Amtliche Mitteilungen
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2020
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Hinweis auf Mitteilungspflicht
Veränderungen im Gebäudebestand
Die Stadtverwaltung weist alle Beitragschuldner auf Ihre Verpflichtung hin, maßgebliche Veränderungen der beitragspflichtigen Geschossfläche mitzuteilen. Die entstandenen Beiträge werden mit den jeweils aktuellen Beitragssätzen berechnet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung bzw. zur Entwässerungssatzung und gilt beispielsweise bei nachträglicher Errichtung einzelner Wohnräume im Dachgeschoss. Eine Flächenmehrung ist mit den jeweils aktuellen Beitragssätzen abzurechnen. Aufgrund steigender Beitragssätze kann eine zeitnahe Meldung durchaus finanzielle Vorteile für den Betroffenen mit sich bringen. Derartige Mitteilungen nimmt Frau Full unter Telefon 09363 / 801-43 oder Email christiane.full@arnstein.de entgegen.
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Festsetzung der Grundsteuer 2020
Letztmals ergingen nach der Hauptveranlagung zum 01.01.2002 aufgrund der finanzamtlichen Messbescheide für alle wirtschaftlichen Einheiten generelle Grundsteuerbescheide. Weitere Grundsteuerbescheide wurden und werden nach später folgenden finanzamtlichen Grundsteuermessbescheiden bekanntgegeben. Dies gilt insbesondere bei Neu- und Nachveranlagung.
Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2020 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2020 erhalten, im Kalenderjahr 2020 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2019 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je ¼ ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2020, vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung (Jahreszahlung am 01.07.), fällig.
Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch einlegen (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erheben (siehe 2.).
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Arnstein, Rathaus, Marktstr. 37, 97450 Arnstein einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postfachanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Arnstein) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postfachanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Arnstein) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung.
- Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Stadt Arnstein
Franz-Josef Sauer
1. Bürgermeister
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Bürgersprechstunde
Donnerstag, ab 07.05.2020
von 17:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus,
es ist keine Anmeldung erforderlich
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grüngutabgabe
Mittwoch 15:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 15:00 bis 17:00 Uhr
Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr
Stadtbibliothek geöffnet:
Dienstag von 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 bis 19:00 Uhr
Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr
Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Stadtarchiv geöffnet:
Donnerstag von 16:00 bis 19:00 Uhr
Sprechtag der Musikschule
Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr
im Zehnthäusl (Tel. 09363/999 61)
Sprechtag der Forstdienststelle
Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr
im Schwesternhaus (Tel. 09363/801-87)
Sprechtag des Bauamtes LRA Karlstadt
Donnerstag, 16.01.2020, von 9:00 bis 11:00 Uhr
im Rathaus
auch Beratung durch Klimaschutzbeauftragten/Energieberater
Hr. Kohlbrecher möglich
Terminvereinbarung unter Tel. 09353/793-1757
Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Vorstadtstr. 68, 97816 Lohr
am Donnerstag, 16.01.2020, von 13:00 bis 15:00 Uhr
Beratung durch Frau Smutny
Terminvereinbarung unter 09352/843-119
Beratungsdienst für pflegende Angehörige
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.
Donnerstag, 16.01.2020, 9:00 bis 12:00 Uhr
im Schwesternhaus
Beratung durch Frau Sebold
Terminvereinbarung unter Tel. 09352/843-118
oder telefonische Beratung:
montags und mittwochs
von 09:00 bis 12:00 Uhr unter o. g. Telefonnummer
Sucht- und Drogenberatung
Caritas-Sozialstation St. Sebastian/Karlstadt,
Psychosoziale Beratungsstelle für Sucht- und Drogenprobleme
Vorstadtstr. 68, 97816 Lohr
dienstags Beratung durch Frau Fleckenstein,
Terminvereinbarung unter Tel. 09352/843-121
Ehrenamtliche Seniorenberatung
Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter
des Caritasverbandes Landkreis Main-Spessart
und des Kath. Senioren-Forums
Terminvereinbarung unter Tel. 09352/843-100
Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V.
Cancale-Platz 4, 97450 Arnstein
Tel. 09363/990-55, Fax 09363/990-54
Montag bis Freitag: 12:00 bis 13:00 Uhr
Niederschwellige Betreuung jeden Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr
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