bürger die kostenfreie Grünabfallsammlung intensiv zu nutzen.
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Fälligkeit der Hundesteuer 2018
Am 01.04. wird die Hundesteuer fällig. Maßgebend sind die zuletzt zugestellten Bescheide. Bürger, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, bitten wir dies umgehend zu erledigen.
Soweit SEPA-Lastschriftmandate erteilt wurden, werden die fälligen Beträge automatisch vom Konto eingezogen. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, den Fälligkeitstermin einzuhalten. Bei bargeldloser Zahlung wird um Angabe der jeweiligen Personenkontonummer (PK-Nummer) gebeten.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird automatisch gemahnt.
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Verkehrsverhältnisse Arnstein
Die Stadt Arnstein gibt bekannt, dass vom 26.03. – 29.03.2018 Gashausanschlüsse in der Goldgasse in Arnstein verlegt werden. Sperrung der Goldgasse im Bereich der Hs.Nr. 14 vom 26.03. – 27.03.18 und im Bereich Hs.Nr. 51 vom 28.03. – 29.03.18. Die Arbeiten erfolgen jeweils mit einer Vollsperrung.
Wir bitten um Beachtung.
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist während der Osterfeiertage vom 30.03. bis 02.04.2018 geschlossen.
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Halsheim;
Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
Die Jagdgenossenschaft Halsheim hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 17.3.2018 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) im Jagdjahr 2017/2018 für die Wegebaumaßnahmen im Stadtteil Halsheim zu verwenden
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Arnstein-Halsheim, 17.3.2018
Elmar Weissenberger
Jagdvorsteher
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Die nächsten Brennholz-Verstriche im Stadtwald Arnstein finden, wie schon angekündigt, am Samstag, den 24.03.2018 um 9 Uhr in Arnstein an der Stadthalle, um 9.30 Uhr in Schwebenried am Sportheim und um 10.30 Uhr in Müdesheim am Sportheim statt.
Der Plan für Schwebenried hängt bereits im städtischen Aushangkasten in Schwebenried sowie der für Arnstein in Arnstein an der Außentür des Schwesternhauses aus.
In Müdesheim und in Reuchelheim sowie an der Außentür des Schwesterhauses in Arnstein hängen die Pläne seit Dienstag dieser Woche im Aushang. Alle Pläne sind ebenso wieder unter www.arnstein.de einsehbar.
In Reuchelheim ist 1 Los aus dem Trieb mit dabei und wird in Müdesheim mit verstrichen.
In Müdesheim im Sommerrain ist etwas weniger Holz als geplant in den Losen, dafür ist aber noch vorgesehen, das dort anfallende sehr schöne Polterholz zu verstreichen, sobald die Witterung eine Befahrbarkeit des Bodens zulässt. Da hier jetzt überwiegend Durchforstungsholz verstrichen wird, können diese Lose auch ab Oktober weiter aufgemacht werden.
Für Schwebenried war leider durch eine Verwechslung bis Montag dieser Woche ein falscher Plan im Internet. Inzwischen ist dieser ausgetauscht worden.
Wie schon angekündigt wird für alle Lose die Frist zur Aufarbeitung und Abfuhr des Holzes aufgrund der extrem nassen Witterung im bisherigen Winter über den 1. Mai hinaus verlängert.
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 28. März 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 29. März 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus entfällt
Die Bürgersprechstunde am 29. März 2018 entfällt.
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 5. April 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 16.03.2018
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Anmeldung zum Tag des offenen Denkmals
am Sonntag, 09. September 2018
Wie schon in den vergangenen Jahren, soll auch in diesem Jahr wieder ein Tag des offenen Denkmals durchgeführt werden. Ziel der Aktion ist es, durch die Öffnung sonst nicht zugänglicher Baudenkmäler in der Öffentlichkeit für den Denkmalschutzgedanken zu werben. Der bundesweite Termin am 09. September 2018 steht ganz im Zeichen des Schwerpunktthemas „Entdecken, was uns verbindet“.
Eigentümer, die sich bereit erklären ein Objekt o. ä. am 09. September 2018 zu öffnen, werden gebeten sich entsprechend anzumelden. Die Anmeldung (bitte immer die Teilnehmer-Nr. 104379 angeben) und Materialbestellung zum Tag des offenen Denkmals kann über das Internet unter www.denkmalschutz.de/denkmale-erleben/tag-des-offenen-denkmalsr/der-tag-des-offenen-denkmalsr-2018.html oder www.tag-des-offenen-denkmals.de erledigt werden. Die Anmeldung muss spätestens bis 31.05.2018 bei der Stiftung vorliegen.
Bitte teilen Sie Ihre Anmeldung auch der Stadt Arnstein (Frau Pfeuffer, Tel.: 09363/801-23) oder dem Landratsamt Main-Spessart (Frau Alsheimer, Fax 09353/793-851223 oder doerte.alsheimer@lramsp.de) mit.
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Halsheim
Am Samstag, den 17. März 2018, 20:00 Uhr, findet im Gasthaus Schömig in Halsheim eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Halsheim statt.
Hierzu sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Halsheim herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Jagdvorstehers
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
5. Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung 2017/18
6. Zuschuss zu den Wegebaumaßnahmen 2017
7. Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Hinweis:
Durch Eigentumswechsel im Jagdjahr 2017/18 eingetretene Veränderungen zum Jagdkataster sind vom Erwerber dem Jagdvorsteher nachzuweisen (§ 3 Abs. 2 S. 3 d. Satzung).
Halsheim, den 27. Februar 2018
gez.
E. Weissenberger
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsfeld
am Freitag, 16. März 2018
Am Freitag, den 16. März 2018 um 20.00 Uhr findet im Sportheim Binsfeld eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsfeld statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Jahresbericht des Vorstandes
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
3. Kassenbericht, Entlastung Kassier und Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
5. Wünsche und Anträge, Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder einen bevollmächtigten volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßige Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamteigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamteigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamteigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder der Gesamteigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Binsfeld, den 6.3.2018
gez.
Burkard Sauer
Jagdvorsteher
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Fälligkeit der Hundesteuer 2018
Am 01.04. wird die Hundesteuer fällig. Maßgebend sind die zuletzt zugestellten Bescheide. Bürger, die Ihren Hund noch nicht angemeldet haben, bitten wir dies umgehend zu erledigen.
Soweit SEPA-Lastschriftmandate erteilt wurden, werden die fälligen Beträge automatisch vom Konto eingezogen. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, den Fälligkeitstermin einzuhalten. Bei bargeldloser Zahlung wird um Angabe der jeweiligen Personenkontonummer (PK-Nummer) gebeten.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird automatisch gemahnt.
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Frühlingsmarkt am 18.03.2018
Anlässlich des Frühlingsmarktes am Sonntag, 18. März 2018 findet am Cancale-Platz der Autofrühling statt. Es wird daher darauf hingewiesen, dass der Cancale-Platz in der Zeit vom 17.03.2018 ab 7.00 Uhr - 18.03.2018 bis 20.00 Uhr gesperrt ist.
Weiterhin sind am Sonntag, den 18.03 2018 in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Marktstraße, der Wenzberg, der Schweinemarkt, die Untere Schützenbergstraße und das Schelleck gesperrt.
Die Umleitungen erfolgen wie bisher.
Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge in den Bereichen werden kostenpflichtig entfernt.
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist, während der Osterfeiertage, vom 30.30. bis 02.04.2018 geschlossen.
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Verkehrsverhältnisse Büchold
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass in der Zeit vom 19.03. – 23.03.2018 der Seeweg im Stadtteil Büchold wegen Wasser- und Kanalarbeiten komplett gesperrt ist. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist möglich. Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 20. März 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 21. März 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 22. März 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 22.03.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 22. März 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 09.03.2018
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Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Nachfolgend finden Sie auszugsweise die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen.
Sie können ihre Vorschläge bis Dienstag, 03. April 2018 schriftlich an uns richten oder bei der Stadt Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 10 (Frau Peters) persönlich abgeben.
Wir benötigen folgende Angaben: Familienname, Geburtsname, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Straße und Hausnummer und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.
Arnstein, 23.02.2018
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Altbessingen
am Samstag, den 10.3.2018
Am Samstag, den 10. März 2018 um 20.00 Uhr findet im DJK-Sportheim Altbessingen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Altbessingen statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Verlesung des Protokolls durch den Schriftführer
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Kassenbericht mit Entlastung der Vorstandschaft
5. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
6. Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, das jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Altbessingen, 19.2.2018
Erwin Göbel
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsbach
Am Sonntag den 11. März 2018 um 19.00 Uhr findet im Sportheim Binsbach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsbach statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung / Protokoll und Jahresbericht
2. Kassenbericht
3. Entlastung des Kassierers und der Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Binsbach, den 22.1.2018
Markert
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Halsheim
Am Samstag, den 17. März 2018, 20:00 Uhr, findet im Gasthaus Schömig in Halsheim eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Halsheim statt.
Hierzu sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Halsheim herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Jagdvorstehers
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
5. Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung 2017/18
6. Zuschuss zu den Wegebaumaßnahmen 2017
7. Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Hinweis:
Durch Eigentumswechsel im Jagdjahr 2017/18 eingetretene Veränderungen zum Jagdkataster sind vom Erwerber dem Jagdvorsteher nachzuweisen (§ 3 Abs. 2 S. 3 d. Satzung).
Halsheim, den 27. Februar 2018
gez.
E. Weissenberger
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsfeld
am Freitag, 16. März 2018
Am Freitag, den 16. März 2018 um 20.00 Uhr findet im Sportheim Binsfeld eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsfeld statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Jahresbericht des Vorstandes
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
3. Kassenbericht, Entlastung Kassier und Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
5. Wünsche und Anträge, Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder einen bevollmächtigten volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßige Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamteigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamteigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamteigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder der Gesamteigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Binsfeld, den 6.3.2018
gez.
Burkard Sauer
Jagdvorsteher
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Frühlingsmarkt am 18.03.2018
Anlässlich des Frühlingsmarktes am Sonntag, 18. März 2018 findet am Cancale-Platz der Autofrühling statt. Es wird daher darauf hingewiesen, dass der Cancale-Platz in der Zeit vom 17.03.2018 ab 7.00 Uhr - 18.03.2018 bis 20.00 Uhr gesperrt ist.
Weiterhin sind am Sonntag, den 18.03 2018 in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Marktstraße, der Wenzberg, der Schweinemarkt, die Untere Schützenbergstraße und das Schelleck gesperrt.
Die Umleitungen erfolgen wie bisher.
Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge in den Bereichen werden kostenpflichtig entfernt.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 10. März 2018 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Müdesheim;
Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
Die Jagdgenossenschaft Müdesheim hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 24.2.2018 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) für das Gemeinschaftsjagdrevier Müdesheim für den Wegebau im Stadtteil Müdesheim zu verwenden.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Arnstein-Müdesheim, 28.2.2018
Sauer Hubert
Jagdvorsteher
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 13. März 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 14. März 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 15. März 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 15. März 2018, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 15. März 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 02.03.2018
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Neubessingen;
Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
Die Jagdgenossenschaft Neubessingen hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 24.02.2018 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) für das Gemeinschaftsjagdrevier Neubessingen für den Wegebau im Stadtteil Neubessingen zu verwenden.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Stürmer Herbert
Jagdvorsteher
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Flurbereinigung Ettleben 2 – Flurneuordnung
Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt
Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes – FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes – AGFlurbG)
Bekanntmachung und Ladung
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Ettleben 2 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am:
Dienstag, dem 20.03.2018 um 19:00 Uhr,
Ort: Kath. Pfarrheim in Ettleben, Mühlstraße, 97440 Werneck
Tagesordnung:
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens
2. Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter
3. Allgemeine Aussprache
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 6 festgesetzt.
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 12 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern und Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
Würzburg, 05.02.2018
Sonja Röder
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Flurbereinigung Zeuzleben 2 – Flurneuordnung
Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt und
Stadt Arnstein, Landkreis Main-Spessart
Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes – FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes – AGFlurbG)
Bekanntmachung und Ladung
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Flurbereinigung Zeuzleben 2 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am:
Montag, dem 19.03.2018, um 19:00 Uhr,
Ort: Sportheim in Zeuzleben, Jahnstr. 1, 97440 Werneck
Tagesordnung
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens
2. Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter
3. Allgemeine Aussprache
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 8 festgesetzt.
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 16 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.
Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren
je 12 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft Zeuzleben
je 4 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft Werneck
vertreten.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
Würzburg, 02.02.2018
Sonja Röder
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Büchold
am Dienstag, den 6. März 2018
Am Dienstag, den 6. März 2018 um 19.30 Uhr findet im Sportheim Büchold eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Büchold statt, zu der alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung des 1. Vorstandes
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
3. Kassenbericht, Entlastung von Kassier und Vorstand
4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Veränderungen in der Grundstücksfläche sind dem Vorstand spätestens 1 Woche vor Versammlungsbeginn mitzuteilen.
Arnstein - Büchold, den 12.2.2018
gez.
Martin Suckfüll
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Schwebenried,
am Freitag, den 2.3.2018
Am Freitag, 2. März 2018 um 19.30 Uhr findet im Sportheim Schwebenried eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Schwebenried statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Verlesung der Niederschrift aus der Versammlung 2017
3. Bericht des 1. Vorstandes
4. Kassenbericht und Entlastung der Vorstandschaft
5. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
6. Wünsche und Anträge
7. Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Schwebenried, den 22.1.2018
Gerold Rudloff
Jagdvorsteher
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Maßholzverteilung im STT Schwebenried
Am Sonntag, 04.03.2018 um 10.00 Uhr findet im Pfarrheim Schwebenried die Maßholzverteilung statt.
Da dabei gleichzeitig das Maßgeld und die Rechtlerversicherung kassiert und Erläuterungen zur Rechtlerfläche gegeben werden, sollte jeder Rechtler persönlich zur Verteilung erscheinen.
Hinweis.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Weiterbestand des Holzrechts das Los in diesem Winter vollständig aufgearbeitet werden muss.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch „Gramschatz“ (Nachtmärsche)
Zeitpunkt: 05.03. – 06.03.2018 jeweils von 16:00 – 08:00 Uhr
Raum: Gramschatzer Wald
Art der Übung: Lehrübung „Leben unter erschwerten Bedingungen GRAMSCHATZ“
(Nachtübung)
Zeitpunkt: 06.03.2018 (15:00 Uhr) bis 07.03.2018 (10:00 Uhr)
Raum: Arnstein, Retzstadt, Thüngen
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Arnstein;
Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
Die Jagdgenossenschaft Arnstein hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 21.2.2018 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) für satzungsgemäße Aufgaben in den Gemeinschaftsjagdrevieren zu verwenden.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Arnstein, 26.2.2018
Reinhold Klein
Jagdvorsteher
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 6. März 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 7. März 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 8. März 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 08.03.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 8. März 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 23.02.2018
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Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Nachfolgend finden Sie auszugsweise die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen.
Sie können ihre Vorschläge bis Dienstag, 03. April 2018 schriftlich an uns richten oder bei der Stadt Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 10 (Frau Peters) persönlich abgeben.
Wir benötigen folgende Angaben: Familienname, Geburtsname, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Straße und Hausnummer und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.
Arnstein, 23.02.2018
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2019 – 2023
die Amtsdauer der Jugendschöffen endet mit Ablauf dieses Jahres. Es sind daher die Jugendschöffen
für die Jahre 2019 – 2023 neu zu wählen. Für diese Wahl hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Main-Spessart eine Vorschlagsliste zu erstellen und an das Amtsgericht zu übermitteln.
Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Zum Amt eines Jugendschöffen sollen solche Personen nicht berufen werden, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht im Landkreis Main-Spessart wohnen. Die Jugendschöffen sollen bis zum 01.01.2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 70 Jahre sein.
Im Übrigen sind die Bestimmungen der Schöffenbekanntmachung über die Verpflichtung zur Übernahme des Schöffenamtes, die Unfähigkeit und die Nichtberufung zum Schöffenamt, über weitere nicht zu berufende Personen und die Ablehnung des Schöffenamtes zu beachten.
Frauen und Männer, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und an der Ausübung des Amtes eines Jugendschöffen interessiert sind, können sich bis zum 20. März 2018 beim Kreisjugendamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, schriftlich um die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen bewerben. Nähere Auskünfte erteilt Herr Martin vom Kreisjugendamt Main-Spessart unter Tel.-Nr. 09353-793-1516.
Bei den Vorschlägen sind folgende Angaben zur Person zwingend erforderlich: Familienname, Geburtsname, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer, Telefonnummer sowie kurze Angaben über erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung sowie ggf. frühere Schöffentätigkeiten (von – bis).
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Verfahren Diebach 4 - Dorferneuerung
Stadt Hammelburg, Landkreis Bad Kissingen
Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes – FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes – AGFlurbG)
Bekanntmachung und Ladung
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Diebach 4 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am:
Donnerstag, dem 15.03.2018 um 19:00 Uhr,
Ort: Gasthaus „Goldenes Roß“, Diebacher Str. 28,
97762 Hammelburg-Diebach
Tagesordnung:
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens
2. Wahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter
3. Allgemeine Aussprache
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 5 festgesetzt.
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 10 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern und Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
Würzburg, 23.01.2018
Sonja Röder
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Altbessingen
am Samstag, den 10.3.2018
Am Samstag, den 10. März 2018 um 20.00 Uhr findet im DJK-Sportheim Altbessingen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Altbessingen statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Verlesung des Protokolls durch den Schriftführer
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Kassenbericht mit Entlastung der Vorstandschaft
5. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
6. Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, das jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Altbessingen, 19.2.2018
Erwin Göbel
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsbach
Am Sonntag den 11. März 2018 um 19.00 Uhr findet im Sportheim Binsbach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsbach statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung / Protokoll und Jahresbericht
2. Kassenbericht
3. Entlastung des Kassierers und der Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Binsbach, den 22.1.2018
Markert
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Neubessingen,
am Samstag, den 24.02.2018
Am Samstag, den 24. Februar 2018 um 19.30 Uhr findet im Sportheim Neubessingen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Neubessingen statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Jahresbericht des 1. Vorstand
2. Kassenbericht und Entlastung der Vorstandschaft
3. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
4. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Neubessingen, den 06.02.2018
Stürmer
Jagdvorsteher
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Marschausbildung zu Fuß
Zeitpunkt: 01.03.2018 von 08:00 –18:00 Uhr
Raum: Binsfeld, Dattensoll, Hundsbach, Obersfeld, Bühler, Halsheim
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Der für die Rechtler in Schwebenried („Maßholz“) vorgesehene Hieb in der Bern wird gerade gerückt und vorbereitet. Die Verteilung der „Maß“ kann dann voraussichtlich Anfang März stattfinden. Vorher war es leider nicht organisierbar.
Der nächste Brennholz-Verstrich ist für Mitte März vorgesehen. Hier werden im Binsfelder Bärental/Eselrain Buchen-Kronen und –Polterlose zum Verkauf kommen. Möglicherweise kommen hier auch noch Buchen-Kronen aus dem Müdesheimer Sommerrain mit zum Verstrich. Hier müssen die Maschinen allerdings noch die Rückegassen freiräumen.
Wie schon angekündigt wird für alle Lose die Frist zur Aufarbeitung und Abfuhr des Holzes aufgrund der extrem nassen Witterung im bisherigen Winter über den 1. Mai hinaus verlängert.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 27. Februar 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 28. Februar 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 1. März 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 1. März 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 16.02.2018
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Büchold
am Dienstag, den 6. März 2018
Am Dienstag, den 6. März 2018 um 19.30 Uhr findet im Sportheim Büchold eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Büchold statt, zu der alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung des 1. Vorstandes
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
3. Kassenbericht, Entlastung von Kassier und Vorstand
4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Veränderungen in der Grundstücksfläche sind dem Vorstand spätestens 1 Woche vor Versammlungsbeginn mitzuteilen.
Arnstein - Büchold, den 12.2.2018
gez.
Martin Suckfüll
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Arnstein
am Mittwoch, 21.2.2018
Am Mittwoch, 21.2.2018 um 19.30 Uhr findet im Sportheim Arnstein eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Arnstein statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Jahresbericht des Vorstandes
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
3. Kassenbericht, Entlastung, Kassier und Vorstand
4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein, 1.2.2018
Reinhold Klein
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Schwebenried,
am Freitag, den 2.3.2018
Am Freitag, 2. März 2018 um 19.30 Uhr findet im Sportheim Schwebenried eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Schwebenried statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Verlesung der Niederschrift aus der Versammlung 2017
3. Bericht des 1. Vorstandes
4. Kassenbericht und Entlastung der Vorstandschaft
5. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
6. Wünsche und Anträge
7. Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Schwebenried, den 22.1.2018
Gerold Rudloff
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Müdesheim
am Samstag, den 24. Februar 2018
Am Samstag, den 24. Februar 2018 findet um 19.30 Uhr im RSV-Sportheim Müdesheim eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Müdesheim statt, zu der alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Jahresbericht des 1. Vorstandes
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
3. Kassenbericht, Entlastung von Kassier und Vorstand
4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Veränderungen in der Grundstücksfläche sind dem Vorstand spätestens 1 Woche vor Versammlungsbeginn mitzuteilen.
Arnstein - Müdesheim, den 18.12.2017
gez.
Sauer Hubert
Jagdvorsteher
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch
Zeitpunkt: 22.02.2018 von 7:00 bis 15:00 Uhr
Raum: Eußenheim, Büchold, Reuchelheim, Halsheim,Thüngen, Stetten und Schönarts
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN
Die Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN findet am
Dienstag, 20. Februar 2018 von 14 bis 16 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Anmeldungen sind bei Frau Schöberl, Vorzimmer der Bürgermeisterin,
Tel. 09363/801-16 oder Herrn Scheffler Tel. 09353 / 984957 möglich.
Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 20. Februar 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 21. Februar 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 22. Februar 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 22.02.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 22. Februar 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 09.02.2018
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Die Hegefischereigenossenschaft Wern und Nebengewässer gibt bekannt:
In der Zeit vom 08. Januar – 23. Februar ist es für Anlieger an der Wern mit landwirtschaftlichen Flächen möglich einen Förderantrag zum KulaP zu stellen. Der Gewässer – und Erosionsschutzstreifen (B 34) kann eine erhebliche Schutzfunktion für die Wern und Nebengewässer darstellen und wird bis zu 920 Euro pro Hektar Nutzfläche gefördert. Für alle Beteiligten einschließlich Gewässerbewirtschafter, Imker und Landwirte eine äußerst sinnvolle Schutzmaßnahme im Förderprogramm. Interessenten können sich an das Amt für Landwirtschaft und Forsten, Ringstraße 51, 97753 Karlstadt wenden. Ansprechpartner im Amt: Eva Heilmeier Tel. 09353/790830. Frau Heilmeier besucht auf Einladung gerne Informationsveranstaltungen des Bauernverbandes oder anderer Gemeinschaften mit dem Ziel der Information und Erläuterung der Förderrichtlinien. Die letzte Antragsfrist 23. Februar ist unbedingt zu beachten. (Gesetzliche Ausschlussfrist)
J.Schindler
Mitglied im Vorstand der Hegefischereigenossenschaft Wern und Nebengewässer.
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Arnstein
am Mittwoch, 21.2.2018
Am Mittwoch, 21.2.2018 um 19.30 Uhr findet im Sportheim Arnstein eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Arnstein statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Jahresbericht des Vorstandes
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
3. Kassenbericht, Entlastung, Kassier und Vorstand
4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein, 1.2.2018
Reinhold Klein
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Heugrumbach
Am Freitag, den 23.2.2018
Am Freitag, 23.2.2018 um 19.30 Uhr findet im Sportheim Heugrumbach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Heugrumbach statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Bericht des 1. Vorstandes
2. Protokollverlesung
3. Kassenbericht, Entlastung – Kassier u. Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Wünsche u. Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimm-recht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Heugrumbach, den 8.2.2018
Dominik Manger
1. Vorsitzender
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Neubessingen,
am Samstag, den 24.02.2018
Am Samstag, den 24. Februar 2018 um 19.30 Uhr findet im Sportheim Neubessingen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Neubessingen statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Jahresbericht des 1. Vorstand
2. Kassenbericht und Entlastung der Vorstandschaft
3. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
4. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Neubessingen, den 06.02.2018
Stürmer
Jagdvorsteher
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist vom 11.02. bis 13.02.2018 geschlossen.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 10. Februar 2018 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 14. Februar 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 15 Februar 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 15. Februar 2018, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 15. Februar 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 02.02.2018
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Müdesheim
am Samstag, den 24. Februar 2018
Am Samstag, den 24. Februar 2018 findet um 19.30 Uhr im RSV-Sportheim Müdesheim eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Müdesheim statt, zu der alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung, Jahresbericht des 1. Vorstandes
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
3. Kassenbericht, Entlastung von Kassier und Vorstand
4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Veränderungen in der Grundstücksfläche sind dem Vorstand spätestens 1 Woche vor Versammlungsbeginn mitzuteilen.
Arnstein - Müdesheim, den 18.12.2017
gez.
Sauer Hubert
Jagdvorsteher
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Verkehrsverhältnisse Höflein Arnstein
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass in der Zeit vom 05.02. – 09.02.2018 die Straße „Höflein“ in Arnstein wegen Dacharbeiten mit Kranstellung im Bereich des Anwesens 14 komplett gesperrt ist. Weiterhin wird für diese Zeit ein absolutes Halteverbot angeordnet. Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 6. Februar 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 7. Februar 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 8. Februar 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 08.02.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 8. Februar 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 26.01.2018
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Bekanntmachung
BAB A7 Fulda-Würzburg;
Abschnitt AK Schweinfurt/Werneck – TR Riedener Wald, 6-streifiger Ausbau
Planungsbegleitende Vermessung
Der 6-streifige Ausbau der A 7 zwischen dem AK Schweinfurt/Werneck und dem AK Biebelried ist im derzeit gültigen Bedarfsplan im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft.
Im Abschnitt AK Schweinfurt/Werneck – TR Riedener Wald soll nun mit der Entwurfsplanung begonnen werden. Räumlich umfasst ist neben der BAB A7 von Betr.km 637,500 bis 646,000 der Bereich des AK Schweinfurt/Werneck, die BAB A 70 von Betr.km 0,000 bis 2,500 sowie die B 26n von Betr.km 0,000 bis 0-900.
Die Autobahndirektion plant im Gemeindegebiet Werneck und Arnstein das o.a. Bauvorhaben. Um die Planung ordnungsgemäß vorbereiten zu können, ist es notwendig, auf einer Vielzahl von Grundstücken in der Zeit ab Anfang Januar 2018 bis Ende Mai 2018 die planungsbegleitenden Vermessungsarbeiten durchzuführen.
Die Breite des Vermessungskorridors beträgt links und rechts der Fahrbahnränder der Autobahn rund 100 m. Straßen /Wege werden beidseits der A 7, A 70 und B 26n auf einer Länge von mind. 500 m aufgemessen, Gewässer, kreuzende Gewässer, Gräben, Hochspannungsleitungen beidseits der A 7, A 70 und B 26n auf einer Länge von mind. 300 m.
Grundstücke im Vermessungskorridor rund 100 m links und rechts der Fahrbahnränder der Autobahn sind in der beiliegenden Liste erfasst (Anlage). Darüber hinausgehende Grundstücke für die Vermessung der Gewässer, kreuzende Gewässer, Gräben, Hochspannungsleitungen ergeben sich bei den Vermessungsarbeiten aus der Örtlichkeit und können im Vorfeld nicht benannt werden.
In der Gemeinde Werneck sind Grundstücke in den Gemarkungen Eckartshausen, Rundelshausen, Ettleben, Werneck, Stettbach, Schraudenbach, Zeuzleben und Mühlhausen betroffen. In der Gemeinde Arnstein die Gemarkungen Gänheim und Binsbach.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden (§ 16a FStrG). Die Arbeiten werden durch Beauftragte der Autobahndirektion durchgeführt. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das zuständige Landratsamt Schweinfurt für Grundstücke in der Gemeinde Werneck bzw. das zuständige Landratsamt Main-Spessart für Grundstücke in der Gemeinde Arnstein auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Untersuchung wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden.
Hinweis: Den Übersichtslageplan und die Liste der betroffenen Grundstücke können Sie im Rathaus, Zimmer-Nr. 12 bzw. auf der Homepage der Stadt Arnstein: www.arnstein.de/Leben-Wohnen/Vermessungen BAB A 7 einsehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid der Autobahndirektion Nordbayern vom 20.12.2017 kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Würzburg
Peterplatz 9
97070 Würzburg
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßenrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Gez.
Rudhardt
Bauoberrat, Referent
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Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.V.m. Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Bundesautobahn A 7 Fulda – Würzburg, Abschnitt Autobahnkreuz (AK) Schweinfurt/Werneck - Anschlussstelle (AS) Gramschatzer Wald;
Ersatzneubau der Werntalbrücke (Bauwerk 645a) mit streckenbaulichen Anpassungen, Bau-km 644+750 bis Bau-km 645+615
Für das o. a. Bauvorhaben liegt der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken vom 25.01.2018, Nr. 32-4354.1-1-9, mit Rechtsbehelfsbelehrung und mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen zur allgemeinen Einsicht aus
bei der (Anschrift der Stadt/Markt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft oder des Landratsamts)
Stadt Arnstein, Marktstraße 37, 97450 Arnstein
in der Zeit (von - bis)
31.01.2018 bis 14.02.2018
während der Dienststunden (von - bis)
Montag bis Freitag von 8-12 Uhr
und Donnerstag von 14-18 Uh
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch bei der Autobahndirektion Nordbayern, Flaschenhofstraße 55, 90402 Nürnberg, und bei der Regierung von Unterfranken, Stephanstraße 2, 97070 Würzburg eingesehen werden.
Außerdem können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter http://www.regierung.unterfranken.bayern.de, unter der Rubrik „Planung und Bau“ > Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren > Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren eingesehen werden (http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/4/uebersicht.html). Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich ist allein der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Vorhabensträger, den Vereinigungen i.S.d. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, sowie denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, individuell mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG).
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 17 FStrG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG)
Arnstein, 26.01.2017
STADT ARNSTEIN
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 30. Januar 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 31. Januar 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 1. Februar 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 1. Februar 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 19.01.2018
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Verfahren Rohrbach 5 – Flurneuordnung
Stadt Karlstadt, Landkreis Main-Spessart
Bekanntgabe
Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes Rohrbach 5 und die Änderungskarte zur Gebietskarte liegen vom 05.02.2018 mit 19.02.2018 im Rathaus der Stadt Arnstein, Zimmer Nr. 13 während der allgemeinen Dienststunden, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 14 – 18 Uhr zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes und eine Karte mit dem Verfahrensgebiet nach der Änderung, die alle aktuell einbezogenen Grundstücke ausweist, können in den nächsten drei Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Einleitung und Änderung des Verfahrensgebietes“ eingesehen werden (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554/).
Würzburg, den 12.01.2018
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Melanie Wagenhäuser
Baurätin
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Die nächsten Verstriche im Stadtwald Arnstein sollen bis ca. Mitte Februar im Müdesheimer Sommerrain und Reuchelheimer Trieb stattfinden. Ebenso ein Verstrich im Schwebenrieder Rennweg.
Auch soll in Binsfeld im Bärental/Eselrain noch ein Verstrich stattfinden. Gerade hier ist aber durch die Hanglage die Befahrbarkeit besonders eingeschränkt.
Zurzeit wird gerade im Schwebenrieder Wartberg gefällt, sodass das Maßholz bis Mitte Februar ausgeteilt werden kann.
Da dieser Winter extrem nass ist, steht aber dieser Zeitplan leider unter dem Wetter-Vorbehalt.
Bei allen schon verteilten Brennholz-Losen im Stadtwald wird dieses Frühjahr die Abfuhrfrist über den 1. Mai hinaus verlängert, bis es trockeneres Wetter und befahrbare Verhältnisse gibt.
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Gänheim
am Sonntag, 21.01.2018
Am Sonntag, 21.01.2018 um 19:00 Uhr findet im DJK-Sportheim in Gänheim eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Gänheim statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Protokoll der letzten Versammlung
3. Kassenbericht und Entlastung der Vorstandschaft
4. Bericht des Jagdvorstehers
5. Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtschillings
6. Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Gänheim, 10.01.2018
Georg Scheuring
Jagdvorsteher
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 23. Januar 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 24. Januar 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 25. Januar 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 25.01.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 25. Januar 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 12.01.2018
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Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler durch den Landkreis Main-Spessart
Der Landkreis wird auch 2018 Sportlerinnen und Sportler für ihre Erfolge im Jahr 2017 ehren.
Hierzu bitten wir bis spätestens 17. Januar 2018 Sportlerinnen und Sportler bei der Stadt Arnstein zu melden, die in der Großgemeinde wohnhaft sind, aber einem Verein außerhalb des Landkreises angehören.
Für die Auszeichnung kommt folgender Personenkreis in Frage:
- Teilnehmer an Olympischen Spielen
- Teilnehmer an Europa- oder Weltmeisterschaften
- Teilnehmer an Deutschen Meisterschaften (1.- 5. Platz)
- Teilnehmer an Bayerischen, Hessischen und Süddeutschen Meisterschaften (1. – 3. Platz)
- Vergleichbare Meisterschaften (bitte genau benennen, welcher der vorgenannten Meisterschaften diese entspricht).
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Festsetzung der Grundsteuer 2018
Letztmals ergingen nach der Hauptveranlagung zum 01.01.2002 aufgrund der finanzamtlichen Messbescheide für alle wirtschaftlichen Einheiten generelle Grundsteuerbescheide. Weitere Grundsteuerbescheide wurden und werden nach später folgenden finanzamtlichen Grundsteuermessbescheiden bekanntgegeben. Dies gilt insbesondere bei Neu- und Nachveranlagung.
Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2018 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2018 erhalten, im Kalenderjahr 2018 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2017 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je ¼ ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2018, vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung (Jahreszahlung am 01.07.), fällig.
Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch einlegen (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erheben (siehe 2.).
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Arnstein, Rathaus, Marktstr. 37, 97450 Arnstein einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postfachanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Arnstein) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postfachanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Arnstein) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung.
- Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Stadt Arnstein
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Gänheim
am Sonntag, 21.01.2018
Am Sonntag, 21.01.2018 um 19:00 Uhr findet im DJK-Sportheim in Gänheim eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Gänheim statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Protokoll der letzten Versammlung
3. Kassenbericht und Entlastung der Vorstandschaft
4. Bericht des Jagdvorstehers
5. Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtschillings
6. Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Gänheim, 10.01.2018
Georg Scheuring
Jagdvorsteher
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 13. Januar 2018 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 16. Januar 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 17. Januar 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 18. Januar 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 18. Januar 2018, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 18. Januar 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 05.01.2018
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 9. Januar 2018 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 10. Januar 2018
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 11. Januar 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 11.01.2018, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 11. Januar 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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2017
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vom 29.12.2017
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Hinweis auf Mitteilungspflicht!
Veränderungen im Gebäudebestand
Die Stadtverwaltung weist alle Beitragschuldner auf Ihre Verpflichtung hin, maßgebliche Veränderungen der beitragspflichtigen Geschossfläche mitzuteilen. Die entstandenen Beiträge werden mit den jeweils aktuellen Beitragssätzen berechnet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung bzw. zur Entwässerungssatzung und gilt beispielsweise bei nachträglicher Errichtung einzelner Wohnräume im Dachgeschoss. Eine Flächenmehrung ist mit den jeweils aktuellen Beitragssätzen abzurechnen. Aufgrund steigender Beitragssätze kann eine zeitnahe Meldung durchaus finanzielle Vorteile für den Betroffenen mit sich bringen. Derartige Mitteilungen nimmt Frau Full unter Telefon 09363 / 801-43 oder Email christiane.full@arnstein.bayern.de entgegen.
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad und das Bistro sind vom 23.12.2017 bis einschließlich 01.01.2018 geschlossen. Ab 03.01.2017 ist das Hallenbad zu den gewohnten Zeiten wieder geöffnet.
Vom 06.01.2018 bis 07.01.2018 sind das Hallenbad und das Bistro ebenfalls geschlossen.
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Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 4. Januar 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 11. Januar 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 4. Januar 2018, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 11. Januar 2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 22.12.2017
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad und das Bistro sind vom 23.12.2017 bis einschließlich 01.01.2018 geschlossen. Ab 03.01.2017 ist das Hallenbad zu den gewohnten Zeiten wieder geöffnet.
Vom 06.01.2018 bis 07.01.2018 sind das Hallenbad und das Bistro ebenfalls geschlossen.
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Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 28. Dezember 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus entfällt
Die Bürgersprechstunde am Donnerstag, 28. Dezember 2017 entfällt.
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 11.01.2018 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 15.12.2017
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Der letzte Brennholz-Verstrich im Stadtwald Arnstein vor Weihnachten wird am Freitag, den 22.12.2017 stattfinden.
Beginn ist in Binsfeld am Feuerwehrhaus um 14.15 Uhr mit 12 Buchen-Durchforstungslosen aus dem Kühbusch nahe dem Ort.
Weiter geht es in Müdesheim am Sportheim um 14.50 Uhr. Dort werden 9 Buchen-Durchforstungslose aus dem Buchenwald verstrichen.
Um 15.20 Uhr werden in Altbessingen am Sportheim 8 Kronen- und Durchforstungslose aus dem Weidig verstrichen.
Der Verstrich in Schwebenried am Feuerwehrhaus beginnt dann um 15.45 Uhr. Dort werden 10 Durchforstungslose aus dem Seeholz (Buchenplatz) vergeben.
Zum Schluss sind wir in Gänheim am Sportheim um 16.20 Uhr. Dort werden dann ca. 7 Durchforstungslose aus dem Niederholz sowie ein Brennholz-Kahlschlag aus dem Mehlenholz (Laimenländer Körperschaft) oberhalb der MIWE in Arnstein verstrichen.
Die Pläne hängen in den städtischen Aushangkästen in den genannten Gemarkungen und an der Außentür des Schwesternhauses in Arnstein aus. Sie sind weiterhin im Internet unter www.arnstein.de verfügbar.
Bei weiteren Verstrichen im neuen Jahr werden noch Buchenlose in Binsfeld (Eselrain/Bärental) sowie Buchen-Kronen und -Polterholz in Müdesheim (Sommerrain) folgen.
Auch sind weitere Lose in Schwebenried im Rennweg sowie in Reuchelheim im Trieb geplant.
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Hallenbad geschlossen
Arnstein: Das Hallenbad und das Bistro sind vom 23.12.2017 bis einschließlich 01.01.2018 geschlossen. Ab 02.01.2017 ist das Hallenbad zu den gewohnten Zeiten wieder geöffnet.
Vom 06.01.2018 bis 07.01.2018 sind das Hallenbad und das Bistro ebenfalls geschlossen.
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Schwimmen bei Kerzenschein mit freiem Eintritt
Arnstein.
Am dritten Adventswochenende lädt Schwimmmeister Siegfried Schlereth zum 12. Schwimmen bei Kerzenschein und leiser Musik ein. Das Arnsteiner Hallenbad wird aufgrund der positiven Resonanz aus der Vergangenheit am Freitag, 15. Dezember und Samstag, 16. Dezember ab 17 Uhr mit Einbruch der Dunkelheit in Kerzenschein gehüllt.
Im adventlichen Licht und bei leisen Klängen soll das Schwimmen zum Wohlfühlerlebnis in der kalten dunklen Winterzeit werden.
Wir freuen uns auf viele adventliche Schwimmer. Der Eintritt ist kostenlos.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 19. Dezember 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 20. Dezember 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 21. Dezember 2017, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 21. Dezember 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 21. Dezember 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 08.12.2017
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Der Weihnachtsverstrich ist am Freitag, den 22.12. nachmittags geplant. Hier werden Durchforstungslose in Gänheim (Niederholz), Schwebenried (Buchenplatz) sowie Müdesheim (Buchenwald) angeboten. Weiterhin kommen Durchforstungs- und Kronenlose in Altbessingen (Weidig) und möglicherweise (wetterabhängig) in Binsfeld (Eselrain/Bärental) zum Verkauf.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 9. Dezember 2017 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: SIRA Übung „Werneck“
Zeitpunkt: 11.12 – 12.12.2017
Raum: Stadt Arnstein
Art der Übung: Lehrübung „Leben unter erschwerten Bedingungen GRAMSCHATZ“
Zeitpunkt: 12.12.2017 (17.00 Uhr) bis 13.12.2017 (8.30 Uhr)
Raum: Arnstein, Retzstadt, Thüngen
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Verkehrseinschränkungen am Arnsteiner Weihnachtsmarkt
Aufgrund des Arnsteiner Weihnachtsmarktes besteht ab Samstag, 09.12.2017, 8.00 Uhr bis Sonntag, 10.12.2017, 21.00 Uhr auf dem gesamten Schweinemarkt, am Schelleck, in der Goldgasse sowie am Schlegel ein generelles Fahr- und Parkverbot.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 12. Dezember 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN
Die Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN findet am
Dienstag, 12. Dezember 2017 von 14 bis 16 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Anmeldungen sind bei Frau Schöberl, Vorzimmer der Bürgermeisterin,
Tel. 09363/801-16 oder Herrn Scheffler Tel. 09353 / 984957 möglich.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 13. Dezember 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 14. Dezember 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus entfällt
Die Bürgersprechstunde am 14. Dezember 2017 entfällt.
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 21. Dezember 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 14.12.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 01.12.2017
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Verkehrseinschränkungen am Arnsteiner Weihnachtsmarkt
Aufgrund des Arnsteiner Weihnachtsmarktes besteht ab Samstag, 09.12.2017, 8.00 Uhr bis Sonntag, 10.12.2017, 21.00 Uhr auf dem gesamten Schweinemarkt, am Schelleck, in der Goldgasse sowie am Schlegel ein generelles Fahr- und Parkverbot. Zum Aufbau des Weihnachtsmarktes werden die Parkflächen des Schweinemarktes und im Bereich des Schlegels bereits ab Mittwoch, 06.12.2017 gesperrt.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 5. Dezember 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 6. Dezember 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 7. Dezember 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 7. Dezember 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 24.11.2017
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Katharinenmarkt am 26. November 2017
Aus Anlass des Katharinenmarktes am Sonntag, 26. November 2017 sind in der Zeit von
7.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Marktstraße, der Wenzberg, der Schweinemarkt, die
Untere Schützenbergstraße, und das Schelleck gesperrt.
Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge in diesem Bereich werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Umleitungen erfolgen wie bisher.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Einsatzübung (mit Nachtmärschen)
Zeitpunkt: vom 29.11. bis 04.12.2017
Raum: Karlstadt, Eußenheim, Arnstein, Thüngen, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Das Forstrevier Arnstein informiert, dass am Samstag, den 02.12.2017 in folgenden Gemarkungen die ersten Verstriche im Stadtwald stattfinden werden: Arnstein, Büchold, Altbessingen und Halsheim. Die Pläne mit den Einzelheiten hängen in den städtischen Aushangkästen in den genannten Gemarkungen und an der Außentür des Schwesternhauses am Forstrevier Arnstein aus. Weiterhin sind sie unter www.arnstein.de verfügbar.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 28. November 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 29. November 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 30. November 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 30. November 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 30.11.2017
.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 17.11.2017
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Stadt Arnstein
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG)
i. V. m. Art 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Bundesautobahn A7 Fulda-Würzburg, Abschnitt Autobahnkreuz (AK) Schweinfurt/Werneck – Anschlussstelle (AS) Gramschatzer Wald;
Ersatzneubau der Werntalbrücke (Bauwerk BW 645 a) mit streckenbaulichen Anpassungen von Bau-km 644+750 bis 645+615
1. Zur Erörterung der in Bezug auf das o. g. Bauvorhaben erhobenen Einwendungen und eingegangenen Stellungnahmen führt die Regierung von Unterfranken einen Erörterungstermin durch und zwar am
Donnerstag, den 30. November 2017, ab 09:30 Uhr,
in der Stadthalle Arnstein, Cancale-Platz 6, 97450 Arnstein.
Falls erforderlich wird der Erörterungstermin am Freitag, den 1. Dezember 2017 und an den nachfolgenden Tagen (außer Samstag, Sonntag, Feiertag) fortgesetzt; dies wird am Ende des jeweiligen Verhandlungstages bekannt gegeben.
2. Den Beteiligten ist die Teilnahme am Erörterungstermin freigestellt. Beteiligte sind insbesondere die in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden, Personen, die Einwendungen erhoben haben, und die übrigen von dem Vorhaben Betroffenen sowie die nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Regierung von Unterfranken zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
3. Durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, können nicht erstattet werden.
4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (Art. 73 Abs. 6 Satz 6 i. V. m. Art 68 Abs. 1 BayVwVfG). Jeder Teilnehmer muss sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) ausweisen können.
Arnstein, 17.11.2017
STADT ARNSTEIN
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Büchold,
am Dienstag, den 21.11.2017
Am Dienstag, 21.11.2017 um 19.00 Uhr findet im Sportheim Büchold eine außerordentliche Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Büchold statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
Heckenschnitt
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Büchold, den 14.11.2017
Schaupp
Schriftführer
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist vom 20.11. bis zum 21.11.2017 aufgrund von Wartungsarbeiten geschlossen.
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Katharinenmarkt am 26. November 2017
Aus Anlass des Katharinenmarktes am Sonntag, 26. November 2017 sind in der Zeit von
7.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Marktstraße, der Wenzberg, der Schweinemarkt, die
Untere Schützenbergstraße, und das Schelleck gesperrt.
Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge in diesem Bereich werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Umleitungen erfolgen wie bisher.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 21. November 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 22. November 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 23. November 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 23. November 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 10.11.2017
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Problemabfallsammlung 2017
Am 16.09.2017 beginnen die diesjährigen mobilen Herbst-Problemabfallsammlungen (Gemeinden, die nicht im Frühjahr angefahren wurden, werden jetzt im Herbst angefahren).
Für die Bevölkerung bieten diese aus dem Hausmüllgebührenaufkommen finanzierten Sammlungen eine bürgernahe und kostenfreie Möglichkeit, Problemabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
Diese Sammlungen garantieren eine umweltfreundliche Entsorgung bzw. Wiederverwertung der Problemabfälle und dienen damit der Entlastung unserer Umwelt.
Problemabfälle sind Schadstoff belastete Bestandteile des Hausmülls, die aufgrund ihrer Stoffeigenschaften nicht in die Restmülltonne gegeben und mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Insbesondere sind dies:
- Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
- Holzschutzmittel,
- Desinfektionsmittel,
- stark ölhaltige Abfälle wie z. B. tropfende verbrauchte Ölbinder sowie Ölfilter,
- Chemikalienreste aus dem Hobbybereich wie z. B. Fixierbäder, Bleichbäder, Entwicklerbäder,
- Quecksilberhaltige Abfälle wie z. B. Thermometer, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen,
- Säuren, Laugen, Salze,
- lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen wie z. B. Kaltreiniger, Pinselreiniger, Kleber, Abbeizmittel, flüssige Farben und Lacke, Frostschutzmittel und Bremsflüssigkeit,
- Handfeuerlöscher,
- teilentleerte Spraydosen,
- Altreifen ohne Felge bis 130 cm Durchmesser in haushaltsüblichen Mengen
- Gasentladungslampen
- Batterien
Nach der geltenden Batterieverordnung müssen sämtliche Batterien – unabhängig vom Schadstoffgehalt - vom Handel zurückgenommen werden. Auch schadstoffarme Batterien dürfen nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden. In erster Linie sollte der Handel damit in die Pflicht genommen werden – dies war Zweck der Verordnung. Der Landkreis nimmt bei den Problemabfallsammlungen aber Batterien in haushaltsüblichen Mengen an.
Nicht angenommen werden:
- Leergebinde aus Metall/Kunststoff mit ausgehärteten Farb-, Lack-, Kleber- oder anhaftenden Mineralölresten,
- Gebinde mit festen Dispersionsfarben oder mit geringen Mengen flüssiger Dispersionsfarben,
- Altmedikamente,
Alle diese Stoffe sind wegen ihres geringen Schadstoffgehaltes über die Mülltonne bzw. direkt über die Kreismülldeponie zu entsorgen. Bei Altmedikamenten ist dabei aber unbedingt darauf zu achten, dass diese nicht in die Hände von Kindern gelangen können! - Gebinde mit Spritzmittelresten aus der Landwirtschaft
Spritzmittelkanister sind in sauberen und ausgespültem Zustand wiederverwertbar und werden auf der Kreismülldeponie und in den Wertstoffhöfen kostenfrei angenommen, - Altöl muss vom Verkäufer kostenlos zurückgenommen und entsorgt werden,
- Reifen mit Felgen sowie Reifen über 130 cm Durchmesser und zerschnittene Reifen,
- Elektro- und Elektronikschrott mit Ausnahme von Gasentladungslampen.
Die Problemabfälle dürfen erst zu den Sammelterminen und -zeiten angeliefert werden, damit sie sofort von dafür qualifiziertem Personal übernommen werden können.
Schon vorher an den Sammelplätzen abgestellte Abfälle stellen eine erhebliche Gefährdung z. B. für spielende Kinder dar.
Es wird deshalb an die Einsicht aller Anlieferer appelliert.
Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Sammlungen ist den Hinweisen und Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten. Letztlich geht es um die Sicherheit aller.
Das Landratsamt ruft die Bevölkerung zur regen Beteiligung auf. Es gilt jedoch die Einschränkung, dass nur „haushaltsübliche“ Mengen angenommen werden, d. h. größere Mengen aus Gewerbebetrieben können bei den mobilen Sammlungen nicht angenommen werden.
Trotzdem muss man sich darüber im Klaren sein, dass auch die bei der Problemabfallsammlung erfassten Stoffe nicht ohne Umweltbelastungen „aus der Welt geschafft werden können“.
Das Vermeiden solcher Stoffe sollte deshalb an erster Stelle stehen, d. h. durch bewusstes Einkaufen schadstoffhaltige Stoffe wenn irgend möglich erst gar nicht ins Haus holen.
Bei Fragen rund um die Abfallentsorgung hilft die Abfallberatung des Landratsamtes Main-Spessart gerne weiter.
Herr Braasch, Tel.: 09353/793-1236, Fax: 09353/793-851236
Herr Baer, Tel.: 09353/793-1266, Fax: 09353/793-851266
E-Mail: Abfallberatung@Lramsp.de
Termine für die Großgemeinde
Binsbach, 18.11.2017 9:00 - 9:30 Ammannstr./Schuhmarkt
Gänheim, 18.11.2017 9:45 - 10:30 Feuerwehrhaus (Zehntstraße)
Arnstein, 18.11.2017 10:45 - 11:45 Cancale-Platz
Reuchelheim, 18.11.2017 12:00 - 12:30 Feuerwehrhaus (Marbacher Str.)
Müdesheim, 18.11.2017 12:45 - 13:15 An der Linde (Gemeindewaage)
Halsheim, 18.11.2017 13:30 - 14:00 Dorfmitte
Binsfeld, 18.11.2017 14:15 - 14:45 Feuerwehrhaus
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 11. November 2017 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch Arnstein
Zeitpunkt: vom 13.11. bis 16.11.2017 (10:00 – 17:00 Uhr)
Raum: Arnstein, Thüngen, Stetten, Schönarts, Heßlar
Art der Übung: SIRA Übung „Werneck“
Zeitpunkt: vom 13.11. bis 14.11.2017
Raum: Stadt Arnstein
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 14. November 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle entfällt
Der Sprechtag der Forstdienststelle am Mittwoch, 15. November 2017 entfällt
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 16. November 2017, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 16. November 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 16. November 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 16.11.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 03.11.2017
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Dorferneuerung Reuchelheim – Müdesheim
Stadt Arnstein, Landkreis Main-Spessart
Neuwahl von Vorstandsmitgliedern und ihrer Stellvertreter
Bekanntgabe
Wer Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke und die ihnen gelichstehenden Erbbauberechtigten werden zu einer Teilnehmerversammlung geladen, in der die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und ihrer Stellvertreter gewählt werden.
Die Versammlung findet statt am
Dienstag, den 21.11.2017 um 19.00 Uhr,
Ort: Feuerwehrhaus Müdesheim, Sesselbergstraße in Müdesheim.
Hierzu ist eine Bekanntmachung und Ladung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken in der Verwaltung der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, vom 06.11.2017 mit 20.11.2017 niedergelegt, die dort während der Dienststunden, Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr, eingesehen werden kann.
Hinweis
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt.
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Problemabfallsammlung 2017
Am 16.09.2017 beginnen die diesjährigen mobilen Herbst-Problemabfallsammlungen (Gemeinden, die nicht im Frühjahr angefahren wurden, werden jetzt im Herbst angefahren).
Für die Bevölkerung bieten diese aus dem Hausmüllgebührenaufkommen finanzierten Sammlungen eine bürgernahe und kostenfreie Möglichkeit, Problemabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
Diese Sammlungen garantieren eine umweltfreundliche Entsorgung bzw. Wiederverwertung der Problemabfälle und dienen damit der Entlastung unserer Umwelt.
Problemabfälle sind Schadstoff belastete Bestandteile des Hausmülls, die aufgrund ihrer Stoffeigenschaften nicht in die Restmülltonne gegeben und mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Insbesondere sind dies:
- Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
- Holzschutzmittel,
- Desinfektionsmittel,
- stark ölhaltige Abfälle wie z. B. tropfende verbrauchte Ölbinder sowie Ölfilter,
- Chemikalienreste aus dem Hobbybereich wie z. B. Fixierbäder, Bleichbäder, Entwicklerbäder,
- Quecksilberhaltige Abfälle wie z. B. Thermometer, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen,
- Säuren, Laugen, Salze,
- lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen wie z. B. Kaltreiniger, Pinselreiniger, Kleber, Abbeizmittel, flüssige Farben und Lacke, Frostschutzmittel und Bremsflüssigkeit,
- Handfeuerlöscher,
- teilentleerte Spraydosen,
- Altreifen ohne Felge bis 130 cm Durchmesser in haushaltsüblichen Mengen
- Gasentladungslampen
- Batterien
Nach der geltenden Batterieverordnung müssen sämtliche Batterien – unabhängig vom Schadstoffgehalt - vom Handel zurückgenommen werden. Auch schadstoffarme Batterien dürfen nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden. In erster Linie sollte der Handel damit in die Pflicht genommen werden – dies war Zweck der Verordnung. Der Landkreis nimmt bei den Problemabfallsammlungen aber Batterien in haushaltsüblichen Mengen an.
Nicht angenommen werden:
- Leergebinde aus Metall/Kunststoff mit ausgehärteten Farb-, Lack-, Kleber- oder anhaftenden Mineralölresten,
- Gebinde mit festen Dispersionsfarben oder mit geringen Mengen flüssiger Dispersionsfarben,
- Altmedikamente,
Alle diese Stoffe sind wegen ihres geringen Schadstoffgehaltes über die Mülltonne bzw. direkt über die Kreismülldeponie zu entsorgen. Bei Altmedikamenten ist dabei aber unbedingt darauf zu achten, dass diese nicht in die Hände von Kindern gelangen können! - Gebinde mit Spritzmittelresten aus der Landwirtschaft
Spritzmittelkanister sind in sauberen und ausgespültem Zustand wiederverwertbar und werden auf der Kreismülldeponie und in den Wertstoffhöfen kostenfrei angenommen, - Altöl muss vom Verkäufer kostenlos zurückgenommen und entsorgt werden,
- Reifen mit Felgen sowie Reifen über 130 cm Durchmesser und zerschnittene Reifen,
- Elektro- und Elektronikschrott mit Ausnahme von Gasentladungslampen.
Die Problemabfälle dürfen erst zu den Sammelterminen und -zeiten angeliefert werden, damit sie sofort von dafür qualifiziertem Personal übernommen werden können.
Schon vorher an den Sammelplätzen abgestellte Abfälle stellen eine erhebliche Gefährdung z. B. für spielende Kinder dar.
Es wird deshalb an die Einsicht aller Anlieferer appelliert.
Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Sammlungen ist den Hinweisen und Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten. Letztlich geht es um die Sicherheit aller.
Das Landratsamt ruft die Bevölkerung zur regen Beteiligung auf. Es gilt jedoch die Einschränkung, dass nur „haushaltsübliche“ Mengen angenommen werden, d. h. größere Mengen aus Gewerbebetrieben können bei den mobilen Sammlungen nicht angenommen werden.
Trotzdem muss man sich darüber im Klaren sein, dass auch die bei der Problemabfallsammlung erfassten Stoffe nicht ohne Umweltbelastungen „aus der Welt geschafft werden können“.
Das Vermeiden solcher Stoffe sollte deshalb an erster Stelle stehen, d. h. durch bewusstes Einkaufen schadstoffhaltige Stoffe wenn irgend möglich erst gar nicht ins Haus holen.
Bei Fragen rund um die Abfallentsorgung hilft die Abfallberatung des Landratsamtes Main-Spessart gerne weiter.
Herr Braasch, Tel.: 09353/793-1236, Fax: 09353/793-851236
Herr Baer, Tel.: 09353/793-1266, Fax: 09353/793-851266
E-Mail: Abfallberatung@Lramsp.de
Termine für die Großgemeinde
Binsbach, 18.11.2017 9:00 - 9:30 Ammannstr./Schuhmarkt
Gänheim, 18.11.2017 9:45 - 10:30 Feuerwehrhaus (Zehntstraße)
Arnstein, 18.11.2017 10:45 - 11:45 Cancale-Platz
Reuchelheim, 18.11.2017 12:00 - 12:30 Feuerwehrhaus (Marbacher Str.)
Müdesheim, 18.11.2017 12:45 - 13:15 An der Linde (Gemeindewaage)
Halsheim, 18.11.2017 13:30 - 14:00 Dorfmitte
Binsfeld, 18.11.2017 14:15 - 14:45 Feuerwehrhaus
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Übung der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch Prüfung ARNSTEIN bei Tag
Zeitpunkt: 07.11.2017 (08:00 – 19:00 Uhr)
Raum: Arnstein, Thüngen, Stetten, Schönarts, Heßlar
Art der Übung: Orientierungsmarsch Arnstein
Zeitpunkt: vom 06.11. bis 08.11.2017 (10:00 – 17:00 Uhr)
vom 13.11. bis 16.11.2017 (10:00 – 17:00 Uhr)
Raum: Arnstein, Thüngen, Stetten, Schönarts, Heßlar
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Verkehrsverhältnisse Gänheim
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass die Friedhofstraße in Gänheim im Bereich der Hs.Nr. 13 in der Zeit vom 02.11. bis 18.11.2017 wegen Abbruch eines Wohnhauses komplett gesperrt ist. Die Umleitung ist ausgeschildert. Wir bitten die Anwohner um Beachtung.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 7. November 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 8. November 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 9. November 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus entfällt
Die Bürgersprechstunde am Donnerstag, 09. November 2017 entfällt.
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 16. November 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 27.10.2017
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist vom 31.10.17 (Reformationstag)-01.11.2017 (Allerheiligen) geschlossen.
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Hinweis für Veröffentlichung
Dorferneuerung Reuchelheim-Müdesheim
Stadt Arnstein
Landkreis Main-Spessart
Vorschläge für die Wahl des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft Reuchelheim-Müdesheim
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat mitgeteilt, dass im Dorferneuerungsverfahren Reuchelheim-Müdesheim die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft neu gewählt werden sollen. Hierbei geht es um die Wahl von 6 Vorstandsmitgliedern und deren 6 Stellvertreter. Um eine ausreichende Vertretung aus den einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass je 2 Vorstandsmitglieder und 2 Stellvertreter ihren Wohnsitz in Müdesheim, je 2 Vorstandsmitglieder und je 2 Stellvertreter ihren Wohnsitz in Reuchelheim und je 1 Vorstandsmitglied und je 1 Stellvertreter ihren Wohnsitz in Marbach haben müssen.
Gewählt werden können grundsätzlich alle Personen, die volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind; sie müssen nicht Grundeigentümer im Dorferneuerungsgebiet oder Landwirte sein.
Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Die Mitglieder des Vorstandes bilden zusammen mit dem beamteten Vorsitzenden (dieser ist vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken bestimmt) den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der deren Geschäfte zu führen hat und dem somit wichtige Aufgaben obliegen. Insbesondere sind im Flurbereinigungsverfahren das Wege- und Gewässernetz zu planen, die Wertermittlung und die Bodenordnung durchzuführen.
Darüber hinaus entscheidet der Vorstand u. a. in der Dorferneuerung in Abstimmung mit dem Stadtrat Arnstein über die Ausführung und Gestaltung von Baumaßnahmen.
Zur Vorbereitung der Wahl sollen nunmehr Kandidaten benannt werden, die zur Annahme dieses Ehrenamtes bereit sind. Das Amt bittet, in geeigneter Weise einen Wahlvorschlag zu erstellen, der mindestens 12 Kandidaten enthält. Die Mitwirkung von Frauen wird ausdrücklich gewünscht, die Kandidatenliste sollte daher auch Frauen enthalten.
Interessierte Bürger werden gebeten, sich bis spätestens 10.11.2017 bei der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein (Zimmer Nr. 13) zu melden. Hier liegt jeweils eine Vorschlagsliste aus, in die sich die Bewerber eintragen und ihre Kandidatur durch eigenhändige Unterschrift bestätigen können.
Die Wahl findet am 21.11.2017 um 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus Müdesheim, Sesselbergstraße, Müdesheim, statt.
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 2. November 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 2. November 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 02.11.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 20.10.2017
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Bekanntmachung
über den Beschluss der Einbeziehungssatzung
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Einbeziehungssatzung „Weichselsberg“
des Stadtteils Büchold
für Teilflächen der Flurstücke 212 und 1041
Die Stadt Arnstein hat mit Beschluss vom 18.09.2017 die Einbeziehungssatzung „Weichselsberg“ des Stadtteils Büchold vom 04.07./09.08.2017, mit Begründung vom 18.09.2017 als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beschlossen. Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Einbeziehungssatzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Einbeziehungssatzung mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Einbeziehungssatzung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen die Satzung nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, wird ab sofort im Rathaus der Stadt Arnstein, Markstraße 37, in 97450 Arnstein, während der allgemeinen Dienststunden, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Einbeziehungssatzung
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Arnstein geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 ABs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Stadt Arnstein, 20.10.2017
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Verfahren Diebach 4,
Stadt Hammelburg, Landkreis Bad Kissingen
Bekanntgabe
Der Beschluss zur Anordnung des Verfahrens Diebach 4 und die Gebietskarte liegen
vom 02.11.2017 mit 04.12.2017
im Rathaus der Stadt Arnstein, Zimmer 13
während den allgemeinen Dienststunden, Montag bis Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr, zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Diese Unterlagen können darüber hinaus in den nächsten drei Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Einleitung und Änderung des Verfahrensgebietes“ eingesehen werden. (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554/)
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Würzburg, den 25.09.2017
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Otto Waldmann
Baudirektor
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Bekanntmachung
der Genehmigung der 8. Flächennutzungsplanänderung (Teil A)
der Stadt Arnstein für eine Gemeinbedarfsfläche in Binsfeld (Sportgelände Binsfeld)
Mit Bescheid vom 04.10.2017, Nr. 51-6100 hat das Landratsamt Main-Spessart die 8. Flächennutzungsplanänderung (Teil A) der Stadt Arnstein für eine Gemeinbedarfsfläche in Binsfeld (Sportgelände Binsfeld) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil A) wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplan-änderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Arnstein, Rathaus, Marktstraße 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 12 während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Arnstein geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Arnstein, 20.10.2017
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist vom 31.10.17 (Reformationstag)-01.11.2017 (Allerheiligen) geschlossen.
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Übung der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch ARNSTEIN
Zeitpunkt: 23. – 25.10.2017 jeweils von 8.00 – 19.00 Uhr
Raum: Arnstein, Thüngen, Stetten, Schönarts, Heßlar
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 24. Oktober 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN
Die Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN findet am
Dienstag, 24. Oktober 2017 von 14 bis 16 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Anmeldungen sind bei Frau Schöberl, Vorzimmer der Bürgermeisterin,
Tel. 09363/801-16 oder Herrn Scheffler Tel. 09353 / 984957 möglich.
Sprechtag der Forstdienststelle entfällt
Der Sprechtag der Forstdienststelle am Mittwoch, 25. Oktober 2017 entfällt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 26. Oktober 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus entfällt
Die Bürgersprechstunde am Donnerstag entfällt.
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 2. November 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 13.10.2017
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Wasserzähler werden abgelesen
Derzeit werden in Arnstein und den umliegenden Ortsteilen die Wasserzähler abgelesen.
Die Stadt Arnstein bittet deshalb im Hinblick auf die Jahresrechnung die Ablesung zu ermöglichen. Sie können aber auch ihren Zählerstand persönlich ablesen und den Stand bei der Stadtverwaltung Arnstein bei Frau Paggel unter der Tel.Nr. 09363/801-22 mitteilen.
Ist kein Ablesen des Wasserzählerzählers möglich, so muss der Verbrauch anhand der Vorjahre geschätzt werden.
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Anwohnerinformation
Baumaßnahme Erneuerung DB-Brücke im Stadtteil Binsfeld,
Änderung des Abfuhrplanes Müllabfuhr
Sehr geehrte Anwohner,
wie Ihnen bekannt ist, erneuert die Deutsche Bahn die Eisenbahnbrücke im Stadtteil Binsfeld. Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der Retzstadter Straße im Brückenbereich durchgeführt.
Die Abfuhrtage verändern sich deshalb, da die Anfahrt in der Sperrzeit teilweise von Retzstadt aus erfolgt. Der neue Abfuhrplan für den Bereich Poppenhäuser Weg, Waldweg, Forstbergstraße und Retzstadter Straße (ohne Hs.Nr. 1, 3 und 3 a) verlängert sich bis Freitag, 27.10.2017. Durch die Fa. Kirsch wurde ein geänderter Abfuhrplan erstellt.
16.10.2017 Grünabfuhr über Binsfeld
17.10.2017 Papier über Binsfeld
18.10.2017 Biomüll, DSD über Retzstadt
25.10.2017 Restmüll über Retzstadt
Ab der 44 kW wird wieder nach Plan abgefahren.
Falls Sie in der Zeit der Sperrung Sperrmüllabfuhr beantragen möchten, weist die Fa. Kirsch ausdrücklich darauf hin, dass bei der Anmeldung von Sperrmüll unbedingt der Zusatz „Zufahrt über Retzstadt“ angegeben werden muss.
Für Rückfragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin, Frau Günzel unter 09363-80141 sehr gerne zur Verfügung.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 14. Oktober 2017 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Zugang Schwesternhaus
Während der Umbaumaßnahme des Rathauses sind die Frühförderstelle, der Jugendpfleger, das Stadtarchiv und das Forstrevier im Schwesternhaus ausschließlich über die Treppe links neben dem Gasthof „Zur Gemütlichkeit“ in der Marktstraße erreichbar.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 17. Oktober 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 18. Oktober 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 19. Oktober 2017, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 19. Oktober 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 19. Oktober 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 19.10.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 06.10.2017
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Wasserzähler werden abgelesen
Derzeit werden in Arnstein und den umliegenden Ortsteilen die Wasserzähler abgelesen.
Die Stadt Arnstein bittet deshalb im Hinblick auf die Jahresrechnung die Ablesung zu ermöglichen. Sie können aber auch ihren Zählerstand persönlich ablesen und den Stand bei der Stadtverwaltung Arnstein bei Frau Paggel unter der Tel.Nr. 09363/801-22 mitteilen.
Ist kein Ablesen des Wasserzählerzählers möglich, so muss der Verbrauch anhand der Vorjahre geschätzt werden.
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Teilnehmergemeinschaft
Flurbereinigung Rohrbach 5
Verfahren Rohrbach 5 – Flurneuordnung
Stadt Karlstadt, Landkreis Main-Spessart
Bekanntmachung und Einladung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erstellt. In einer
öffentlichen Versammlung
am Montag, den 13.11.2017, um 19:00 Uhr, in Rohrbach im Schützenhaus, soll den Teilnehmern und der Öffentlichkeit der Planentwurf erläutert werden.
Bestandteile des Planentwurfs sind:
– Erläuterungsbericht
– Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
M = 1 : 5 000 (§ 41 FlurbG)
– Maßnahmenbeschreibung für landespflegerische Vorhaben
– Anlagenverzeichnis
Der Planentwurf liegt vor dieser Versammlung in der Zeit vom 13.10.2017 mit 13.11.2017 in Karlstadt im Rathaus während der allgemeinen Dienststunden für jedermann auf.
Äußerungen zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie zu den hiervon berührten umweltrelevanten Belangen sind ab der Auslegung des Planentwurfs bis zwei Wochen nach der Versammlung beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg oder in der Versammlung möglich.
Außerdem soll in der Versammlung die Vorgehensweise für die anstehende Bewertung der Waldflächen erläutert und besprochen werden.
Würzburg, den 29.09.2017
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Baudirektor
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Cancale-Platz gesperrt
Wegen dem am Samstag stattfindenden Trödelmarkt
müssen am Freitag den 6. Oktober bis 18 Uhr alle
abgestellten Fahrzeuge auf dem Cancale-Platz entfernt
werden.
Trödelmarkt am Samstag
Am Samstag, den 7. Oktober 2017 findet von
7 bis 16 Uhr ein Trödelmarkt auf dem Cancale-Platz
statt. Besucher und Händler werden gebeten, die
Feuerwehrzufahrt/en freizuhalten und die Parkplätze
im Stadtbereich zu nutzen.
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Übung der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: SIRA Übung „Werneck“
Zeitpunkt: 09. – 10.10.2017
Raum: Stadt Arnstein
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 10. Oktober 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 11. Oktober 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 12. Oktober 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 12. Oktober 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 29.09.2017
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Wasserzähler werden abgelesen
Derzeit werden in Arnstein und den umliegenden Ortsteilen die Wasserzähler abgelesen.
Die Stadt Arnstein bittet deshalb im Hinblick auf die Jahresrechnung die Ablesung zu ermöglichen. Sie können aber auch ihren Zählerstand persönlich ablesen und den Stand bei der Stadtverwaltung Arnstein bei Frau Paggel unter der Tel.Nr. 09363/801-22 mitteilen.
Ist kein Ablesen des Wasserzählerzählers möglich, so muss der Verbrauch anhand der Vorjahre geschätzt werden.
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Baumaßnahme im Friedhof Maria Sondheim in Arnstein
Die Stadt Arnstein weist darauf hin, dass die Urnenwand im Friedhof Maria Sondheim aufgrund der Bauarbeiten zur Fertigstellung des Vorplatzes in der Zeit von 4. bis 10. Oktober 2017 nur eingeschränkt erreichbar ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 03.10.17 (Tag der deutschen Einheit) geschlossen.
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Sauna ist wieder geöffnet
ab den 01.10.2017
Arnstein: Die Sauna im Hallenbad hat ab dem 01.10.17 wieder geöffnet und lädt zum Verweilen ein. Die jeweiligen Öffnungstage für die Herren sind jeden Dienstag, für die Damen jeden Mittwoch und von Donnerstag bis Samstag ist die Sauna für alle offen. Die Zeiten bleiben unverändert zu den Öffnungszeiten des Hallenbades. Sonntags hat die Sauna geschlossen.
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Rosenkranzmarkt am 1.10.2017
Anlässlich des Rosenkranzmarktes am Sonntag, 1.10.2017 sind in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Marktstraße, der Wenzberg, der Schweinemarkt, die Untere Schützenbergstraße und das Schelleck gesperrt.
Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Umleitungen erfolgen wie bisher.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Jagdkampfübung „GRAMSCHATZ NORD“ (Nachtübungen)
Zeitpunkt: 02.10.2017 (17.30 Uhr) bis 05.10.2017 (5.30 Uhr)
Raum: Stadt Arnstein, Thüngen, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 4. Oktober 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 5. Oktober 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 5. Oktober 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 5.10.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 22.09.2017
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Amtliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
I.
Der Stadtrat hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen.
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.
Sie liegt ab sofort bis zum 02.10.2017 öffentlich aus.
Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan 1 Woche, und zwar bis zum 02.10.2017, öffentlich in der Stadt Arnstein, Rathaus, Zimmer Nr. 17 aus.
Anschließend werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan während des ganzen Jahres zur Einsichtnahme innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO und § 1 Abs. 1 der Bekanntmachungsverordnung).
II.
Die Haushaltssatzung bedarf gemäß Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 08.09.2017, Az. 21-941 keiner rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 03.10.17 (Tag der deutschen Einheit) geschlossen.
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Sauna ist wieder geöffnet
ab den 01.10.2017
Arnstein: Die Sauna im Hallenbad hat ab dem 01.10.17 wieder geöffnet und lädt zum Verweilen ein. Die jeweiligen Öffnungstage für die Herren sind jeden Dienstag, für die Damen jeden Mittwoch und von Donnerstag bis Samstag ist die Sauna für alle offen. Die Zeiten bleiben unverändert zu den Öffnungszeiten des Hallenbades. Sonntags hat die Sauna geschlossen.
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Rosenkranzmarkt am 1.10.2017
Anlässlich des Rosenkranzmarktes am Sonntag, 01.10.2017 sind in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Marktstraße, der Wenzberg, der Schweinemarkt, die Untere Schützenbergstraße und das Schelleck gesperrt.
Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Umleitungen erfolgen wie bisher.
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Übung der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Jagdkampfübung „GRAMSCHATZ SÜD“ (Nachtübung)
Zeitpunkt: 25.09.2017 (21.00 Uhr) bis 28.09.2017 (5.30 Uhr)
Raum: Arnstein, Thüngen, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 26. September 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 27. September 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 28. September 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 28. September 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 15.09.2017
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Wahlbekanntmachung
zur Bundestagswahl
1. Am 24. September 2017 findet die Bundestagswahl statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
2. Die Stadt Arnstein ist in 14 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 18.08.2017 bis 03.09.2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15 Uhr in der Mittelschule Arnstein, Am Zehnthäusl 5 zusammen.
4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr
eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Arnstein, 15. September 2017
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch „Gramschatzer Wald“ (Nachtübung)
Zeitpunkt: 20.09.2017 (17.00 Uhr) bis 21.09.2017 (5.00 Uhr)
Raum: Reuchelheimer und Gramschatzer Wald
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 19. September 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 20. September 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 21. September 2017, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 21. September 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 21. September 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 21.09.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 08.09.2017
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Arnstein
am Mittwoch, 27.09.2017
Am Mittwoch, den 27.09.2017 um 20.00 Uhr findet im Sportheim Arnstein eine außerordentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Arnstein statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Wegebaugenehmigung
3. Heckenschnitt 2017
4. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitliche ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein, 08.09.2017
Reinhold Klein
Jagdvorsteher
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 9. September 2017 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Übung der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: „Leben unter erschwerten Bedingungen GRAMSCHATZ“
Zeitpunkt: 12.09.2017 (15.00 Uhr) bis 13.09.2017 (10.00 Uhr)
Raum: Arnstein, Retzstadt, Thüngen
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Verkehrsverhältnisse Arnstein
Vollsperrung Lorenz-Lembach-Straße in Arnstein
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass am Mittwoch, 13.09.2017 die Lorenz-Lembach-Straße in Arnstein wegen Stellung eines Fertighauses im Bereich der Hausnummer 15 komplett gesperrt ist. Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 12. September 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 13. September 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 14. September 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 14. September 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 01.09.2017
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Bekanntgabe einer Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln
Stadt Arnstein
Verfahren Gambach 3 – Flurneuordnung
Stadt Karlstadt, Landkreis Main-Spessart
Wahl von Vorstandsmitgliedern und ihrer Stellvertreter
Bekanntgabe
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden zu einer Teilnehmerversammlung geladen, in der die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und ihre Stellvertreter gewählt werden.
Die Versammlung findet statt am
Dienstag, dem 19.09.2017, um 19:00 Uhr,
Ort: TSV-Sportheim, Ortsteil Gambach, Stadtweg3, 97753 Karlstadt.
Hierzu ist eine Bekanntmachung und Ladung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken in der Verwaltung der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, Zimmer 13, 97450 Arnstein, vom 04.09.2017 mit 18.09.2017 niedergelegt, die dort während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Hinweis
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt.
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Übung der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch „Gramschatzer Wald“
Zeitpunkt: 07.09.2017 (8.00 Uhr – 20.00 Uhr)
Raum: Reuchelheimer und Gramschatzer Wald
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Verkehrsverhältnisse Großgemeinde Arnstein
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass in der Zeit vom 04.09.2017 bis 15.09.2017 Bitu-Arbeiten an folgenden Wirtschaftswegen durchgeführt werden:
Altbessingen Fl.Nr. 558, Arnstein Fl.Nr. 5106, Binsbach Fl.Nr. 422 und 406, Büchold Fl.Nr. 1120, 1041 und 1010, Gänheim Fl.Nr. 334, Halsheim Fl.Nr. 710, Heugrumbach Fl.Nr. 461/1, Reuchelheim Fl.Nr. 2258 und Müdesheim Fl.Nr. 1720 und 1668.
Für die Ausführung der Arbeiten ist eine Vollsperrung notwendig. Es ist mit Behinderungen zu rechnen. Wir danken für Ihr Verständnis.
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Wasserzähler-Ableser gesucht
Sowohl für Arnstein als auch für die Stadtteile Binsfeld und Gänheim werden für den Zeitraum vom 09.10.2017 bis 28.10.2017 Wasserzähler-Ableser gesucht. Bei Interesse wenden Sie sich bitte bei der Stadt Arnstein an Frau Paggel unter der Telefonnummer 09363/801-22.
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 6. September 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 7. September 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 07.09.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 7. September 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 26.08.2017
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Bekanntgabe einer Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln
Stadt Arnstein
Verfahren Gambach 3 – Flurneuordnung
Stadt Karlstadt, Landkreis Main-Spessart
Wahl von Vorstandsmitgliedern und ihrer Stellvertreter
Bekanntgabe
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden zu einer Teilnehmerversammlung geladen, in der die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und ihre Stellvertreter gewählt werden.
Die Versammlung findet statt am
Dienstag, dem 19.09.2017, um 19:00 Uhr,
Ort: TSV-Sportheim, Ortsteil Gambach, Stadtweg3, 97753 Karlstadt.
Hierzu ist eine Bekanntmachung und Ladung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken in der Verwaltung der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, Zimmer 13, 97450 Arnstein, vom 04.09.2017 mit 18.09.2017 niedergelegt, die dort während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Hinweis
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt.
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Übung der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch „Gramschatzer Wald“
Zeitpunkt: 07.09.2017 (8.00 Uhr – 20.00 Uhr)
Raum: Reuchelheimer und Gramschatzer Wald
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Verkehrsverhältnisse Großgemeinde Arnstein
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass in der Zeit vom 04.09.2017 bis 15.09.2017 Bitu-Arbeiten an folgenden Wirtschaftswegen durchgeführt werden:
Altbessingen Fl.Nr. 558, Arnstein Fl.Nr. 5106, Binsbach Fl.Nr. 422 und 406, Büchold Fl.Nr. 1120, 1041 und 1010, Gänheim Fl.Nr. 334, Halsheim Fl.Nr. 710, Heugrumbach Fl.Nr. 461/1, Reuchelheim Fl.Nr. 2258 und Müdesheim Fl.Nr. 1720 und 1668.
Für die Ausführung der Arbeiten ist eine Vollsperrung notwendig. Es ist mit Behinderungen zu rechnen. Wir danken für Ihr Verständnis.
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Wasserzähler-Ableser gesucht
Sowohl für Arnstein als auch für die Stadtteile Binsfeld und Gänheim werden für den Zeitraum vom 09.10.2017 bis 28.10.2017 Wasserzähler-Ableser gesucht. Bei Interesse wenden Sie sich bitte bei der Stadt Arnstein an Frau Paggel unter der Telefonnummer 09363/801-22.
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 6. September 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 7. September 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 07.09.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 7. September 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 18.08.2017
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Verkehrsverhältnisse Büchold, Brackenstraße
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass in der Zeit vom 21.08. – 24.08.2017 die Brackenstraße in Büchold im Bereich vom alten Feuerwehrhaus bis Einmündung Sassenstraße wegen Asphaltierungsarbeiten komplett gesperrt ist. Der Schulplatz ist in dieser Zeit gesperrt, da hier die Busse drehen.
Die Umleitung erfolgt über Sachserhof. Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 24. August 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 24.08.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 24. August 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 11.08.2017
Sirenenprobealarm
Am Samstag, 12. August 2017 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Verkehrsverhältnisse Reuchelheim
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass die Straße „Am Artfeld“ im Bereich der Hausnummer 6 am 17.08.2017 in der Zeit von 07.30 bis 10.30 Uhr komplett gesperrt ist.
Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 17. August 2017, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 17. August 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 17. August 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 04.08.2017
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Zweckverband zur Wasserversorgung
„Hundsbacher Gruppe“
Bekanntmachung
Am Donnerstag, den 10. August 2017, findet um 17.00 Uhr eine Versammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Hundsbacher Gruppe“ im Rathaus in Eußenheim, Sitzungssaal statt.
Die Versammlung ist öffentlich.
Tagesordnung:
Öffentlicher Sitzungsteil:
- Anerkennung der Niederschrift von der Verbandsversammlung vom 23.03.2017
- Beratung und Beschlussfassung über Vergabe der Rohbauarbeiten für den Anbau einer Garage an das Maschinenhaus in Hundsbach auf Fl.-Nr. 1163
- Beratung und Beschlussfassung über Vergabe der Zimmerer-, Dachdecker- und Klempnerarbeiten für den Anbau einer Garage an das Maschinenhaus in Hundsbach auf Fl.-Nr. 1163
- Verschiedenes
Eußenheim, den 28.07.2017
Dieter Schneider
1. Bürgermeister
Verbandsvorsitzender
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Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 10. August 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 10.08.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 10. August 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 28.07.2017
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Rathaus Arnstein am Freitag, 28.07.2017 geschlossen.
Wegen einer betrieblichen Veranstaltung ist die Stadtverwaltung am Freitag, 28.07.2017 geschlossen.
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Teilnehmergemeinschaft
Dorferneuerung Reuchelheim – Müdesheim
Bekanntmachung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung behandelt am Mittwoch, den 02.08.2017 um 17:00 Uhr im Feuerwehrhaus Müdesheim (Sesselbergstraße 1) (Dauer ca. 45 Minuten) in einer Vorstandssitzung folgende Tagesordnungspunkte:
A) Öffentlicher Teil
1. Vereinbarung Umgestaltung Bereich „Alte Schmiede“
2. Verschiedenes
B) Nichtöffentlicher Teil
Die Behandlung der Tagesordnung zu Buchstabe A ist öffentlich. Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen.
Würzburg, den 18.07.2017
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Eisentraut, Baudirektor
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Verkehrsverhältnisse Gänheim
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass in der Zeit vom 27.07.2017 bis 11.08.2017 die Schulzenstraße im Stadtteil Gänheim wegen Kranstellung für Dacharbeiten komplett gesperrt ist.
Wir bitten die Anwohner die Mülltonnen zur Leerung an die Frankenstraße oder an den Kirchplatz zu stellen.
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 2. August 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 3. August 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 3. August 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 21.07.2017
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Rathaus Arnstein am Freitag, 28.07.2017 geschlossen.
Wegen einer betrieblichen Veranstaltung ist die Stadtverwaltung am Freitag, 28.07.2017 geschlossen.
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Flurbereinigung Altbessingen 3 – Dorferneuerung
Stadt Arnstein, Landkreis Main-Spessart
Bekanntgabe
Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes Altbessingen 3 und die Änderungskarte zur Gebietskarte liegen vom 31.07.2017 mit 14.08.2017 im Rathaus der Stadt Arnstein, Zimmer 13 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes und eine Karte mit dem Verfahrensgebiet nach der Änderung, die alle aktuell einbezogenen Grundstücke ausweist, können in den nächsten drei Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Einleitung und Änderung des Verfahrensgebietes“ eingesehen werden (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554/).
Würzburg, den 06.07.2017
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Jürgen Eisentraut
Baudirektor
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Hinweis auf Mitteilungspflicht!
Veränderungen im Gebäudebestand
Die Stadtverwaltung weist alle Beitragschuldner auf Ihre Verpflichtung hin, maßgebliche Veränderungen der beitragspflichtigen Geschossfläche mitzuteilen. Die entstandenen Beiträge werden mit den jeweils aktuellen Beitragssätzen berechnet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung bzw. zur Entwässerungssatzung und gilt beispielsweise bei nachträglicher Errichtung einzelner Wohnräume im Dachgeschoss. Eine Flächenmehrung ist mit den jeweils aktuellen Beitragssätzen abzurechnen. Aufgrund steigender Beitragssätze kann eine zeitnahe Meldung durchaus finanzielle Vorteile für den Betroffenen mit sich bringen. Derartige Mitteilungen nimmt Frau Full unter Telefon 09363 / 801-43 oder Email christiane.full@arnstein.bayern.de entgegen.
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Verkehrsverhältnisse Arnstein, Am Höher
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass in der Zeit vom 24.07. bis 27.07.2017 die Straße „Am Höher“ (Bereich Hs.Nr. 14 bis 20) in Arnstein wegen Wasserleitungsbau komplett gesperrt ist.
Wir bitten um Beachtung.
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Wertstoffhof geschlossen
Wir teilen mit, dass der Wertstoffhof am Freitag, 28.07.2017 geschlossen ist.
Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 25. Juli 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 26. Juli 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 27. Juli 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 27.07.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 27. Juli 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 14.07.2017
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Verkehrsverhältnisse Arnstein
Vollsperrung der Günthergasse
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass in der Zeit vom 18.07.2017 bis 19.08.2017 ein Teilstück der Günthergasse in Arnstein wegen Kanalbauarbeiten komplett gesperrt ist. Auch Fußgänger- und Radfahrverkehr wird in dieser Zeit nicht möglich sein. Der Verbindungsweg vom Cancale-Platz zur Günthergasse ist befahrbar.
Wir bitten um Beachtung.
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Verordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; Aufhebung der Verordnung
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass die Verordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile aufgehoben wurde.
Somit ist das Verbrennen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr erlaubt. Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 18. Juli 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 19. Juli 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 20. Juli 2017, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 20. Juli 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 20. Juli 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 07.07.2017
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Instandsetzungsmaßnahmen von Wirtschaftswegen
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass in der Zeit vom 11.07. – 25.07.17 Ausbesserungsarbeiten bei städt. Wirtschaftswegen in der Großgemeinde vorgenommen werden. Daher ist mit Behinderungen zu rechnen. Wir bitten um Beachtung.
Verkehrsverhältnisse Arnstein
In der Zeit vom 12.07. – 17.07.2017 ist der Verbindungsweg Neubergstraße- Schlesierstraße (sog. Böhmersberg) vollständig gesperrt. Auch für den Fußgängerverkehr gilt diese Sperrung. Wir bitten um Beachtung.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 8. Juli 2017 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 11. Juli 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 12. Juli 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 13. Juli 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 13.07.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus entfällt
Die Bürgersprechstunde am kommenden Donnerstag, 13. Juli 2017 entfällt.
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 20. Juli 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 30.06.2017
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Einbeziehungssatzung für Teilflächen der Flurstücke 212 und 1041, Gemarkung Büchold (Weichselsberg);
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.08.2017 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die nördliche Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 212 der Gemarkung Schwebenried (Bereich Weichselsberg) beschlossen. Hierdurch soll im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine Bebauung der Grundstücke ermöglicht werden. Gemäß Stadtratsbeschluss vom 19.06.2017 ist die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit der dazugehörigen Begründung in der Zeit vom 10. Juli 2017 bis einschließlich 11. August 2017 im Rathaus Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 12 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zu den Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Arnstein vorgebracht werden, nicht fristgerecht eingelegte Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag beim Bay. Verwaltungs-gerichtshof nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Arnstein, 30.06.2017
Stadt Arnstein
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Einladung
zur Bürgerversammlung am 19.07.2017
Am Mittwoch, 19. Juli 2017 um 19.30 Uhr findet im Sportheim Neubessingen eine Bürgerversammlung statt, zu der hiermit ordnungsgemäß Einladung ergeht.
Tagesordnung:
1. Vorstellung der aktuellen Planung der Abwasserbeseitigung im Stadtteil Neubessingen
2. Verschiedenes
Arnstein, 30.06.2016
Anna Stolz
1. Bürgermeisterin
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe für das Haushaltsjahr 2017
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe hat die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2017 beschlossen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe im Amtsblatt des Landkreises Würzburg Nr. 15 vom 20. Juni 2017 bekannt gemacht wird. Gleichzeitig liegt die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld zur Einsichtnahme für interessiert Bürger während der allgemeinen Geschäftszeiten in Zimmer Nr. 106 auf.
Estenfeld, den 27. Juni 2017
Zweckverband Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe
Joachim Sadler
1. Vorsitzender
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 4. Juli 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 5. Juli 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 6. Juli 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 6. Juli 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 23.06.2017
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Verfahren Gambach 3, Stadt Karlstadt, Landkreis Main-Spessart
Bekanntgabe
Der Beschluss zur Anordnung des Verfahrens Gambach 3 und die Gebietskarte liegen vom 31.07.2017 mit 31.08.2017 im Rathaus der Stadt Arnstein, Zimmer Nr. 13, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Diese Unterlagen können darüber hinaus in den nächsten drei Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Einleitung und Änderung des Verfahrensgebietes“ eingesehen werden. (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554/)
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Würzburg, den 12.06.2017
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Peter Doneis, Baudirektor
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Fundsachen
Kinderlaptop, Ehering, Jugendmountainbike
Nähere Informationen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 7, Fr. Krämer, Tel: 09363/801-13
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 27. Juni 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 28. Juni 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 22. Juni 2017, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 29. Juni 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 29. Juni 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 16.06.2017
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Altbessingen;
Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
Die Jagdgenossenschaft Altbessingen hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 22.4.2017 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) für das Gemeinschaftsjagdrevier Altbessingen für den Wegebau im Stadtteil Altbessingen zu verwenden.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Altbessingen, 11.6.2017
Erwin Göbel
Jagdvorsteher
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Verkehrsverhältnisse Altbessingen
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass anlässlich der 110-Jahr-Feier des Obst- und Gartenbauvereins Altbessingen die Straßen „Am Kirchenring“ und die „Blumenstraße“ in Altbessingen komplett gesperrt sind. Zeitraum der Sperrung: 24.06. – 26.06.2017. Wir bitten um Beachtung.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 20. Juni 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN
Die Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN findet am
Dienstag, 20. Juni 2017 von 14 bis 16 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Anmeldungen sind bei Frau Schöberl, Vorzimmer der Bürgermeisterin,
Tel. 09363/801-16 oder Herrn Scheffler Tel. 09353 / 984957 möglich.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 21. Juni 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 22. Juni 2017, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 22. Juni 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus entfällt
Die Bürgersprechstunde am kommenden Donnerstag, 22. Juni 2017 entfällt.
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 29. Juni 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 09.06.2017
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Bodenrichtwerte für die Großgemeinde Arnstein (Stand vom 31.12.2016)
Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Main-Spessart hat die Bodenrichtwerte im Landkreis Main-Spessart neu ermittelt (Stand 31.12.2016). Gemäß § 13 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung ist die Liste, in welcher die Bodenrichtwerte aufgenommen sind, für die Dauer vom 09. Juni bis 14. Juli 2017 öffentlich im Rathaus der Stadt Arnstein, Marktstraße 37, Zimmer-Nr. 10 zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Zudem sind auszugsweise die Bodenrichtwerte für die Großgemeinde Arnstein für den genannten Zeitraum an den Amtstafeln einzusehen.
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Binsbach; Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
Die Jagdgenossenschaft Binsbach hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 7.4.2017 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) satzungsgemäß im Stadtteil Binsbach zu verwenden.
Dieser Beschluß wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Markert
Jagdvorsteher
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 10. Juni 2017 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 31. Mai 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus entfällt
Die Bürgersprechstunde am Donnerstag, 22. Juni 2017 entfällt.
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 29. Juni 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 02.06.2017
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Reuchelheim
Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
Die Jagdgenossenschaft Reuchelheim hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 15.05.2017 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) für das Gemeinschaftsjagdrevier Reuchelheim, für den Wegebau im Stadtteil Reuchelheim zu verwenden.
Dieser Beschluß wird hiermit gemäß §10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Arnstein-Reuchelheim, 25.05.2017
Lichtlein
(Jagdvorsteher)
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Übung der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Orientierungsübung „Gramschatz“
Zeitpunkt: 08.06.2017 (06.00 Uhr – 18:00 Uhr)
Raum: Reuchelheimer und Gramschatzer Wald
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 7. Juni 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 8. Juni 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 8. Juni 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 08.06.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 26.05.2017
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 30. Mai 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 31. Mai 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 1. Juni 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 1. Juni 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 19.05.2017
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 25. Mai 2017 (Christi Himmelfahrt) geschlossen.
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist am 03. und 04. Juni 2017 (Pfingsten) und am Donnerstag, 15. Juni 2017 (Fronleichnam) geschlossen.
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Fundsache
Jugendmountainbike
Nähere Informationen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 7, Fr. Krämer, Tel: 09363/801-13
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 23. Mai 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 24. Mai 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 1.Juni 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 12.05.2017
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Reuchelheim am Montag, den 15. Mai 2017
Am Montag, den 15. Mai 2017 um 19:30 Uhr findet im DJK-Sportheim in Reuchelheim eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Reuchelheim statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung, Bericht des 1. Vorstandes
2. Protokollverlesung
3. Kassenbericht; Entlastung Kassier u. Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Reuchelheim, 25. April 2017
Lichtlein
Jagdvorsteher
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 13. Mai 2017 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Die Stadt Arnstein teilt weiterhin mit, dass am 13.5.2017 von 6.00 bis 14.00 Uhr die Schlesierstraße in Arnstein im Bereich der Hausnummer 4 wegen einer Kranstellung komplett gesperrt ist. Wir bitten die Anwohner um Beachtung und Verständnis.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 16. Mai 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 17. Mai 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 18. Mai 2017, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 18. Mai 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus entfällt
Die Bürgersprechstunde am Donnerstag, 18. Mai 2017 entfällt.
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 1. Juni 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 18.05.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 05.05.2017
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Flurbereinigung Gauaschach 2 – Dorferneuerung
Stadt Hammelburg, Landkreis Bad Kissingen
Bekanntgabe
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat am 06.04.2017 die Ausführung des Flurbereinigungsplans angeordnet und den Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes bestimmt. Die Ausführungsanordnung ist sofort vollziehbar (§§ 61 ff. Flurbereinigungsgesetz – FlurbG, § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGo).
Die Ausführungsanordnung mit Rechtsbehelfsbelehrung ist in der Verwaltung der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, vom 08.05.2017 mit 22.05.2017 niedergelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die Ausführungsanordnung und die Bestandskarte können innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Ausführungsanordnung“ eingesehen werden http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554/
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Maimarkt am 07.05.2017
Anlässlich des Maimarktes am Sonntag, 07.05.2017 sind in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Marktstraße, der Wenzberg, der Schweinemarkt, die Untere Schützenbergstraße und das Schelleck gesperrt.
Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Umleitungen erfolgen wie bisher.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Jagdkampfübung „GRAMSCHATZ Nord“ (Nachtübungen!)
Zeitpunkt: 08.05.2017 (20:00 Uhr) bis 11.05.2017 (05:30 Uhr)
Raum: Arnstein, Thüngen, Retzstadt
und
Art der Übung: Orientierungsmarsch ARNSTEIN
Zeitpunkt: 13.05.2017 (7.00 Uhr – 20.00 Uhr)
Raum: Arnstein, Thüngen, Stetten, Schönarts, Heßlar
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Verkehrsverhältnisse in Arnstein
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass am 11.5.2017 bis 12.5.2017 die Lorenz-Lembach-Straße in Arnstein im Bereich der Hausnummer 11 wegen einer Kranstellung komplett gesperrt ist. Wir bitten die Anwohner um Beachtung und Verständnis.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 9. Mai 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 10. Mai 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 11. Mai 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 11. Mai 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 28.04.2017
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Verfahren Diebach 4 - Dorferneuerung
Stadt Hammelburg, Landkreis Bad Kissingen
Nr. LD-A1 – A 7514
Bekanntmachung und Ladung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hält am Mittwoch, den 24.05.2017, um 19:30 Uhr, im Gasthaus Remling, Diebacher Straße 4, 97762 Hammelburg eine
Informationsversammlung
über die Durchführung eines Dorferneuerungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz in Diebach.
Hierzu werden alle Bürger und Grundeigentümer von Diebach eingeladen.
Die Bürger und Grundeigentümer sollen an der Dorferneuerung intensiv mitwirken. Da die Dorferneuerung für den Stadtteil Diebach von erheblicher Bedeutung ist, liegt es in ihrem Interesse, an der Informationsversammlung teilzunehmen.
In der Versammlung wird insbesondere über Sinn und Zweck der Dorferneuerung, die Möglichkeit zur Durchführung von Maßnahmen im gemeinschaftlichen und öffentlichen Bereich, über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung sowie über das voraussichtliche Dorferneuerungsgebiet aufgeklärt.
Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit.
Zu der Versammlung sind auch das Staatliche Bauamt Schweinfurt, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Außenstelle Bad Kissingen, die landwirtschaftliche Berufsvertretung und die Stadt Hammelburg geladen, um über die in ihren Fachbereich fallenden Maßnahmen Aufschluss zu geben.
Würzburg, 12.04.2017
Baudirektor
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Reuchelheim am Montag, den 15. Mai 2017
Am Montag, den 15. Mai 2017 um 19:30 Uhr findet im DJK-Sportheim in Reuchelheim eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Reuchelheim statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung, Bericht des 1. Vorstandes
2. Protokollverlesung
3. Kassenbericht; Entlastung Kassier u. Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Reuchelheim, 25. April 2017
Lichtlein
Jagdvorsteher
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Maimarkt am 07.05.2017
Anlässlich des Maimarktes am Sonntag, 07.05.2017 sind in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Marktstraße, der Wenzberg, der Schweinemarkt, die Untere Schützenbergstraße und das Schelleck gesperrt.
Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Umleitungen erfolgen wie bisher.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Jagdkampfübung „Gramschatz“ (Nachtübung)
Zeitpunkt: 02.05.2017 (22.30 Uhr) bis 05.05.2017 (04:30 Uhr)
Raum: Stadt Arnstein, Thüngen, Retzstadt
Art der Übung: Einsatzübung (mit Nachtmärschen)
Zeitpunkt: 07. – 17.05.2017
Raum: Eußenheim, Arnstein, Thüngen, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Verkehrsverhältnisse Gänheim
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass am 30.04.2017 der Kirchplatz im Stadtteil Gänheim wegen der Maibaumaufstellung komplett gesperrt ist.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 2. Mai 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 3. Mai 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 4. Mai 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 4. Mai 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 04.05.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 21.04.2017
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Altbessingen
am Samstag, den 22.4.2017
Am Samstag, den 22. April 2017 um 20.00 Uhr findet im Sportheim Altbessingen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Altbessingen statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Verlesung des Protokolls durch den Schriftführer
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Kassenbericht mit Entlastung der Vorstandschaft
5. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
6. Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, das jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Altbessingen, 2.4.2017
Erwin Göbel
Jagdvorsteher
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Garten- und Grünabfallsammlung Frühjahr 2017
In der Großgemeinde Arnstein werden Garten- und Grünabfälle durch den Landkreis Main-Spessart gesammelt. Diese wird wie in den Vorjahren durchgeführt.
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
¨ Gesammelt wird ausschließlich sperriger Baum- und Heckenschnitt aus Hausgärten gedacht, also für Grundstücke, die an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sind. Material aus abgelegenen Gärten oder gar Obstbaumkulturen wird deshalb grundsätzlich nicht mitgenommen.
Ausnahmen davon sind nur möglich, wenn die Mehrkosten dafür getragen werden und die Mitnahme vorab mit der Fa. Kirsch vereinbart wurde.
¨ Laub und Grasschnitt sind nicht „sperrig“, sind also schon deshalb an sich von der Sammlung ausgenommen, und sollten im übrigen selbst kompostiert, oder wenn dies nicht möglich ist in die Biotonne gegeben werden. Aus Kulanz werden aber geringe Mengen davon (max. 1m³ pro Anwesen) mitgenommen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie so bereitgestellt werden, dass ein zügiges Einladen möglich ist (z.B. Papiersäcken, Kartons usw.). Lose Laub- und Grashaufen werden grundsätzlich nicht mitgenommen. Mit den „offiziellen Grüngutsäcken“ des Landkreises, die für 2,50 €/Stück im Handel erhältlich sind, kann Laub und Gras ganzjährig umweltgerecht entsorgt werden (einfach bei der Leerung der Biotonne dazustellen).
¨ Das Schnittgut bitte am Abfuhrtag ab 6 Uhr gebündelt bereitstellen. Die einzelnen Bündel dürfen nicht schwerer als 40 kg und nicht länger als 1,50 m sein. Zum Bündeln nur kompostierbares Material wie z. B. Jute verwenden. Draht oder Plastikbänder sind nicht geeignet.
¨ Äste werden nur bis zu einem Durchmesser von 15 cm und einer Länge von 1,5 m mitgenommen. Größere Wurzelstöcke können nicht mitgenommen werden.
¨ Bei außergewöhnlich großen Mengen muss die Fa. Kirsch & Sohn GmbH vorab informiert werden, damit eine sinnvolle Tourenplanung möglich ist.
Die Müllwerker sind strikt angehalten nur Material mitzunehmen das den genannten Bedingungen entspricht. Nur so ist es möglich, die Kosten in einem für die Müllgebührenzahler vertretbaren finanziellen Rahmen zu halten. Grünabfälle, die mit Müll oder anderen Fremdstoffen verunreinigt sind, bleiben ebenfalls zurück, weil für die Kompostierung ungeeignet.
Die Grünabfallsammlung dient dazu sperrige Grünabfälle, die auf dem eigenen Grundstück schwierig zu verwerten sind, bürgerfreundlich zu entsorgen.
Wo immer möglich, sollten die Gartenabfälle aber selbst kompostiert werden, denn nur dies bedeutet einen umweltfreundlichen geschlossenen natürlichen Kreislauf.
Ansprechpartner:
Fa. Kirsch + Sohn GmbH, Herr Knoblach Tel. 09351/950-176
Landratsamt Main-Spessart: Herr Brasch Tel. 09353/793-1236
In der Stadt Arnstein und deren Stadtteile wird an folgenden Terminen der Grünabfall abgeholt:
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 25. April 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 26. April 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 27. April 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 27. April 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 13.04.2017
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Binsfeld; Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
Die Jagdgenossenschaft Binsfeld hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 1.4.2017 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) für das Gemeinschaftsjagdrevier Binsfeld für den Wegebau im Stadtteil Binsfeld zu verwenden.
Dieser Beschluß wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Binsfeld, 11.4.2017
Burkard Sauer
Jagdvorsteher
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: Orientierungsübung „Gramschatz“ (Nachtübung)
Zeitpunkt: 18.04.2017 (17.00 Uhr) bis 19.04.2017 (3.00 Uhr)
Raum: Reuchelheimer und Gramschatzer Wald
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN
Die Info-Veranstaltung der AKTIV-SENIOREN findet am
Dienstag, 18. April 2017 von 14 bis 16 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Anmeldungen sind bei Frau Schöberl, Vorzimmer der Bürgermeisterin,
Tel. 09363/801-16 oder Herrn Scheffler Tel. 09353 / 984957 möglich.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 19. April 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag des Bauamtes
Der Sprechtag des Bauamtes des Landratsamtes Karlstadt findet am Donnerstag, 20. April 2017, von 9 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 20. April 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus entfällt
Die Bürgersprechstunde am Donnerstag, 13. April 2017 entfällt.
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 20.04.2017
von 16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 20.04.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 07.04.2017
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Bekanntmachung der Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Müdesheim
Am Samstag, 8.4.2017 um 19.00 Uhr findet im Feuerwehrhaus Müdesheim eine Versammlung zur Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Müdesheim statt.
Hierzu sind alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen.
Der Feuerwehrkommandant wird von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt.
Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.
Dies gilt für den Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten entsprechend.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Lehrübung „Leben unter erschwerten Bedingungen GRAMSCHATZ“
(Nachtübung)
Zeitpunkt: 11.04.2017 (15.00 Uhr) bis 12.04.2017 (10.00 Uhr)
Raum: Arnstein, Retzstadt, Thüngen
Art der Übung: SERE Ausbildung
Zeitpunkt: 11.04.2017 (7.00 Uhr) bis 13.04.2017 (12.00 Uhr)
Raum: Arnstein, Retzstadt, Thüngen
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsbach
Am Freitag, den 7. April 2017 um 18.30 Uhr findet im Sportheim Binsbach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsbach statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung / Protokoll und Jahresbericht
2. Kassenbericht
3. Entlastung des Kassierers und der Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Binsbach, den 6.3.2017
Markert
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Altbessingen
am Samstag, den 22.4.2017
Am Samstag, den 22. April 2017 um 20.00 Uhr findet im Sportheim Altbessingen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Altbessingen statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Verlesung des Protokolls durch den Schriftführer
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Kassenbericht mit Entlastung der Vorstandschaft
5. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
6. Wünsche und Anträge
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Altbessingen, 2.4.2017
Erwin Göbel
Jagdvorsteher
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist, während der Osterfeiertage, vom 14.04. bis 17.04.2017 geschlossen.
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Sirenenprobealarm
Am Samstag, 8. April 2017 findet im Stadtgebiet Arnstein um 12.05 Uhr ein Sirenenprobealarm statt.
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Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 12. April 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 13. April 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus entfällt
Die Bürgersprechstunde am Donnerstag, 13. April 2017 entfällt.
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 20.04.2017
von 16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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31.03.2017
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Bekanntmachung
der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
8. Änderung des Flächennutzungsplanes
zur Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche in Binsfeld (Teil A)
und zur Ausweisung eines Sondergebietes für Einzelhandel in Arnstein (Teil B)
sowie
Bebauungsplan „Sondergebiet für Einzelhandel `Neue Mitte`“ mit Änderung
eines Teilbereiches des Bebauungsplans „Neuberg, 1. Änderung“
Hier können Sie die Bekanntmachung als PDF Herunterladen.
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Schwebenried;
Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
Die Jagdgenossenschaft Schwebenried hat in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 10.3.2017 mit Stimmen- und Flächenmehrheit beschlossen, den Jagdpachtschilling (Reinertrag der Jagdnutzung) für das Gemeinschaftsjagdrevier Schwebenried für den Wegebau im Stadtteil Schwebenried zu verwenden.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes bekanntgemacht.
Schwebenried, 24.3.2017
Rudloff
Jagdvorsteher
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Bekanntmachung
Vollzug der Wassergesetze;
Entnahme von Grundwasser aus einem Brunnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 208 der Gemarkung Arnstein durch die Arnsteiner Brauerei Max Bender GmbH & Co. KG, Arnstein
Der Bewilligungsbescheid für o. g. Grundwasserentnahme durch die Arnsteiner Brauerei Max Bender GmbH & Co. KG vom 09.03.2017, Az.: 41-641-60/12-R mit Rechtsbehelfsbelehrung liegt mit einer Ausfertigung des Plansatzes in der Zeit vom 03.04.2017 bis 18.04.2017 bei der Stadt Arnstein, Marktstr. 37, 97450 Arnstein, Zimmer-Nr. 13, während der Dienststunden, Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Bewilligungsbescheid und die Planunterlagen können zusätzlich über die Internetseite der Stadt Arnstein (http://arnstein.de/stadt-buergerservice/rathaus-verwaltung/Bekanntmachungen) eingesehen werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bewilligungsbescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsbach
Am Freitag, den 7. April 2017 um 18.30 Uhr findet im Sportheim Binsbach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsbach statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung
1. Begrüßung / Protokoll und Jahresbericht
2. Kassenbericht
3. Entlastung des Kassierers und der Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Wünsche und Anträge / Verschiedenes
Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, daß jeder Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Binsbach, den 6.3.2017
Markert
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsfeld
am Samstag, den 1.4.2017
Am Samstag, den 1.4.2017 um 20.00 Uhr findet im Sportheim Binsfeld eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsfeld statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Jahresbericht des Vorstandes
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
3. Kassenbericht, Entlastung Kassier und Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
5. Wünsche und Anträge, Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder einen bevollmächtigten volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßige Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamteigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamteigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamteigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder der Gesamteigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Binsfeld, den 20.3.2017
gez.
Burkard Sauer
Jagdvorsteher
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Fälligkeit der Hundesteuer 2017
Am 01.04. wird die Hundesteuer fällig. Maßgebend sind die zuletzt zugestellten Bescheide. Bürger, die Ihren Hund noch nicht angemeldet haben, bitten wir dies umgehend zu erledigen.
Soweit SEPA-Lastschriftmandate erteilt wurden, werden die fälligen Beträge automatisch vom Konto eingezogen. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, den Fälligkeitstermin einzuhalten. Bei bargeldloser Zahlung wird um Angabe der jeweiligen Personenkontonummer (PK-Nummer) gebeten.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird automatisch gemahnt.
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Hallenbad geschlossen
Das Hallenbad in Arnstein ist, während der Osterfeiertage, vom 14.04. bis 17.04.2017 geschlossen.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übung durch:
Art der Übung: SIRA Übung „Werneck“
Zeitpunkt: 03.04.2017 und 04.04.2017
Raum: Stadt Arnstein
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Die letzten Verstriche im Stadtwald Arnstein für diesen Winter finden aus organisatorischen Gründen leider nicht, wie angekündigt, am Samstag, den 1.4.2017 statt. Der Termin wird auf Samstag, den 8.4.2017 verschoben. Für Arnstein (3 Kronenlose im Schelleck/Lau) ist Treffpunkt um 9 Uhr am Rathaus in Arnstein. In Altbessingen (3 Kronenlose im Heidschlag und 4 Polterlose im Rothen Rain) ist Treffpunkt am Sportheim um 9.30 Uhr. In Schwebenried werden dann am Sportheim um 10 Uhr Kronenlose aus dem Bauholz und 7 Polterlose aus dem Rennweg verstrichen.
Für die oben genannten Lose wird die Aufarbeitungszeit bis Ende Mai verlängert, der Rest kann dann ab Oktober weiter aufgearbeitet werden.
Die Pläne und Listen werden voraussichtlich ab Freitag in den genannten Gemarkungen sowie an der Außentür des Schwesternhauses aushängen und im Internet unter www.arnstein.de verfügbar sein.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 4. April 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 5. April 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 6. April 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 6. April 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Glaubenstraße 30
Am Donnerstag, 06.04.2017, 13.00 – 15.00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny,
Caritasverband Landkreis Main-Spessart e.V., Lohr,
Terminvereinbarung: (0 93 52) 84 31-19
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 24.03.2017
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Halsheim
Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung 2016/17
Die Jagdgenossenschaft Halsheim hat in der nichtöffentlichen Versammlung am 18. März 2017 beschlossen, den Reinerlös aus der Jagdnutzung im Jagdjahr 2016/2017 für Wegebaumaßnahmen in der Gemarkung zu verwenden.
Gem. § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz wird dies hiermit bekanntgegeben.
Halsheim, den 28. Februar 2016
E. Weissenberger
Jagdvorsteher
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsfeld
am Samstag, den 1.4.2017
Am Samstag, den 1.4.2017 um 20.00 Uhr findet im Sportheim Binsfeld eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Binsfeld statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen ordnungsgemäß eingeladen werden
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Jahresbericht des Vorstandes
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung
3. Kassenbericht, Entlastung Kassier und Vorstandschaft
4. Verwendung des Jagdpachtschillings (Reinertrag der Jagdnutzung)
5. Wünsche und Anträge, Verschiedenes
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder einen bevollmächtigten volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßige Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamteigentümer haben nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, wobei der abstimmende Miteigentümer oder Gesamteigentümer als Vertreter des oder der anderen gilt. Dies schließt aber nicht aus, dass jeder Miteigentümer oder Gesamteigentümer unabhängig von der Frage, wer das Stimmrecht für die Miteigentümer oder der Gesamteigentümer ausübt, von einem anderen Jagdgenossen bevollmächtigt werden kann, für ihn das Stimmrecht auszuüben.
Arnstein-Binsfeld, den 20.3.2017
gez.
Burkard Sauer
Jagdvorsteher
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Fälligkeit der Hundesteuer 2017
Am 01.04. wird die Hundesteuer fällig. Maßgebend sind die zuletzt zugestellten Bescheide. Bürger, die Ihren Hund noch nicht angemeldet haben, bitten wir dies umgehend zu erledigen.
Soweit SEPA-Lastschriftmandate erteilt wurden, werden die fälligen Beträge automatisch vom Konto eingezogen. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, den Fälligkeitstermin einzuhalten. Bei bargeldloser Zahlung wird um Angabe der jeweiligen Personenkontonummer (PK-Nummer) gebeten.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird automatisch gemahnt.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehend Übung durch:
Art der Übung: Orientierungsübung „Gramschatz“ (Tag- und Nachtübung)
Zeitpunkt 29.03.2017 (07:00 – 21:00 Uhr)
Raum: Arnstein, Thüngen, Retzstadt
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegen- stände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Verkehrsverhältnisse Arnstein
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass am 28.03.2017 die Lorenz-Lembach-Straße in Arnstein im Bereich der Hs.Nr. 11 wegen einer Kranstellung in der Zeit von 6.00 – 20.00 Uhr komplett gesperrt ist. Wir bitten die Anwohner um Beachtung und Verständnis.
Verkehrsverhältnisse Gänheim
Die Stadt Arnstein teilt mit, dass die Winterleitenstraße in Gänheim im Bereich der Hs.Nr. 27 in der Zeit vom 28.03.2017 – 06.06.2017 wegen einer Kranstellung für einen Wohnhausneubau komplett gesperrt ist. Wir bitten die Anwohner um Beachtung.
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Sprechtag der Musikschule
Der Sprechtag der Musikschule findet am
Dienstag, 28. März 2017 von 9 bis 12 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/99961) statt.
Sprechtag der Forstdienststelle
Der Sprechtag der Forstdienststelle, findet am Mittwoch, 29. März 2017
von 13.00 bis 16.00 Uhr im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87) statt.
Sprechtag der AOK Karlstadt
Der Sprechtag der AOK Karlstadt findet am
Donnerstag, 30. März 2017, von 14 bis 15 Uhr im Rathaus statt.
Nach 15 Uhr sind Termine auf Anfrage möglich. Nähere Informationen gibt es bei AOK-Berater Jürgen Kurpanek, Tel: 09353/9714-11.
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag 10.00 – 12.00 Uhr
Bürgersprechstunde im Rathaus
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, 30. März 2017 von
16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
Freitag von 10 bis 16 Uhr
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/99055, Fax 09363/99054
Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 12 bis 13 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13 bis 17 Uhr
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vom 17.03.2017
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Verkehrsverhältnisse Binsfeld, Retzstadter Straße, Forstbergstraße, Waldweg und Poppenhäuser Weg
Änderung der Müllabfuhr
Aufgrund der bevorstehenden Vollsperrung der Bahnbrücke in Binsfeld wurde der Müllabfuhrplan für die betroffenen Straßen (Retzstadter Straße, Waldweg und Poppenhäuser Weg) geändert. Die Änderung tritt bereits am 20.03.2017 in Kraft. Die betroffenen Haushalte erhalten eine Anwohnerinformation. Der geänderte Abfuhrplan wird im Aushangkasten in der Schultorstraße und am Friedhof ausgehängt. Zusätzlich ist die Information auf der Homepage abrufbar.
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Bekanntmachung der Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Müdesheim
Am Samstag, 8.4.2017 um 19.00 Uhr findet im Feuerwehrhaus Müdesheim eine Versammlung zur Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Müdesheim statt.
Hierzu sind alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen.
Der Feuerwehrkommandant wird von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt.
Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.
Dies gilt für den Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten entsprechend.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.
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Übungen der Bundeswehr
Bundeswehreinheiten führen nachstehende Übungen durch:
Art der Übung: Orientierungsmarsch „Gramschatz“ (Nachtübung)
Zeitpunkt: 20.03.2017 (13.00 Uhr) bis 21.03.2017 (18.00 Uhr)
Raum: Arnstein, Thüngen, Retzstadt
und
Art der Übung: SIRA Übung „Werneck“
Zeitpunkt: 20.03.2017 und 21.03.2017
Raum: Stadt Arnstein
und
Art der Übung: Lehrübung „Leben unter erschwerten Bedingungen GRAMSCHATZ“
(Nachtübung)
Zeitpunkt: 21.03.2017 (17:00 Uhr) bis 22.03.2017 (08:30 Uhr)
Raum: Arnstein, Retzstadt, Thüngen
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.
Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Insbesondere sind hiermit die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hingewiesen.
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Das Forstrevier Arnstein informiert:
Die letzten Verstriche im Stadtwald Arnstein für diesen Winter finden voraussichtlich am Samstag, den 1.4.2017 statt. In Schwebenried wird Kronenholz und Polterholz im Bauholz (am Göttertannenweg) und im Rennweg (Strut) Polterholz Eiche/Buche angeboten. In Altb